Dezentrale Energiewende in der Wohnungswirtschaft? Kein Problem mit dem richtigen Mieterstrommodell!

24.06.21 07:27 von Andreas Ziegler

MieterstromDezentrale Stromerzeugung ist für die Entlastung des Stromnetzes und das Vorantreiben der Energiewende im städtischen Raum entscheidend. Deshalb wurde schon vor einigen Jahren das Konzept Mieterstrom entwickelt. Im Grunde geht es hier um Erzeugung und Lieferung von lokal erzeugtem Strom. Lesen Sie in diesem Beitrag, was Mieterstrom genau ist und welche Mieterstrommodelle es gibt.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom wird in räumlicher Nähe zum Abnehmer produziert. Er wird nicht über die öffentlichen Netze geleitet und auch Quartierstrom oder Direktstrom genannt. Er kann Mietern von Wohnungen und Gewerbeflächen oder auch Wohnungseigentümergemeinschaften angeboten werden.

Für die Stromerzeugung an oder in Gebäuden werden hauptsächlich Photovoltaikanlagen (PV) auf den Dächern oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK, z.B. Blockheizkraftwerke, BHKW) im Keller genutzt.

Lesen Sie die wesentlichen Merkmale des Mieterstroms auf einen Blick:

  • Eine dezentrale Stromerzeugung bzw. eine dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)
  • Eine Stromerzeugung, die entweder regenerativ oder hoch effizient (KWK) ist
  • Zwischen dem Kunden und der Energieanlage besteht ein räumlicher Zusammenhang und eine direkte Versorgungsleitung
  • Die Verteilung des Stroms geschieht ohne die Nutzung der öffentlichen Netze, innerhalb einer Kundenanlage an die Endverbraucher (z.B. Mieter)
  • Nicht genutzter Strom wird in das allgemeine Versorgungsnetz eingespeist
  • Darüber hinaus benötigter Reststrom wird aus dem öffentlichen Verteilnetz gezogen
  • Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen wird von der Bundesregierung mit einem Mieterstromzuschlag gem. EEG 2021 gefördert

 

Was ist der Mieterstromzuschlag bzw. die Mieterstrom-Förderung?

Diese Förderung wurde bereits 2017 durch die Bundesregierung eingeführt und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert. Sie gilt speziell für Strom aus Solaranlagen, allerdings nicht für eingespeisten, sondern nur für vor Ort genutzten Strom.

Relativ neu ist, dass ein Anlagenbetreiber den Mieterstromzuschlag aus einer neuen Solaranlage auch dann erhält, wenn er den Strom vor Ort (und ohne Netzeinspeisung) an einen Dritten (Energiedienstleister) weiterleitet. Dieser muss dann nachweislich diesen Strom an Mieterstrom-Kunden liefern (Lieferkettenmodell).

Aktuelle Hinweise zu Bedingungen und Höhe der Mieterstrom-Förderung gibt Ihnen die Seite der Bundesnetzagentur: Mieterstromzuschlag

Dort finden Sie auch Informationen zu novellierten Regelungen, wie das EEG 2021. Sie verspricht höhere Renditen und eine Zunahme von Mieterstrom-Projekten, um die dezentrale Energiewende voranzutreiben.

 

Was sind die Vorteile von Mieterstrom?

Eine dezentrale Energieerzeugung bietet Mietern und Vermietern viele Vorteile. Auch für Unternehmen lohnt sich die Mieterstromlösung.

Außerdem setzt Mieterstrom ein klares Signal für Nachhaltigkeit, umweltbewusstes Wohnen sowie Energieeffizienz. Sie

  • senken CO2-Emissionen und verbessern die Umweltbilanz Ihrer Immobilie
  • steigern den Wert Ihrer Immobilie
  • bieten Ihren Mietern günstigen, stabilen und vor Ort produzierten Ökostrom
  • stärken Ihr Image und die Bindung zu den Mietern
  • profitieren von transparenten Abrechnungen und Verbräuche mittels Online-Portal

Was sind die Herausforderungen?

Die Herausforderungen bei der Einführung von Mieterstrom sind zum einen technischer Natur. Auf Seiten des Eigentümers und auch auf Seiten des Verteilnetzbetreibers gibt es einige Aspekte zu berücksichtigen.

So finden sich zum Beispiel veraltete Elektroanlagen in Bestandsgebäuden, alte Netzanschlüsse müssen zurückgebaut werden. Oder eine Zusammenlegung zu einer größeren Kundenanlage mit einem zentralen Netzanschluss und die Abstimmung eines Messkonzepts sind notwendig.

Aber auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen. Denn Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit ist, dass alle Mieterstrom-Prozesse hochstandardisiert abgewickelt werden.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Aufgaben bietet sich eine ausführliche Beratung vorab an, um das geeignete Mieterstrommodell zu finden.

Welche Mieterstrommodelle gibt es?

Als Vermieter können Sie zwischen vier typischen Mieterstrommodellen wählen: Sie betreiben eine Photovoltaik-Anlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) und vermarkten den Mieterstrom selbst. Oder Sie suchen sich einen Full-Service-Energiedienstleister, der alle Aufgaben für Sie übernimmt. Oder Sie entscheiden sich für ein Pachtmodell oder eine Energiegenossenschaft der Mieter.

Mieterstrom-Self Service: Eigentümer ist gleichzeitig Energieversorger

Betreibt der Eigentümer der Immobilien-Objekte die Erzeugungsanlage(n) selbst, tritt er als Energieversorger auf. Hier stellt er die Stromzähler, übernimmt den Messstellenbetrieb und deckt den kompletten Strombedarf der Mieter ab. Er wird somit zum Stromlieferant und übernimmt die Verantwortung für die gesamte Stromversorgung seiner Mieter. Hier bieten Energiedienstleister an, den Immobilieneigentümer mit Software-Lösungen zur Verwaltung und Abrechnung der Mieterstrom-Kundenanlagen zu unterstützen und auch den Messstellenbetrieb zu übernehmen.

Reicht der selbst erzeugte Strom nicht aus, bezieht er zusätzlichen Strom aus dem Netz. Im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist der Vermieter dann Energieversorgungsunternehmer – mit allen energierechtlichen Pflichten. Dies betrifft z.B. Registrierungs- und Mitteilungspflichten oder auch die Vertrags- und Rechnungsgestaltung.

Aber auch steuerrechtlich empfehlen wir beim Mieterstrom-Self Service, sich ausführlich zu informieren. Denn Vermieter, die Einnahmen aus Stromerzeugung erzielen, können z.B. das Recht, von der Gewerbesteuer befreit zu sein, verlieren.

Mieterstrom-Contracting: Bau, Finanzierung und Abwicklung über einen Energiedienstleister

Im Contracting-Modell kümmert sich ein Energiedienstleister sowohl um Planung und Errichtung als auch um den Betrieb sowie häufig auch um die Finanzierung der Anlage.

Im Grunde ist es ein Full-Service des Energiedienstleisters – er errichtet und betreibt eine Photovoltaik-Anlage, übernimmt die Mieterstrom-Vermarktung und auch alle rechtlichen Verpflichtungen.

Der Vermieter

  • stellt den Platz für die Anlagentechnik zur Verfügung
  • erhält dafür eine Pachtzahlung
  • benötigt im Energiemarkt kein Know-How
  • vermeidet energierechtliche Meldepflichten und umgeht steuerliche Problematiken
  • muss sich weder um die Instandhaltung der Erzeugungsanlage noch um die Abrechnung an die Mieter kümmern
  • überblickt mittels Online-Portal alle wichtigen Daten und Informationen

Pachtmodell Photovoltaik: Betrieb und Vermarktung werden vom Dienstleister übernommen

Hier kümmert sich der Eigentümer selbst um die Finanzierung der PV-Anlage und verpachtet sie an einen Energiedienstleister. Dieser betreibt die Anlage und übernimmt die gesamte Mieterstrom-Vermarktung. Der Energiedienstleister kann auch schon von Beginn an bei der Planung und Errichtung der Erzeugungsanlagen unterstützen.

Der Immobilieneigentümer erhält eine Pachtzahlung für die Anlage.

Lieferketten-Modell (Mieterstrom-Enabling)

Hierbei kann der Energiedienstleister den Eigentümer unterstützen bei der Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Erzeugungsanlage. Der Eigentümer nimmt die Rolle des Anlageneigentümers und -betreibers ein. Der Energiedienstleister kauft dem Anlagenbetreiber die im Haus verbrauchten Strommengen ab und übernimmt die komplette Mieterstrom-Abwicklung bzw. -Abrechnung gegenüber den Mietern.

Energiegenossenschaft: Die Mietergemeinschaft übernimmt die gesamte Verantwortung

Bei diesem Modell ist eine von den Mietern gegründete Energiegenossenschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst das Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU). Sie betreibt die Anlage und geht allen energierechtlichen Pflichten nach.

Da alle Mitglieder der Genossenschaft Entscheidungen treffen und mittragen, ist dieses Modell allerdings recht komplex und schwierig umzusetzen.

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Fazit

Kern des Mieterstroms ist die Erzeugung und Nutzung von Strom innerhalb einer Liegenschaft. Der Vermieter oder ein Energiedienstleister erzeugt den Strom, welcher anschließend von den Mietern preiswert genutzt werden kann. Ob sich der vor Ort erzeugte Strom auch für Sie als Immobilieneigentümer lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig sind Größe und Lage des Gebäudes oder auch die Anzahl der Mietparteien. Grundsätzlich gilt, dass Mieterstrom (sofern es die Dachstatik, Dachflächen und Elektroinstallation zulassen) für Wohngebäude mit steigender Anzahl an Wohneinheiten preiswerter für die Mieter und wirtschaftlicher für den Betreiber wird.

Haben Sie individuelle, auf Ihre Liegenschaft bezogene Fragen zum Thema Mieterstrom bzw. Mieterstromzuschlag? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit unseren Expert*innen auf. Als Mannheimer Energieunternehmen setzen wir uns für die dezentrale Stromerzeugung aus nachhaltigen Quellen vor Ort ein und entwickeln innovative Lösungen maßgeschneidert für unsere Kunden.

Oder informieren Sie sich weiter auf unseren MVV Seiten:

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Themen: Energiebeschaffung Strom / Gas

Andreas Ziegler

Autor: Andreas Ziegler

Andreas Ziegler ist seit September 2018 bei der MVV Energie AG tätig und verstärkt seit April 2020 als Produktmanager das Team Business Development bei der MVV Enamic GmbH. Dabei widmet er sich im Schwerpunkt innovativen, nachhaltigen und effizienten Energielösungen für Immobilienkunden. Hierzu zählt unter anderem auch das Produkt Smart Mieterstrom.

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