Abgaben und Umlagen 2019: Was Unternehmen wissen sollten

15.11.18 16:50 von David Wagenblass

Abgaben und Umlagen 2019Ab dem 1. Januar 2019 ändern sich die Abgaben und Umlagen für Strom- und Gaslieferungen. Sie werden staatlich festgelegt und machen inzwischen über die Hälfte des Strompreises aus. Doch für energieintensive Unternehmen aus bestimmten Branchen gibt es Ausnahmen. Erfahren Sie hier, was sich künftig ändert und ob Ihr Unternehmen von den Regelungen profitieren kann.

EEG-Umlage

Die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) sinkt zum zweiten Mal in Folge. Die Abgabe beträgt im kommenden Jahr 6,405 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh). Im Vorjahr waren es noch 6,792 Cent/kWh – ein Rückgang um 5,7 Prozent.

  • Die Umlage finanziert die Ökostrom-Förderung für die Betreiber von Solar-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas- oder Geothermieanlagen. Sie macht rund ein Viertel des Strompreises aus und ist damit eine der größten Positionen der Stromrechnung.
  • Ausnahmeregelungen gibt es für stromkostenintensive Unternehmen aus bestimmten Branchen. Diese müssen im internationalen Wettbewerb stehen und im letzten Geschäftsjahr mehr als eine Gigawattstunde Strom verbraucht haben. Dann greift die „Besondere Ausgleichsregelung“.

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KWKG-Umlage

Die KWKG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 0,280 Cent für nicht-privilegierte Letztverbraucher. Sie sinkt damit um rund 19 Prozent (2018: 0,345 Cent/kWh).

  • Die Umlage wird nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erhoben. Dieses dient der Erhaltung, der Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung.
  • Die bisher gültigen Ermäßigungen laufen zum Ende des Jahres 2018 aus.

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§19 StromNEV-Umlage

Diese Umlage sinkt 2019 leicht auf 0,305 Cent/kWh (2018: 0,370 Cent/kWh).

  • Die §19 StromNEV-Umlage dient dazu, einen Ausgleich für die Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen zu schaffen.
  • Sparen können energiekostenintensive Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder Schienenbahnen, deren Stromkosten im vergangenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Sie bezahlen für Strommengen, die über 1.000.000 Kilowattstunden hinausgehend, maximal 0,025 Cent/kWh.

Offshore-Netzumlage

Diese Umlage wird im kommenden Jahr erstmals erhoben. Sie beträgt 0,416 Cent/kWh für nichtprivilegierte Letztverbraucher und löst die bisherige Offshore-Haftungsumlage ab.

  • Diese Umlage soll künftig alle Kosten für den Netzanschluss von Offshore-Windparks abdecken.
  • Ausnahmen gelten für Betreiber von Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen, Schienenbahnen und Stromspeichern. Stromkostenintensive Unternehmen müssen ab 2019 unabhängig von ihrem Jahresverbrauch die volle Offshore-Umlage zahlen. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Umlage für abschaltbare Lasten

Diese Netzumlage halbiert sich in etwa auf 0,005 Cent/kWh.

  • Die Umlage gleicht Vergütungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an Anbieter von „Abschaltleistung“ aus. Diese fließen beispielsweise an Industriebetriebe, die vorübergehend auf ihre Stromlieferung verzichten können, wenn gerade nicht genügend Strom im Netz vorhanden ist.
  • Es gibt keine Privilegierungen.

Bilanzierungsumlage (Gas)

Gaskunden müssen 2019 mit Mehrkosten rechnen.

  • Diese Umlage deckt den zu erwartenden Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie.
  • Es gibt keine Privilegierungen.

Fazit

Der Trend zu sinkenden Umlagen setzt sich auch 2019 fort. Unter dem Strich stehen für 2019 Umlagen von 7,411 Cent/KWh an, also knapp zwei Prozent weniger als 2018. Dennoch bleibt die Abgabenbelastung hoch und Unternehmen sollten die Entwicklung der Umlagen im Blick behalten: Auch um gegebenenfalls zu prüfen, ob sie Rabatte für energieintensive Betriebe in Anspruch nehmen können.

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Themen: Steuern und Abgaben

David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

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