Energieaudit Wiederholung 2019: Das sollten Sie wissen

29.11.18 16:20 von Thomas Parth

EnergieauditFür rund 100.000 Unternehmen in Deutschland steht 2019 die Wiederholung des Energieaudits an: Nachdem 2015 das novellierte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft trat, wurde die Grundlage für verpflichtende Audits in Nicht-KMU geschaffen. Alle vier Jahre steht ein Folge-Energieaudit im Haus an – unabhängig davon, welcher Branche ein Betrieb angehört. Ausgenommen davon sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Erfahren Sie hier, was jetzt zu tun ist, damit Sie gerüstet sind.

Welche Fristen gelten für das Wiederholungsaudit?

Der genaue Termin hängt davon ab, wann Ihr Unternehmen den ersten Energieaudit-Bericht erstellt hat. Spätestens vier Jahre danach muss der neue Bericht vorliegen.

 

Das Beispiel:

  • Ein Betrieb hat sein erstes Energieaudit am 1. Oktober 2015 beendet.
  • Dieser Betrieb muss das Folge-Energieaudit spätestens am 1. Oktober 2019 abschließen.

 

Die Energieauditpflicht gilt auch für neu gegründete Unternehmen, die bereits im ersten Geschäftsjahr nicht mehr zu den KMU gehören. Für sie gilt jedoch eine Übergangsfrist von 20 Monaten. Denn zu Beginn ist der Energieverbrauch nicht aussagekräftig genug. Die Pflicht gilt auch für Unternehmen, deren Gründung bereits eine Zeit lang her ist, die aber jetzt zum ersten Mal nicht mehr zu den KMU zählen.

Holen Sie sich hier das kostenlose Whitepaper. Darin erhalten Sie alle Informationen zum Energieaudit gebündelt in einem PDF.

Was gilt für Unternehmen, die die gesetzliche Frist nicht eingehalten haben?

Laut Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) endete die erste Energieauditpflicht am 5. Dezember 2015. Wer diesen Termin nicht eingehalten hat, musste dies gegenüber der BAFA begründen oder mit einem Bußgeld rechnen. Dennoch gilt auch für diese Unternehmen die Vier-Jahresfrist.

Ändern sich die Rahmenbedingungen für die Folge-Audits?

Ja, es gibt Erleichterungen für verbundene Unternehmen und Betriebe, die mehrheitlich im Besitz einer Kommune sind. Sie können die Wiederholungsaudits im Gruppenverbund durchführen und dabei bis zu 10 Prozent des gesamten Energieverbrauchs der Gruppe vom Energieaudit ausnehmen. Somit können sie einzelne Unternehmen mit geringem Energieverbrauch benennen, die dann nicht an den Audits teilnehmen müssen.

Wichtig zu wissen ist: Die im Energieaudit verwendeten Daten dürfen sich nicht auf einen Zeitraum beziehen, welcher bereits in vorherigen Energieaudits zugrunde gelegt wurde.

Warum müssen die Energieaudits wiederholt werden?

Ein Energieaudit ist stets nur eine Momentaufnahme: Es erfasst den aktuellen Energieverbrauch und analysiert die eingesetzten Energieträger. Die Wiederholung des Audits soll dazu beitragen, die Einsparerfolge sichtbar zu machen und weitere Schritte zu planen. Mit dem Energieberater werden Stärken und Schwächen besprochen, mögliche Verbesserungspotenziale werden im Abschlussbericht festgehalten. Dazu gehört auch, Daten und Zahlen regelmäßig zu aktualisieren.

Schauen Sie sich auch unser kostenloses Webinar an. Die Experten verraten Ihnen unter anderem, was Sie beachten müssen, um eine Pönale zu vermeiden. Jetzt ansehen!

Neuer Call-to-Action

Ist ein Energieaudit sinnvoll?

Transparenz schaffen und Einsparpotenziale heben: Das Energieaudit kann dafür ein wichtiges Instrument sein. Der wirtschaftliche Nutzen für Unternehmen ist daher nicht zu überschätzen – für Großunternehmen ebenso wie für mittelständische Betriebe. Erfahren Sie in unserem Beitrag außerdem mehr über die drei rechtlichen Gründe für ein Energieaudit.

Welche Alternativen zur Energieaudit Wiederholung gibt es?

Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingeführt haben, sind von der Pflicht zur Wiederholung des Energieaudits befreit. Ein Energiemanagementsystem sorgt dafür, dass die Energiekosten im Unternehmen durch eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz dauerhaft sinken. Dazu gehört es, die Stromfresser im Betrieb zu identifizieren und geeignete Energieeffizienz-Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen.

Fazit

Lästige Pflichtübung oder sinnvoller Zwischenstopp? Die vorgeschriebenen Wiederholungs-Energieaudits können beides sein – je nachdem, was Ihr Unternehmen daraus macht. Entscheidend ist, dass Sie sich rechtzeitig die erforderliche Unterstützung sichern: Die Erfahrungen aus 2015 haben gezeigt, dass die Nachfrage nach Dienstleistern, die Energieaudits anbieten, auch 2019 sehr hoch sein wird.

Unser Tochterunternehmen BFE zählt zu den Top-Auditierern in Deutschland, vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin! 

 

Neuer Call-to-Action (CTA)

 

Themen: Energieaudit

Thomas Parth

Autor: Thomas Parth

Thomas Parth ist seit 1989 in verschiedenen Positionen für BFE Institut für Energie und Umwelt (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren mit der Erstellung und der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Seit der Einführung der Auditpflicht ist er bei BFE federführend für die Koordination der Energieaudits verantwortlich und hat selbst bei vielen Unternehmen als beim BAFA registrierter Energieauditor den Auditprozess durchgeführt.

* Pflichtfelder

Informiert bleiben

Wir informieren Sie über die Themen Energieeffizienz, Energiebeschaffung, clevere Energielösungen sowie aktuelle Trends und Technologien.

Los geht's