Elektrische Antriebe in Industrie und Gewerbe verbrauchen fast zwei Fünftel der produzierten Strommenge in Deutschland. Gerade bei elektrischen Motoren und den davon angetriebenen Aggregaten gibt es ein großes Einsparpotenzial – besonders bei Druckluft, Pumpen und Ventilatoren. Wer in die Optimierung dieser „Querschnittstechnologien“ investiert, senkt seine Betriebskosten nachhaltig, verbessert seine CO2-Bilanz und sichert sich einen wichtigen Wettbewerbsvorteil. Gut zu wissen: Für die notwendigen Energieeffizienzmaßnahmen gibt es attraktive Unterstützung vom Staat. Lesen Sie hier, welche Investitionszuschüsse das sind und was Sie darüber wissen sollten.
Was sind Strom-Querschnittstechnologien?
Strom-Querschnittstechnologien sind technische Anlagen, Geräte und Systeme zur Anwendung im Endenergiebereich, die über alle Branchen hinweg eingesetzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Druckluftsysteme.
Welchen Spareffekt erzielen Energieeffizienzmaßnahmen in diesem Bereich?
Die größten Energieeinsparpotenziale liegen bei den branchenübergreifend eingesetzten Motorensystemen. Hier können Unternehmen ihren Energieverbrauch reduzieren. Durch einen verbesserten Wirkungsgrad der Motoren und korrekt dimensionierte Antriebe sind oft bis zu 30 Prozent möglich. Wer das gesamte Pumpensystem optimiert, kann ebenfalls bis zu 30 Prozent der Energiekosten einsparen. Im Bereich Druckluft können Sie Ihre Energiekosten durch Effizienzmaßnahmen sogar um etwa 50 Prozent senken.
Welche Förderprogramme gibt es?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Unternehmen, die in hocheffiziente Querschnittstechnologien investieren und damit nachhaltig für einen sparsamen Energieeinsatz in ihrem Betrieb sorgen. Das Ziel des staatlichen Förderprogramms: Den Energieverbrauch in Industrie und Gewerbe durch modernste Technologie bei Antriebssystemen, Ventilatoren oder Druckluftanlagen zu reduzieren.
Sie erwägen, auf hocheffiziente Großpumpen umzusteigen? Dann können Sie sich Fördergelder für Querschnittstechnologien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sichern. Gut zu wissen: Prüfen Sie vor dem Projektstart, ob Sie auch Zuschüsse für eine externe Energieberatung beim BAFA beantragen können.
Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien
Fördergegenstand: Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien. Seit 2016 unterstützt das BAFA zusätzlich Unternehmen, die ihre eigene Abwärme nutzen oder vermindern möchten.
Einzelmaßnahmen: Zuschüsse gibt es für den Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen oder Aggregaten mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro in den folgenden Querschnittstechnologien:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
Optimierung technischer Systeme: Das BAFA bezuschusst den Ersatz oder die Neuanschaffung förderfähiger Querschnittstechnologien.
Voraussetzung: Ihr Unternehmen legt ein Energiesparkonzept vor und weist eine Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand des jeweiligen technischen Systems nach. Für die externe Energieberatung können Sie Zuschüsse in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten beantragen. Die maximale Zuwendung beträgt 3.000 Euro. Der beauftragte Energieberater muss vom BAFA zugelassen sein.
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe: Für kleine und mittlere Unternehmen 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für sonstige Unternehmen beläuft sich der Zuschuss auf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Querschnittstechnologien Förderung pro Vorhaben beträgt 30.000 Euro für Einzelmaßnahmen, 100.000 Euro für die Optimierung und Neuinstallation von technischen Systemen und 150.000 Euro bei Anträgen mit industriellen Pumpensystemen.
Antragsberechtigte: Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Antragsberechtigt sind zudem Energiedienstleister, die Energieeffizienzmaßnahmen bei einem antragsberechtigten Unternehmen begleiten.
Befristung: Das Förderprogramm läuft bis Ende 2019.
Ansprechpartner: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Querschnittstechnologien, Telefon: 06196 9081883, E-Mail: QST@bafa.bund.de, http://www.bafa.de - dort finden Sie auch das elektronische Antragsformular.
Was muss ich bei der Beantragung beachten?
- Achten Sie immer auf die richtige Reihenfolge: Anträge müssen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
- Verwenden Sie das Antragsformular des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Das BAFA fördert nur Maßnahmen innerhalb Deutschlands.
- Geförderte Anlagen müssen Sie mindestens drei Jahre zweckentsprechend betreiben.