Immer bestens informiert: Die Strom Abgaben und Umlagen für 2016

03.12.15 14:35 von David Wagenblass

Strom Abgaben und UmlagenDie Übertragungsnetzbetreiber haben im Oktober 2015 die Abgaben und Umlagen für das Jahr 2016 veröffentlicht. Im folgenden Artikel habe ich Ihnen alle Änderungen ab 1. Januar 2016 sowie entsprechende Hintergrundinformationen zu den Abgaben und Umlagen 2016 zusammengefasst.

EEG-Umlage

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im Jahr 2000 die EEG-Umlage mit dem Ziel eingeführt, den Unterschied zwischen dem Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen auszugleichen. Die Höhe der EEG Umlage ergibt sich aus der Differenz zwischen Zahlungen an EEG-Einspeiser (Aufwendungen) und dem Verkauf des EEG-Stroms (Einnahmen). Durch die positive Deckung des EEG-Kontos müsste sich die Umlage ab 1.1.2016 rein rechnerisch senken. Da die Liquiditätsreserve jedoch nicht gesenkt wurde, führt dies in Kombination mit weiter steigenden Erzeugungsmengen aus regenerativen Anlagen und sinkenden Börsenpreisen zu einem Anstieg der EEG-Umlage um 3 Prozent auf 6,354 ct/kWh.

Mehrkosten aus dem KWK-G

Die KWK-Umlage wurde im Jahr 2002 mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eingeführt. Dieses Gesetz regelt die Förderung von Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Durch die Rechtsunsicherheit, welche sich aus dem Novellierungsprozess zum KWK-G ergibt, müssen die KWK-Aufschläge für das kommende Jahr auf der Grundlage des derzeit gültigen Gesetztes sowie der parlamentarischen Beratungen festgesetzt werden. Bis Ende 2015 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit der Verabschiedung der KWKG Novelle, sodass die Umsetzung des neuen Gesetzes zum 1.1.2016 als wahrscheinlich gilt. Für das kommende Jahr ergeben sich Kosten von 0,445 ct/kWh, was einer Erhöhung um 0,191 ct/kWh entspricht. Mit dem Inkrafttreten des neuen KWK-G wird darüber hinaus die Verbrauchergrenze von derzeit 100.000 kWh auf 1.000.000 kWh angehoben.

Offshore-Haftungsumlage

Die Offshore-Haftungsumlage wurde 2013 zur Deckung von Schadenersatzkosten eingeführt, welche durch den verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz oder durch dauerhafte Netzunterbrechungen entstehen können. Auch diese Umlage ist von der KWK-G-Novelle betroffen und wurde daher auf Basis des derzeit geltenden und sich in der Novellierung befindenden KWK-G veröffentlicht. Für das Jahr 2016 ergibt sich somit eine Offshore-Haftungsumlage von 0,040 ct/kWh, was einer Erhöhung um 0,091 ct/kWh entspricht. Neben der aktuell veröffentlichten Offshore-Haftungsumlage gibt es als Besonderheit noch eine weitere indikative Umlage, die in Abhängigkeit der aktuellen KWK-G-Novelle zum Tragen kommen kann.

§ 19 StromNEV-Umlage

Die Umlage nach §19 StromNEV wurde 2012 zum Ausgleich für Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen eingeführt. Für das kommende Jahr führen die fälligen Erstattungen entgangener Erlöse aus individuellen Netzentgelten zu einer Anhebung der Umlage auf 0,378 ct/kWh. Die bislang eingeführten 5 Verbrauchsgruppen werden auf 3 reduziert, sodass die Umlage für Verbräuche bis 1.000.000 kWh gilt (für jede weitere kWh gelten reduzierte Sätze). 

Lesen Sie auch meinen Beitrag zum Thema Stromsteuer-Spitzenausgleich und wie produzierende Unternehmen bares Geld zurückerhalten können.

Umlage für abschaltbare Lasten

Zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit wurde im Jahr 2014 die Umlage für abschaltbare Lasten eingeführt. Da die Verordnung zur Weitergabe der Umlage nach § 18 ABLAV zum Jahresende 2015 ausläuft und für das Jahr 2016 noch keine neue Verordnung vorliegt, wird zunächst keine Umlage für abschaltbare Lasten erhoben. Für Letztverbraucher ergibt sich daraus ab 1.1.2016 eine Kostenersparnis von 0,006 ct/kWh.

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Themen: Steuern und Abgaben

David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

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