Konzessionsabgabe: Warum wird sie erhoben und wie lässt sich sparen?

04.01.18 09:00 von David Wagenblass

KonzessionsabgabeDie Konzessionsabgabe ist ein Teil des Strompreises. Die Kommunen erheben sie von den Energieversorgern als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege. Erfahren Sie hier, was die Konzessionsabgabe ist und welche Möglichkeiten Sie haben, um sie zu reduzieren oder ganz einzusparen.

Was ist die Konzessionsabgabe?

Strom- und Gasnetzbetreiber verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen, um die Verbraucher mit Energie versorgen zu können. Für das Recht, diesen öffentlichen Raum zu nutzen, müssen sie eine Gebühr an Städte und Gemeinden bezahlen – die sogenannte Konzessionsabgabe. Diese Abgabe geben die Energieversorger über den Strompreis an die Endverbraucher weiter.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Wie hoch ist die Konzessionsabgabe?

Die Höhe der Abgabe ist gesetzlich in der Konzessionsabgabenverordnung für Strom und Gas (KAV) festgelegt. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung. Die Höchstbeträge richten sich nach der Art der Energie (Strom oder Gas), der Anzahl der Einwohner in der Gemeinde, der durchgeleiteten Energiemenge und der Kundengruppe (Tarif- oder Sondervertragskunde).

Für Tarifkunden bei Strom und/oder Gas ohne besondere Vereinbarungen gelten je nach Gemeindegröße folgende gesetzliche Obergrenzen:

  • Strom 1,32 bis 2,39 ct/kWh
  • Gas 0,51 bis 0,93 ct/kWh

Ausnahme: Der Strom im Schwachlasttarif (nachts) wird einheitlich mit der reduzierten Konzessionsabgabe in Höhe von 0,61 ct/kWh abgerechnet. Der Zeitraum für die lastschwachen Zeiten wird vom Netzbetreiber festgelegt.

Wer kann bei dieser Abgabe sparen?

Strom- und Gaskunden können bei der Konzessionsabgabe sparen – vorausgesetzt, sie sind Sondervertragskunde und haben einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen.

Wer ist ein Sondervertragskunde? Diesen Status erhalten Stromkunden, deren Jahresverbrauch über 30.000 kWh liegt und deren gemessene Leistung im Abrechnungsjahr in zwei Monaten mindestens einmal 30 kW überschreitet. Die Gemeindegröße spielt dabei keine Rolle. Für Sondervertragskunden gilt bei der Konzessionsabgabe einheitlich

  • eine gesetzliche Obergrenze je Kilowattstunde von 0,11 ct/kWh.

Auch Gasbezieher können unabhängig von der Gemeindegröße einen Status als Sondervertragskunde mit einer einheitlichen Abgabe erhalten. Das heißt:

  • Für Gaskunden mit Sonderverträgen gilt einheitlich eine gesetzliche Obergrenze von 0,03 ct/kWh.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Kann mein Unternehmen vollständig von der Konzessionsabgabe befreit werden?

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie sind Gaskunde mit einem Verbrauch über fünf Mio. kWh/a. Dann gilt es Ihre Abrechnungen zu überprüfen, denn nicht immer wird der automatische Entfall der Abgabe berücksichtigt.
  • Ihr Unternehmen unterschreitet den vom Statistischen Bundesamt festgelegten Grenzpreis beim Strom- bzw. Gasbezug.

Der Grenzpreis für Strom ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Der Grenzpreis wird vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Daten des vorletzten Kalenderjahres berechnet und veröffentlicht. Für das Kalenderjahr 2017 ist der Grenzpreis des Jahres 2015 maßgeblich (= 12,69 Cent je Kilowattstunde).

Der Grenzpreis für Gas ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde (ohne Umsatzsteuer), berechnet aus den Gaslieferungen an alle Letztverbraucher. Maßgeblich ist der in der amtlichen Statistik des Bundes für das Jahr des Vertragsabschlusses veröffentlichte Wert ohne Umsatzsteuer (2015 = 3,96 Cent je Kilowattstunde).

Was ist bei einer Beantragung zur vollständigen Befreiung zu beachten?

Die Option der vollständigen Befreiung von der Konzessionsabgabe besteht in der Regel nur für Großverbraucher, die zum Beispiel schon eine reduzierte KWKG- und EEG-Abgabe zahlen. Sie müssen diese Befreiung beim Netzbetreiber mit dem Testat eines Wirtschaftsprüfers beantragen. Besteht Anspruch, erstellt der Netzbetreiber auch rückwirkend eine Gutschrift. Bitte beachten: Es kann sein, dass Ihr Vertrag mit dem Energielieferanten eine Frist und Vorgaben für die erforderlichen Nachweise enthält. Und: Die Befreiung muss jährlich geprüft und beantragt werden.

Fazit

Die Konzessionsabgabe ist ein Bestandteil des Strom- und Gaspreises und richtet sich u.a. nach der Größe der jeweiligen Gemeinde und der Menge der durchgeleiteten Energie. Vergünstigungen gibt es für Sondertarifkunden: Sie zahlen bundesweit einheitlich einen reduzierten Tarif. Sprechen Sie Ihren Energieversorger an, falls Ihr Unternehmen noch kein Sondervertragskunde ist, aber die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt. Von der Konzessionsabgabe befreit werden können Großverbraucher, die einen Energiepreis bezahlen, der unter dem staatlich festgelegten Grenzpreis liegt. In diesem Fall sollten Sie Ihren Vertrag prüfen und gegebenenfalls eine Gutschrift bei Ihrem Netzbetreiber einfordern.

Mehr zu den Steuern und Abgaben für das Jahr 2020 erfahren Sie auch in unserem kostenlosen Webinar.

 

Themen: Steuern und Abgaben

David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

* Pflichtfelder

Informiert bleiben

Wir informieren Sie über die Themen Energieeffizienz, Energiebeschaffung, clevere Energielösungen sowie aktuelle Trends und Technologien.

Los geht's