Förderung Ladeinfrastruktur 2017: Antrag bis 30.10.2017 möglich

28.09.17 16:36 von David Wagenblass

Ladestationen für ElektroautosEine flächendeckend ausgebaute Ladeinfrastruktur ist eine der Grundvoraussetzungen für den Erfolg der Elektromobilität. Das Bundesverkehrsministerium hat deshalb im zweiten Aufruf das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ ausgerufen. Das Programm richtet sich an private Investoren wie an Städte und Gemeinden, um die Einrichtung weiterer Ladepunkte zu unterstützen. In unserem Beitrag erfahren Sie, wie hoch die Förderung ausfallen kann, welche Bedingungen für die Förderung der Ladeinfrastruktur erfüllt sein müssen und welche Fristen dabei gelten.

Flächendeckende Ladeinfrastruktur: Bedingung für den Erfolg der Elektromobilität

10.700 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge gibt es inzwischen in Deutschland, meldete jüngst der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Gezählt wurden dabei sowohl die Ladesäulen der Energieunternehmen als auch die von Parkplatz- und Parkhausbetreibern. Um den Ausbau der Elektromobilität voranzubringen, reicht die Zahl allerdings bei Weitem nicht aus. Soll das Ziel erreicht werden, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen rollen zu lassen, wären 35.000 öffentliche und halb öffentliche Ladepunkte erforderlich. Das ergab eine Untersuchung des DLR-Instituts für Verkehrsforschung, des DLR-Instituts für Fahrzeugkonzepte und des KIT-Instituts für Verkehrswesen.

Eine flächendeckend ausgebaute Ladeinfrastruktur ist einer der zentralen Schlüssel für den Erfolg der Elektromobilität. Nur wer sich darauf verlassen kann, sein Auto schnell und zuverlässig laden zu können, wird sich für den Kauf eines Elektroautos entscheiden. Der Betrieb einer E-Tankstelle wiederum lohnt sich nur, wenn ausreichend E-Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind. Das Bundesverkehrsministerium hat deshalb das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ ausgerufen. Ziel des zweiten Aufrufs des Programms ist, den Betrieb von 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkten zu fördern. Bis 2020 stehen dafür rund 300 Millionen Euro bereit.

Öffentliche und halb öffentliche Ladepunkte

 Eine öffentliche Ladestelle steht auf öffentlichem Boden und kann grundsätzlich von jedem Fahrer eines E-Fahrzeugs genutzt werden. Halb öffentliche Ladestellen befinden sich zum Beispiel auf Grundstücken von Parkplatzbetreibern, Einkaufscentern oder Hotels. Sie stehen ebenfalls prinzipiell allen Interessenten zur Verfügung, teilweise allerdings nur während der Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung. Eine Ladestelle kann über mehrere Ladepunkte verfügen – wie jede Benzintankstelle auch.

Was wird gefördert?

Gefördert werden mit diesen Mitteln öffentlich zugängliche Normalladepunkte (Ladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 kW) und Schnellladepunkte (Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW). Die Förderung der Ladeinfrastruktur erfolgt als Investitionszuschuss. Die maximale Förderhöhe beträgt

  • für jeden Normalladepunkt 2.500 Euro,
  • für jeden Schnellladepunkt 30.000 Euro,
  • für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz 5.000 Euro,
  • für den Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz 50.000 Euro.

Obergrenze für die Förderbeträge ist dabei jeweils ein prozentualer Anteil von maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden etwa Ausgaben für Ladesäule, Leistungselektronik, Netzanschluss, Umspannstation, Installation und Inbetriebnahme, aber auch für Parkplatzmarkierungen, Anfahr- und Wetterschutz, Beleuchtung oder WLAN.

Pro Antragsteller ist die mögliche Förderung auf fünf Millionen Euro begrenzt.

Bedingungen für die Bundesförderung der Ladeinfrastruktur

Den Förderantrag können alle natürlichen und juristischen Personen stellen, sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden. Für die Förderung gelten jedoch einige Bedingungen. Die wichtigsten Anforderungen sind:

  • Der Betreiber darf vor der Bewilligung der Förderung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen haben, etwa durch Abschluss eines entsprechenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Planung und Genehmigungsverfahren für die einzurichtenden Ladepunkte gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
  • Gefördert werden nur Ladepunkte, die ununterbrochen öffentlich zugänglich sind, also 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche. Das müssen insbesondere Antragsteller bedenken, die eine Ladestelle etwa auf dem Parkplatz eines Supermarkts oder eines Hotels einrichten wollen.
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens sechs Jahre betrieben werden.
  • Die Ladestationen sind mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben.
  • Bei Standorten an Bundesautobahnen muss der Betreiber eine Netzanschlussleistung von mindestens 630 kW sicherstellen.
  • Für Schnellladepunkte, an denen das Laden mit Gleichstrom möglich ist, muss ein Spannungsbereich von 200 bis 900 Volt sichergestellt sein.
  • Der Ladepunkt muss den Anforderungen der aktuellen Fassung der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen.
  • Die Verantwortung für die Wartung der geförderten Ladepunkte liegt beim Antragsteller.
  • Für die bargeldlose Zahlung sind ein Verfahren zur Authentifizierung des Nutzers sowie ein kartenbasiertes Zahlungssystem in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder ein webbasiertes Zahlungssystem einzurichten. Ist Barzahlung möglich oder wird der Fahrstrom kostenlos angeboten, ist keine Authentifizierung erforderlich.
  • Mittels Roaming ist sicherzustellen, dass auch Kunden anderer Fahrstrom-Anbieter die Angebote der Ladestationen nutzen können.
  • Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge sind im öffentlichen Straßenraum durch weiße Bodenmarkierungen, im nicht öffentlichen Bereich durch ein weißes Elektrofahrzeug-Sinnbild auf grünem Grund zu kennzeichnen.

Förderantrag: Welche Fristen gelten?

Wer eine Ladeinfrastruktur einrichten will, kann seinen Antrag auf Förderung bis zum 30. Oktober 2017, 16 Uhr, einreichen. Der Antrag wird auf dem Antragsportal des Bundes easy-Online elektronisch ausgefüllt und eingereicht.

Zusätzlich muss der Antragsteller den ausgedruckten Antrag, rechtsverbindlich unterschrieben und einschließlich geforderter Anlagen, an die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), Schlossplatz 9, 26603 Aurich, senden. Innerhalb von zwei Wochen nach der elektronischen Antragstellung muss der ausgedruckte Antrag bei der BAV eingegangen sein.

Detaillierte Informationen zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und zum Antrag gibt es auf der BAV-Website.

Möchten Sie wissen, ob sich ein Elektroauto auch für Sie lohnt? Dann schauen Sie doch einfach mal in die Rubrik "Elektroauto, E-Mobility, E-Mobilität".  Dort finden Sie verschiedene Beiträge zu diesem Thema.

Fazit

Eine flächendeckend ausgebaute Ladeinfrastruktur ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Erfolg der Elektromobilität. Das Bundesverkehrsministerium hat deshalb das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ ausgerufen. Wer den Betrieb einer E-Tankstelle plant, sollte bald einen Antrag auf eine Bundesförderung der Ladeinfrastruktur stellen: Am 30. Oktober 2017 endet die Frist für den zweiten Aufruf des Förderprogramms. Werden die Förderbedingungen erfüllt, winken unter anderem Zuschüsse von bis zu 2.500 Euro für jeden Normalladepunkt und bis zu 30.000 Euro für jeden Schnellladepunkt. Das gilt für private Investoren wie für Städte und Gemeinden.

Themen: E-Mobility

David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

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