Ihr Unternehmen verbraucht genauso viel Strom wie andere, bezahlt aber mehr dafür? Dafür kann es triftige Gründe geben. Zum Beispiel, dass Ihr Stromverbrauch im Tages- und Wochenverlauf stark schwankt. Solche „Leistungsspitzen“ belasten das Stromnetz und können teuer werden. Lesen Sie hier, wie Sie diese Schwankungen begrenzen und Ihre Energiekosten durch ein betriebliches Spitzenlastmanagement nachhaltig senken.
Was versteht man unter einer Lastspitze?
Eine Lastspitze ist eine kurz auftretende, hohe Leistungsnachfrage im Stromnetz. Sie entsteht zum Beispiel, wenn mehrere Geräte oder Maschinen in einem Betrieb zeitgleich anlaufen. Diese Spitzen verteuern Ihren Stromtarif, unabhängig davon, wie lange sie dauern.
Was ist ein betriebliches Spitzenlastmanagement?
Die aktive Steuerung des Stromverbrauchs über bestimmte Zeiträume hinweg, etwa im Tages- oder Wochenverlauf, bezeichnet man als Betriebliches Lastmanagement. Es hat zum Ziel, die Bereitstellungskosten für Strom zu reduzieren. Die Einführung einer solchen Steuerung erfolgt in zwei Schritten:
- Im ersten Schritt sollten Sie gemeinsam mit Energieexperten den Stromverbrauch Ihres Unternehmens analysieren.
- Aus den Ergebnissen lassen sich im zweiten Schritt Maßnahmen ableiten, um die vorhandenen Lastspitzen zu begrenzen und einen möglichst gleichmäßigen Stromverbrauch sicherzustellen.
Durch eine Reduzierung der Maximalleistung können Sie für Ihr Unternehmen erhebliche Kosteneinsparungen erzielen.
Ab wann ist ein betriebliches Lastmanagement für mein Unternehmen sinnvoll?
Ein Spitzenlastmanagement lohnt sich für Ihr Unternehmen besonders dann, wenn es mehr als 100.000 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr verbraucht. Ist dies der Fall, misst Ihr Energieversorger die Stromabnahme alle 15 Minuten über einen fernauslesbaren Stromzähler (Registrierende Leistungsmessung, kurz: RLM). Aus den einzelnen Messwerten ergibt sich Ihr Lastgang, also das Verbrauchsverhalten Ihres Betriebes im Zeitverlauf.
Die Messwerte zeigen genau an, zu welchem Zeitpunkt Ihr Unternehmen die höchste Leistung aus dem Stromnetz entnimmt. Diese „Lastspitzen“ sind für die Höhe der Netznutzungsentgelte ausschlaggebend, die der Netzbetreiber erhebt. Dabei gilt: Je höher die Lastspitzen, desto höher sind auch die Netznutzungsentgelte.
Abgerechnet wird dieses Entgelt von Ihrem Energieversorger über die Stromrechnung:
- Ihr Strompreis setzt sich in der Regel aus einem Anteil für die tatsächlich abgenommene Strommenge („Arbeitspreis“) und einer Pauschale („Grundpreis“) zusammen.
- Dieser Grundpreis besteht ebenfalls aus mehreren Komponenten. Neben staatlich festgelegten Steuern und administrativen Kosten ist der „Leistungspreis“ als variable Komponente ein Teil davon.
- In diesem Leistungspreis sind auch die Netzentgelte enthalten, die Ihrem Energieversorger vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden. Wie hoch diese Entgelte sind, hängt von der von Ihnen beanspruchten Jahreshöchstleistung, also Ihrer absoluten Verbrauchsspitze, ab.
Gut zu wissen: Ihr Energieversorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie im Rahmen der vereinbarten Spitzenlast zu beliefern und muss die entsprechende Leistung auf Abruf vorhalten. Je höher Sie Ihre maximal mögliche „Abrufmenge“ vereinbaren, desto höher der Leistungspreis. Eine einzelne hohe Leistungsspitze kann auf diese Weise hohe Kosten verursachen.
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