Ältere Windkraftanlagen: EEG vom Winde verweht?

MVV-011_Protrait-Reiss-klein_150x190px_180816Wer zuerst kommt, mahlt zuerst: Bei der EEG-Förderung von Windkraftanlagen traf dieses Sprichwort viele Jahre lang zu. Doch ab dem Jahr 2021 stehen die einstigen Vorreiter hintenan, denn dann fallen rund 6.000 Altanlagen aus der EEG-Vergütung heraus. Das betrifft im ersten Jahr fast 4 Gigawatt Windleistung, in den Folgejahren jeweils weitere 2 bis 3 Gigawatt. „Ohne ein attraktives Anschlussprodukt ist der Nettoausbau der Windkraft gefährdet, ein Einbruch der Kapazitäten droht“, warnt Sarah Reiß, Key-Account-Managerin bei MVV. Wie können Lösungen aussehen? MVV arbeitet aktuell intensiv an Fixpreismodellen und einem möglichen Verkauf als Grünstrom.

Zwei Drittel der Vergütung kommen aus der EEG-Förderung

Auf 20 Jahre war die EEG-Förderung für Windkraftanlagen angelegt – eine Anschlussförderung ist bislang nicht absehbar. Für die Betreiber von älteren Windkraftanlagen stehen die Zeichen damit auf Sturm. Denn bisher stammen zwei Drittel ihrer Einnahmen aus der EEG-Förderung für Windkraftanlagen, nur ein Drittel der Erlöse steuert der aktuelle Strompreis bei.
 
Läuft die EEG-Förderung für Windstrom in zwei Jahren aus, rechnet sich zum aktuellen Zeitpunkt ein Großteil der Anlagen nicht mehr. Im Jahresmittel 2017 lag der Marktwert für Windstrom bei 2,77 Cent pro Kilowattstunde. Die meisten Betreiber jedoch rechnen mit Weiterbetriebskosten von 3,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde. Wirtschaftlichkeit oder auch nur Kostendeckung bei den heutigen Strompreisen: Fehlanzeige.
 

„Ein Repowering scheitert meist an Standort- und Genehmigungsfragen.“

 
Der „einfachste“ Ausweg ist in den meisten Fällen verbaut – das sogenannte Repowering. Die Anlage abbauen, mit einer neuen Turbine ausstatten und sie an einem Standort in der Nähe erneut aufbauen: Das könnte durchaus zu einer planvollen Neugestaltung beitragen und aktuellen Belangen des Naturschutzes gerecht werden. „Doch solche Standortverlagerungen werden oft nicht genehmigt – aus Gründen des Planungsrechts und der Flächensicherung“, sagt Sarah Reiß.
 
Welche anderen Möglichkeiten stehen Betreibern offen, die ihre Anlagen weiterlaufen lassen möchten?
 

„MVV arbeitet derzeit an Lösungen für Betreiber von Altanlagen.“

 
Fest steht: Zusatzerlöse müssen her. MVV entwickelt gegenwärtig Lösungen, um den Betreibern Zugang zu ergänzenden Erlösquellen zu sichern. „Dabei fassen wir zwei wichtige Ansatzpunkte ins Auge“, sagt Sarah Reiß: „Fixpreismodelle und einen möglichen Verkauf als Grünstrom.“

Ansatzpunkt 1: Festpreis- bzw. Indexmodell

Ein zentraler Aspekt für den Weiterbetrieb sind planbare Erträge. Doch genau das ist bei Strom aus Windkraft eine Herausforderung. Bläst in Norddeutschland der Wind, wird mehr Strom erzeugt – und der Preis an den Strombörsen gerät unter Druck.
 
MVV arbeitet daher an einem Festpreisprodukt. Der Ansatz: Der Anlagenbetreiber verkauft die produzierten Kilowattstunden zu einem festen Preis an MVV. Dieser orientiert sich an den Terminmarktpreisen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und bietet eine maximale Planungssicherheit. „Wir nutzen die Handelsmöglichkeiten an der Strombörse, um dieses Modell zu gestalten“, erläutert Sarah Reiß.

Ansatzpunkt 2: Verkauf als Grünstrom

Nachhaltig erzeugten Strom aus Deutschland als „Grünstrom“ vermarkten: Das ist aufgrund des Doppelvermarktungsverbots bislang nicht möglich. Zertifizierten Grünstrom gibt es zurzeit praktisch nur aus dem Ausland. Dabei ist ein Markt dafür vorhanden: „Wir sehen die Zahlungsbereitschaft der Industrie bei zusätzlichen ca. 10 Cent pro Megawattstunde“, sagt Sarah Reiß. Denn in den Chefetagen wächst das Bewusstsein für die Bedeutung nachhaltigen Handelns. Eindrucksvoll zeigte das jüngst eine Umfrage unter Finanzanalysten, die weltweit mit Konzernchefs im Gespräch sind. 
 
Warum also nicht Strom aus Anlagen ohne EEG-Förderung entsprechend vermarkten? Ein Blick über die Grenze nach Österreich zeigt: Das Potenzial für Zusatzerträge ist vorhanden. Übrigens: Im Nachbarland muss „Grünstrom“ aus inländischer Erzeugung kommen.
 
 
Windkraft
Eine mögliche Lösung: die Vermarktung von inländisch nachhaltig durch Windkraft erzeugtem „Grünstrom“.
 
 

„Ohne eine Lösung sind die Ausbauziele gefährdet.“

 
Fest steht: Intelligente Lösungen sind gefragt und auch der Gesetzgeber bleibt in der Pflicht. Denn bis zum Jahr 2030 sollen fast zwei Drittel des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Doch bis 2025 fallen 16 Gigawatt aus der EEG-Förderung. Wird ein größerer Teil dieser Anlagen nicht weiterbetrieben, könnte der politisch gewünschte Ausbau der Windenergie ins Stocken geraten.

Hintergrund: Ende der EEG-Förderung für Altanlagen

Windkraftanlagen werden nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Doch ab 2021 fallen Anlagen aus der Förderung heraus, wenn sie älter als 20 Jahre sind. Dabei ist auf politischer Ebene ein weiterer Ausbau der Windkraftkapazitäten gewünscht. Eine Anschlussförderung ist bislang dennoch nicht in Sicht. Daher ist die Zukunft dieser Anlagen offen – denn viele lassen sich beim aktuellen Marktpreis nicht wirtschaftlich weiterbetreiben. 
 
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