So kann Ihr Unternehmen von der Reduzierung der EEG Umlage profitieren

21.03.19 09:52 von Esther Gensrich

EEG ReduzierungDurch die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele der Energiewende unterstützt. Stromintensive Unternehmen können die verhältnismäßig hohe Umlagen-Belastung durch eine sogenannte Ausgleichsregelung mindern. Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen von einer reduzierten EEG Umlage profitieren kann und zeigen Ihnen den Weg zu einer möglichen Ersparnis.

Was ist die EEG Umlage?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt u.a. die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz. Den Betreibern von Erzeugungsanlagen wird eine finanzielle Förderung in Form einer Einspeisevergütung oder Marktprämie garantiert. Der Strom aus diesen Anlagen wird an der Börse verkauft, wobei der Erlös dabei niedriger ist als die Vergütung an die Anlagenbetreiber. Die Differenz zwischen diesen beiden Preisen wird als EEG Umlage auf alle Stromendverbraucher (also auch auf Unternehmen) verteilt. Die vier Übertragungsnetzbetreiber errechnen jedes Jahr Mitte Oktober, wie hoch die EEG Umlage im Folgejahr sein muss, um die Kosten zu decken. Die Höhe der EEG-Umlage in Eurocent pro Kilowattstunde hängt auch von der Strombezugsmenge ab. Sie wird von den Energieversorgungsunternehmen an die Endverbraucher weitergereicht.

2018 hat sich die Umlage von 6,88 auf 6,792 Cent/kWh reduziert. 2019 beträgt die EEG Umlage sogar nur 6,405 Cent/kWh und sank damit das zweite Jahr in Folge.

Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen

Aufgabe des EEG ist es, die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien angemessen zu verteilen und alle Stromverbraucher daran zu beteiligen. Gleichzeitig soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erhalten bleiben. Das gilt vor allem für Unternehmen, die für ihre Produktion große Strommengen benötigen und bei denen die Kosten für Energie einen großen Anteil an den Produktkosten ausmachen. Sie sind am ehesten von zusätzlichen Belastungen betroffen. Dies veranlasst viele von ihnen dazu ihre Produktion ins Ausland zu verlagern.

Um auch solche Unternehmen in Deutschland zu halten, gibt es mit der Besonderen Ausgleichsregelung eine Entlastungsmöglichkeit für stromkostenintensive Bereiche. Diese Regelung sieht vor, dass Unternehmen bestimmter Branchen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen können. Eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage ist aber auch nach der Ausgleichsregelung nicht möglich, die Umlage wird lediglich reduziert. Dies erfolgt auf der Grundlage bestimmter Unternehmenskennzahlen und wird für das Kalenderjahr, welches dem Antragsjahr folgt, gewährt. Eine rückwirkende Erstattung von geleisteten Umlagezahlungen ist ebenfalls nicht möglich. Eine förmliche Bescheinigung über die Reduzierung erhalten die Unternehmen von ihrem Energieversorger und dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber.

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Welche Unternehmen können eine EEG Umlage Reduzierung beantragen?

Die Begrenzung der Kosten erhält ein berechtigtes Unternehmen gemäß § 64 Absatz 1 Nr.2lit.a) EEG 2017 nur beim Nachweis der folgenden Punkte.

  1. Die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr nach § 64 Absatz 1 Nr.2lit.a) EEG 2017 umlagepflichtige und selbst verbrauchte Strommenge an einer Abnahmestelle, muss mehr als 1 Gigawattstunde betragen haben. 

  2. Die Stromkostenintensität muss
 a) bei einem Unternehmen, das einer Branche der Liste 1 zuzuordnen ist, 
mindestens 14 Prozent betragen oder
 b) bei einem Unternehmen, das einer Branche der Liste 2 zuzuordnen ist, 
mindestens 20 Prozent betragen. 

  3. Das Unternehmen betreibt ein zertifiziertes Energie- bzw. Umweltmanagementsystem in der jeweils aktuell geltenden Fassung. Alternativ kann es ein System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach § 3 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) betreiben. Diese Alternative greift aber nur bei Unternehmen die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 5 Gigawattstunden Strom verbraucht haben.

Wie läuft die Beantragung einer reduzierten EEG Umlage ab?

Das Antragsverfahren wird elektronisch über das BAFA-Portal ELAN-K2 abgewickelt. Unternehmen, die von der Reduzierung der EEG-Umlage profitieren möchten, benötigen folgende Unterlagen zur Beantragung:

  • Stromlieferverträge der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
  • Stromrechnungen der letzten drei abgeschlossene Geschäftsjahre
  • Testat des Wirtschaftsprüfers/ vereidigten Buchprüfers
  • Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
  • Jahresabschluss für das letzte/ die letzten abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e)
  • persönliche Erklärung im Rahmen des elektronischen Verfahrens

Achtung: Ihr Energieversorger ist nicht für die Abführung der EEG-Abgabe zuständig. Sie müssen die Umlage direkt an Ihren Übertragungsnetzbetreiber entrichten.

Sie möchten sich intensiver mit den Voraussetzungen einer reduzierten EEG Umlage für Ihr Unternehmen beschäftigen? Finden Sie mit Hilfe unseres kostenfreien Whitepaper zur EEG Umlage heraus, wie und in welcher Höhe Ihr Unternehmen von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren kann.

Themen: Steuern und Abgaben

Esther Gensrich

Autor: Esther Gensrich

Esther Gensrich ist seit 2003 für die MVV Energie Gruppe tätig. Dort verantwortet sie aktuell im Business Development das strategische Marketing für Geschäftskunden. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von zukunftsorientierten und digitalen Marketingkonzepten.

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