Arbeitsschutzgesetz: jetzt gefördert zu genügend Licht am Arbeitsplatz

19.05.22 13:29 von Oktay Secer

HallenbeleuchtungDie Beleuchtung hat einen großen Einfluss auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter: Im letzten Beitrag zum Thema Gesundheit und Beleuchtung habe ich erläutert, was eine gute Beleuchtung ausmacht und welche Grundregeln Sie bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz berücksichtigen sollten. In diesem Artikel geht es um die gesetzlichen Vorschriften der Arbeitsplatzbeleuchtung. Welche Mindestanforderungen gibt es? Haftet die Geschäftsführung, wenn Unfälle aufgrund einer nicht ausreichenden Beleuchtung passieren?

Arbeitsschutz: Welche Vorschriften gibt es für die Beleuchtung?

Eine den Arbeitsbedingungen angepasste Beleuchtung ist die Grundvoraussetzung für die Verhütung von Unfällen und anderen Gesundheitsgefahren. Deshalb ist in Deutschland die Beleuchtung von Arbeitsstätten in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aufgenommen und die Anforderungen für verschiedene Anwendungsbereiche in Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) konkretisiert worden.

Ende 2016 ist die neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen haben sollen. Ausnahme: Die baulichen Gegebenheiten lassen es nicht zu. Dies gilt beispielsweise in vielen öffentlichen Bereichen wie Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren. Außerdem gibt es einen Bestandsschutz für bereits bestehende Arbeitsstätten solange diese Gebäude nicht wesentlich erweitert oder umgebaut werden.

2022 wurde die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 3.4 Beleuchtung aktualisiert. Sie behandelt die technischen Regeln für Arbeitsstätten. Das Regelwerk der ASR3.4 ist recht komplex. Es hier zu beschreiben, würde den Rahmen sprengen. Sie können es aber jederzeit unter folgendem Link einsehen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A3-4.html 

Auch wichtig: Neben der ASR müssen Sie in Sachen Licht und Arbeitsschutz noch weitere Vorgaben einhalten. Etwa die „DIN EN 12646 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen.“

Sicherheit hat Vorrang – bei Beleuchtung und Sonneneinstrahlung

Zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten müssen Arbeitsstätten auch mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Die Beleuchtung muss dabei so angebracht sein, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können. Besteht bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahr, müssen Unternehmen dafür sorgen, dass eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

Die neue Arbeitsstättenverordnung schreibt außerdem vor, dass Unternehmen störende Blendungen durch Sonneneinstrahlung vermeiden bzw. minimieren sollen. Dies können Sie am besten durch Jalousien, Rollos oder Lamellenstores erreichen.

Arbeitsschutzgesetz: Welches Haftungsrisiko trägt die Geschäftsleitung?

Die Unternehmensleitung muss entsprechend § 3 und § 5 des Arbeitsschutzgesetzes den Arbeitsplatz so einrichten, dass die Beschäftigten keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter genügend Licht haben. Arbeitgeber haben die Pflicht, dies in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die nötigen Fachkenntnisse, um dies zu beurteilen, muss er eine fachkundige Person damit beauftragen bzw. sich von dieser beraten lassen. Die Geschäftsleitung muss die aus den Empfehlungen abgeleiteten Maßnahmen den Mitarbeitern mitteilen und die Umsetzung der Maßnahmen überprüfen.

Bei Missachtung dieser Pflicht können hohe Bußgelder fällig werden. Fehlt beispielsweise die Sicherheitsbeleuchtung, kann die zuständige Aufsichtbehörde ein Bußgeld von 1.000€ verhängen. Wer vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar.

Worauf sollten Sie die Beleuchtungsanlage überprüfen?

Betrachten Sie die Beleuchtungsanlage als Ganzes, und prüfen Sie die Anzahl, Anbringung, Leistungsaufnahme und Lichtfarbe der Lampen.

  • Sind die einzelnen Arbeitsplätze ausreichend hell?
  • Wie hoch ist die Lichtstärke der Anlage insgesamt, und reicht dies für Ihre Arbeitsstätte?
  • Stimmt die Lichtpunkthöhe der Leuchten über dem Fußboden?
  • Ist die Beleuchtungsanlage in einem einwandfreien Zustand und wird sie regelmäßig gewartet?

Lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Lichtexperten bei dieser Aufgabe unterstützen, und befragen Sie Ihre Mitarbeiter, wie sie die Beleuchtung empfinden.

Werden Investitionen in Beleuchtung gefördert? 

Ja, zum Beispiel, wenn LED als neue Beleuchtungsmittel eingesetzt werden. Hierfür gilt bundesweit die BEG EM (BAFA - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle). Diese macht einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Dazu kommt, dass auch einzelne Bundesländer finanzielle Anreize für den Umstieg auf LED setzen.
Nicht zu vergessen: LED sparen im Vergleich zu anderen Licht-Technologien bis zu 80 Prozent Energie. Das macht sich positiv in den geringeren Energiekosten bemerkbar. 

Gut zu wissen: Vorgaben beachten und genau planen

Wer Förderungen für Investitionen in Beleuchtung mitnehmen möchte, muss darauf achten, dass alle dafür nötigen technischen Vorgaben eingehalten werden. Dazu kommt:  

  • Es gibt eine Mindestinvestitionshöhe, ab der eine Förderung gewährt wird.
  • Man muss Vorgaben zum Gebäude beachten. Beim BEG werden zum Beispiel nur Lampen in beheizten oder gekühlten Räumen gefördert, die älter als 5 Jahre sind.
  • Außerdem sieht das BEG -EM keine Förderung für Außenlampen vor. 
  • Und die Mindestbetriebsdauer geförderter Anlagen ist einzuhalten. Werden Anlagen vorher verkauft oder stillgelegt, können Fördergelder zurückgefordert werden.

Ganz allgemein müssen Sie bei Förderungen immer darauf achten, dass vor der Beantragung keine Umsetzung beauftragt werden darf. Denn dann ist keine Förderung mehr möglich. Auch muss man, wenn man mehrere Förderungen miteinander kombiniert, genau prüfen, ob das zulässig ist. 

 

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  • Welche Fördermittel stehen Ihnen in Sachen Beleuchtung zur Verfügung?
  • Welche technischen Voraussetzungen müssen Sie für die Förderung erfüllen?
  • Wie gelingt die Beantragung?

Der Schwerpunkt liegt dabei thematisch auf der Förderung durch das BEG EM (BAFA).

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Themen: Beleuchtung, Fördermittel und -programme

Oktay Secer

Autor: Oktay Secer

Oktay Secer ist seit 2010 in der Energiewirtschaft tätig und befasst sich seit 2018 in der MVV Energie Gruppe mit der Effizienzsteigerung und Reduzierung von Energiekosten durch ganzheitliche Lösungsansätze. Seit 2021 verantwortet er als Geschäftsführer der luminatis Deutschland GmbH den Bereich Smart Light Efficiency – Effiziente LED-Lösungen.

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