Förderungen im Bereich der Wärmeversorgung: Clever heizen in 2020

13.08.20 14:50 von Stephan Heinz

Warme-FoerderungFörderprogramme geben wichtige Impulse für eine klimaschonende und wirtschaftliche Wärmeversorgung des Gebäudebestands in Deutschland. Sei es das Heizen mit erneuerbaren Energien, der Neu- und Ausbau eines Wärme- bzw. Kältenetzes, die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen zur Senkung des Energieverbrauchs oder der Austausch veralteter gegen hocheffiziente Heizungspumpen: Die Strom- und Heizkosteneinsparungen sind Ihnen sicher! Zugleich leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Welche Förderungen in der Wärmeversorgung gibt es?

Förderung Heizung 2020: Heizen mit erneuerbaren Energien

Fördergegenstand:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit dem 01.01.2020 anteilig „Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes. Dabei werden auch alle Arbeiten berücksichtigt, die für die Installation der neuen Anlage notwendig sind.

Antragsberechtigte:

Unternehmen, Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune und Contracting-Geber.

Voraussetzungen:

Zu unterscheiden ist hier im Wesentlichen zwischen Neubauten und Gebäudebestand: Ist die bestehende Heizung jünger als 2 Jahre, müssen die Anlagen anspruchsvollere Voraussetzungen erfüllen als im älteren Gebäudebestand.

Beachten Sie, dass der Antrag für die Förderung vor Beginn des Vorhabens bei der BAFA eingehen muss. Unterliegt Ihre Heizung der Austauschpflicht gemäß §10 Energieeinsparverordnung, wird keine Förderung gewährt.

Förderart und -höhe

Bei der Förderung „Heizung 2020“ handelt sich um eine anteilige Förderung. Das bedeutet: Die Höhe der Förderung berechnet sich als prozentualer Anteil der für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten. Als förderfähige Kosten zählen die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeld-Maßnahmen.

Im Neubau werden thermische Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten und Biomasseanlagen sowie effiziente Wärmepumpenanlagen mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.

Wenn im Gebäude seit mindestens zwei Jahren eine Heizungsanlage in Betrieb war, können Sie dagegen mit Förderungen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten rechnen.

Ansprechpartner:

BAFA, https://www.bafa.de/, kostenfreie Servicenummer: 0800 0115000

Programm-Informationen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

 

Antrag auf die Zulassung des Neu- und Ausbaus eines Wärme- bzw. Kältenetzes

Fördergegenstand:

Das BAFA unterstützt den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung insbesondere durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), um die Effizienz im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung zu steigern. Unter anderem sieht das KWKG eine attraktive Förderung für Wärme- und Kältenetze vor.

Antragsberechtigte:

Wärme- bzw. Kältenetzbetreiber

Voraussetzungen:

Pro Projekt können maximal 20 Millionen Euro ausgezahlt werden. Generell ist nachzuweisen, dass die beantragte Zuschlagszahlung für den wirtschaftlichen Betrieb des Wärmenetzes erforderlich ist. Auch muss innerhalb von 36 Monaten nach Inbetriebnahme des Wärmenetzes sichergestellt sein, dass eine Quote von mindestens 75 Prozent der Versorgung der Abnehmenden aus KWK-Wärme erreicht wird. Die Anbindung einer KWK-Anlage an ein bestehendes Wärmenetz ist ebenfalls förderfähig.

Förderart und -höhe:

Die Höhe des Zuschlags ist abhängig vom mittleren Nenndurchmesser aller neu verlegten Wärme- bzw. Kälteleitungen:

  • Bei Projekten mit einem mittleren DN-Wert bis einschließlich DN 100 beträgt der Zuschlag 100 Euro pro Meter der neu verlegten Vorlaufleitung, höchstens jedoch 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten.
  • Bei Projekten ab einem mittleren DN-Wert von mehr als DN 100 beträgt der Zuschlag 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten.

Ansprechpartner:

BAFA, https://www.bafa.de/, Telefon: 06196 908-2007

Programm-Informationen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kraft_Waerme_Kopplung/Waerme_Kaeltenetze/waerme_kaeltenetze_node.html

 

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Fördergegenstand:

Mit diesem Modul fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Investitionen, die die Energieeffizienz in Unternehmen erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Sie können dazu entweder einen Zuschuss beim BAFA oder einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Investitionen zur Nutzung von Abwärme
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess, wie z.B. Erneuerung von Druckluftleitungen, Dämmung von Anlagen und Leitungen oder die hydraulische Optimierung
  • Aufwendungen für die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der geförderten Maßnahmen durch einen externen Energieberater

Antragsberechtigte:

Unternehmen, Kommunen, Freiberufler, Contracting-Geber

Voraussetzungen:

Das BAFA fordert bei Antragsstellung ein Einsparkonzept, das von einem Energieberater erstellt wurde. Unternehmensexterne Energieberater müssen im Programm „Energieberatung im Mittelstand“ beim BAFA zugelassen sein.

Förderart und -höhe:

Das BMWi fördert bis maximal 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (bei kleinen und mittleren Unternehmen sind es 700 Euro) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt.

Ansprechpartner:

BAFA, https://www.bafa.de/, Telefon: 06196 908-1883

Programm-Informationen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul4_Energiebezogene_Optimierung/modul4_energiebezogene_optimierung_node.html

 

Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich

Fördergegenstand:

Mit diesem Programm fördert das BMWi den Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie den hydraulischen Abgleich am Heizsystem.

Antragsberechtigte:

Unternehmen, Privatpersonen, Freiberufler, Kommunen

Voraussetzungen:

Die Antragsstellung erfolgt ganz einfach online beim BAFA. Die Förderung wird ausgezahlt sobald der vollständige Verwendungsnachweis eingegangen ist und geprüft wurde.

Förderart und -höhe:

Sie bekommen bis zu 30 Prozent Ihrer Nettoausgaben für Materialkosten und Installation zurück, wenn Sie Ihre ineffiziente Heizungspumpe austauschen. Möchten Sie lieber bei bestehenden Heizsystemen einen hydraulischen Abgleich zur Optimierung der Heizung durchführen, wird ebenfalls ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettokosten gefördert. Auch die Kombination beider Maßnahmen ist möglich. Der Höchstbetrag liegt bei 25.000 Euro pro Standort.

Ansprechpartner:

BAFA, https://www.bafa.de/, Telefon: 06196 908-1001

Programm-Informationen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

 

Informieren Sie sich auch über Wärme-Contracting. Das Contracting-Modell ist besonders für solche Unternehmen interessant, die hohe Wärmekosten haben, aktuell aber kein Budget für Energiespar-Investitionen geplant haben.

 

Fazit

Die verschiedenen Förderprogramme im Bereich der Wärmeversorgung verhelfen Ihnen sowohl zu mehr Energieeffizienz als auch zu direkten Kosteneinsparungen. Durch energiesparende Maßnahmen leisten Sie zugleich einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende, die eine CO2-Reduktion von rund 50 Millionen Tonnen bis 2030 vorsieht. Ein weiteres Ziel der Bundesregierung ist die Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch, das besonders durch die Förderung Heizung 2020 erreicht werden soll.

Welche Maßnahmen der Wärmewende die richtigen für Ihr Unternehmen sind, hängt von Ihrem Energieverbrauch und Ihren Zielsetzungen ab. Bei der Evaluierung und Beantragung des passenden Förderprogramms sind spezialisierte Berater eine große Hilfe.

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Stephan Heinz

Autor: Stephan Heinz

Stephan Heinz ist seit 1998 als Energiemanager beim BFE Institut für Energie und Umwelt (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Seine Aufgabenschwerpunkte lagen viele Jahre in der Erstellung von Potenzialanalysen im kaufmännischen und technischen Bereich und in der Effizienzberatung. Seit 2015 ist er außerdem Energieauditor nach § 8b des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Als Senior Consultant ist er seit 2021 für den strategischen Vertriebsangang verantwortlich. Studiert hat er Verfahrenstechnik an der Fachhochschule für Technik (FHT) in Mannheim.

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