Umstieg auf Fernwärme: Verbesserte Energiebilanz und Förderung möglich

19.01.17 15:51 von David Wagenblass

Fernwärme

Fernwärmeheizungen arbeiten günstig, sauber und sparen Platz. Zusätzlich sorgt der Umstieg auf Fernwärme schnell für eine verbesserte Energiebilanz im Unternehmen. Deshalb lassen sich mit Fernwärme auch gesetzliche Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und der Energieeinsparverordnung erfüllen. In dem folgenden Beitrag zeigen wir, wann der Umstieg auf Fernwärme möglich ist und wer die Maßnahmen fördert.

Was ist Fernwärme und wie entsteht sie?

In den meisten Gebäuden in Deutschland ist es noch ein vertrautes Bild: Wärme und Strom werden getrennt produziert. Ein Kraftwerk liefert von außen den benötigten Strom. Die hauseigene Heizungsanlage produziert die Heizwärme. Fernwärme funktioniert nach einem anderen Prinzip: Strom und Wärme werden gleichzeitig in einem nahegelegenen Kraftwerk in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Seltener sind Fernheizwerke, die ausschließlich Wärme, aber keinen Strom produzieren.

In einer KWK-Anlage wird die Wärme, die bei der Erzeugung des Stroms durch Verbrennung entsteht, auch als Heizwärme genutzt. Rohrleitungen transportieren Heizwasser zum Kunden. Wenn das Wasser seine Wärme in den Gebäuden abgegeben hat, fließt es in das Kraftwerk zurück.

Fernwärme verbessert die Energiebilanz

Der große Vorteil der Fernwärme: Die Wärmeerzeugung in einer KWK-Anlage trägt zu einer verbesserten Energiebilanz bei. In einem konventionellen Kraftwerk gehen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe dagegen rund 65 % der Wärme als Abwärme verloren. Das bei der Verbrennung entstehende Kohlendioxid und andere Treibhausgase geben die Kraftwerke an die Umwelt ab. Die Schadstoffe, die in den heimischen Heizungsanlagen entstehen, kommen noch hinzu. Die Nutzung von Fernwärme aus KWK-Anlagen reduziert die ausgestoßenen Schadstoffmengen erheblich.

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Fernwärme Vorteile für Kunden

Neben dem Beitrag zum Umweltschutz haben die Kunden auch ganz praktische Vorteile von der Fernwärme:

  • Platzersparnis: Heizkessel und Kamin werden überflüssig, und es müssen auch keine Brennstoffe mehr gelagert werden.
  • Es gibt keine Belastungen und Verschmutzungen durch Ruß, Rauch oder Staub.
  • Die Heizwärme wird nicht mehr im eigenen Gebäude produziert. Außer einer Übergabestation ist keine aufwendige Fernwärmetechnik in der Immobilie erforderlich.
  • Wartungsarbeiten führt der Fernwärmelieferant regelmäßig automatisch durch. Die Fernwärmekosten sind im Grundpreis enthalten.
  • Fernwärme aus KWK-Anlagen erfüllt die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV).
  • Der niedrige Primärenergiefaktor wirkt sich positiv auf den Gebäudeenergieausweis aus.

Fernwärmeheizungen sind vor allem in dicht bebauten Gebieten geeignet, da beim Transport des Heizwassers durch die Rohrleitungen Wärme verloren geht.

Schritte zum Umstieg auf Fernwärme

Ob ein Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, lässt sich ganz einfach durch einen Anruf beim örtlichen Energieversorger klären. Liegt eine Fernwärmeleitung in Ihrer Straße, ist ein Anschluss problemlos und kurzfristig möglich. Es folgen die weiteren Schritte:

Umstieg auf Fernwärme

Förderprogramme: Wer unterstützt den Umstieg?

Viele Versorgungsunternehmen unterstützen die Umrüstung von Heizungssystemen auf Fernwärme mit Förder- oder Bonusprogrammen. Eine Nachfrage lohnt sich somit.

Fördermöglichkeiten für den Anschluss an die Fernwärme bieten auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) oder Länder und Gemeinden. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft „co2online“ hat auf ihrer Website einen Fördermittel-Check veröffentlicht. Für den Antrag auf Fernwärme Förderung kann es erforderlich sein, einen Energieberater zu beauftragen. Das gilt etwa bei einem Antrag bei der KfW-Bank.

Fernwärme erfüllt gesetzliche Vorgaben

Mit dem Umstieg auf Fernwärme lassen sich Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen. Bei Neubauten seit dem 1. Januar 2009 schreibt das Gesetz den teilweisen Einsatz erneuerbarer Energien vor. Seit dem 1. Januar 2010 müssen auch bei einem Austausch oder einer Modernisierung der Heizungsanlage erneuerbare Energien eingesetzt werden. Fernwärme erfüllt diese Anforderungen, wenn sie einen Anteil von mindestens 50 % Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen aufweist (Anlage Ziffer VIII Nr. 2 EEWärmeG).

Darüber hinaus wird Fernwärme den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) gerecht, da eine Fernwärmeheizung im Vergleich zu einer Brennwertheizung viel Primärenergie spart. Dazu gelten Landesgesetze wie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg. Für Eigentümer, die in einem Wohngebäude die Heizungsanlage austauschen, gilt ein Pflichtanteil erneuerbarer Energien von zehn Prozent. Auch diese Anforderung erfüllt die Fernwärme.

Fazit

Fernwärme ist keine neue Idee. Griechen und Römer heizten schon vor über 2.000 Jahren Fußböden und einzelne Räume nach einem ähnlichen Prinzip. In jüngster Zeit setzt sich die Erkenntnis durch, dass Fernwärme aus einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage die Energiebilanz deutlich verbessert. Die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme wird nicht mehr ungenutzt an die Umwelt abgegeben, sondern als Heizwärme verwendet. Dadurch erfüllt Fernwärme gesetzliche Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und der Energieeinsparverordnung. Aber auch beim Transport des Heizwassers durch die Rohrleitungen geht Wärme verloren. Fernwärmeheizungen sind deshalb vor allem für dicht bebaute Gebiete geeignet. Ob ein Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, verrät der örtliche Energieversorger. Ist das der Fall, sind Förderungen möglich.

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Themen: Fernwärme

David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

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