BEHG-Carbon Leakage Verordnung (kurz BECV): So erhalten Sie Beihilfen

01.07.21 10:30 von Jan Mehlberg

BEHG-Carbon Leakage VerordnungUm die Klimaschutzziele in Deutschland wirksam und zeitnah umzusetzen, ist die seit Januar greifende CO2-Bepreisung ein wichtiges Instrument. Sie setzt Anreize, in klimafreundliche Technologien zu investieren. Zugleich gilt es, Unternehmen und Kunden dabei nicht zu überlasten und Carbon Leakage – also die Emissions-Verlagerung in andere Länder – zu vermeiden. Hierfür hat die Bundesregierung eine Kompensationsregelung beschlossen: Lesen Sie, was es damit auf sich hat und welches Web-Seminar Ihnen weitere, hilfreiche Informationen bietet.

Der neue Preis fossiler Brennstoffe und die Problematik Carbon Leakage

Seit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels im Januar 2021 werden Emissionen aus fossilen Brennstoffen in Deutschland mit einem CO2-Preis belegt. Soweit Unternehmen nicht bereits vom EU-Emissionshandel (EU-EHS) erfasst sind, führt diese nationale Bepreisung beim Einsatz fossiler Brennstoffe zu einer zusätzlichen Kostenbelastung.

Mehr erfahren:

Welche Konsequenzen hat die CO2-Bepreisung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Durch die in Deutschland festgelegte CO2-Bepreisung für die beim Verbrauch bestimmter Brennstoffe entstehenden CO2-Emissionen können ungewollte Wettbewerbsnachteile entstehen. 

So könnten sich viele international agierende Unternehmen gezwungen sehen, ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Auflagen zu verlagern, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies wiederum kann in diesen Ländern zu einem Anstieg der Treibhausgasemissionen führen. Diese Verlagerung von CO2-Emissionen wird als Carbon Leakage bezeichnet.

Um das Klima umfassender zu schützen, gleichzeitig Abwanderungen zu vermeiden und die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen zu sichern, hat das Bundeskabinett am 31. März 2021 die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beschlossen:

Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel

Diese Verordnung beinhaltet die Gewährung von Beihilfen zur Kompensation der Kosten betroffener Unternehmen. Sie verhindert eine aufgrund der CO2-Bepreisung entstehende wettbewerbsbedingte Verlagerung der Wertschöpfung von Industrie und mittelständischen Unternehmen in andere Staaten, die zwar vermehrt CO2 ausstoßen, aber gleichzeitig im internationalen Wettbewerb stehen.

Die BECV folgt dem Ansatz des EU-Emissionshandels sowie den europäischen Regelungen zur Sicherung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit. Die Verordnung enthält eine Anlage mit den beihilfeberechtigten Sektoren und den Kompensationsgraden sowie der für die Berechnung der Beihilfe erforderliche Emissionsintensität des jeweiligen Sektors. 

Beihilfeberechtigte Sektoren sind z. B. Herstellung von organischen Grundstoffen und Chemikalien, Herstellung von Glas, Keramik, Papier, pharmazeutischen Grundstoffen, Zement, Zucker. Beihilfeberechtigte Teilsektoren sind z. B. Herstellung von Backhefen, Mehl, Milchpulver. 

Die BECV sieht darüber hinaus Regelungen vor, wonach in Zukunft weitere beihilfeberechtigte Sektoren anerkannt werden können. 

Fest steht: Beihilfen sind mit der Pflicht verknüpft, klimaschützend zu investieren

Die Beihilfen sind abhängig von Gegenleistungen seitens der Unternehmen. 

Sie müssen nachweisen, dass

  • sie ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben sowie
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bzw. zur Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse durchführen. 

So müssen Anteile der Beihilfen nachweislich in CO2-vermeidende Maßnahmen investiert werden: 

  • in den Jahren 2023 und 2024 zu 50 Prozent
  • ab 2025 sogar zu mindestens 80 Prozent. 

Ziel ist es, nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit beihilfeberechtigter Unternehmen zu sichern, sondern diesen auch Anreize zu geben, ihre Produktionsprozesse schrittweise zu dekarbonisieren.

Sie möchten gerne mehr darüber wissen?

Informieren Sie sich ausführlich in unserem kostenlosen Web-Seminar: 

Carbon Leakage – ein Überblick 

am Donnerstag, den 8. Juli 2021 um 09:00 Uhr. 

Hier erfahren Sie, inwieweit Sie von den Ausgleichsmechanismen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) profitieren können und was Sie genau beachten müssen. Melden Sie sich gleich an:

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Fazit

Mit der neuen Verordnung (BECV) sieht die Bundesregierung Kompensationsmaßnahmen für Unternehmen vor, bei denen aufgrund des nationalen CO2-Preises grenzüberschreitende Wettbewerbsnachteile entstehen und die Gefahr besteht, dass sie ihre Produktion in andere Länder verlagern. Als Kompensation werden wichtige Gegenleistungen von den Unternehmen verlangt wie beispielsweise die Einführung eines Energiemanagementsystems. Auch müssen Unternehmen beachten, dass die Beihilfen ab 2023 zu 50 Prozent und ab 2025 zu 80 Prozent in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden müssen. Deshalb gilt: Je früher Sie Umsetzungsmaßnahmen vornehmen, desto besser.

Themen: Dekarbonisierung

Jan Mehlberg

Autor: Jan Mehlberg

Jan Mehlberg absolvierte ein Maschinenbaustudium mit der Fachrichtung Energietechnik an der TU Dresden. Bei der DNVGL betreute er als Engineer Versorgungsprojekte bei Stadtwerken und in der Industrie von der ersten Konzeptidee bis zur Bauleitung. Ab 2015 war er als Gruppenleiter Projektentwicklung für industrielle Medienversorgung aktiv. Seit Mai 2019 verantwortet er den Businesskunden-Vertrieb im Bereich Nord- und Ostdeutschland bei MVV Enamic.

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