Lohnt sich die Mieterstromförderung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen?

23.09.21 08:55 von Andreas Ziegler

MieterstromfoerderungWussten Sie, dass die Bundesregierung Mieterstrom fördert, der von Ihnen bzw. dem Anlagenbetreiber bereitgestellt und direkt an die Mieter vor Ort geliefert wird? Lohnt sich Mieterstrom also auch für Ihre Immobilie? Informieren Sie sich hier zu Fragen rund um das Thema Mieterstrom.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist der Strom, der von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf dem Dach oder durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller eines Gebäudes erzeugt und von dort an Letztverbraucher in diesem Wohngebäude oder im Quartier geliefert und verbraucht wird. Wichtig: Hier findet keine Netzdurchleitung des lokal erzeugten Stroms durch öffentliche Netze statt.

Was ist der Mieterstromzuschlag bzw. die Mieterstrom-Förderung?

Der dezentral erzeugte Strom wird über den sogenannten Mieterstromzuschlag gefördert. Die Förderung beschränkt sich auf Strom, der mit Photovoltaikanlagen erzeugt wurde, und greift ausschließlich bei vor Ort genutztem Strom. Der Mieterstromzuschlag ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert und wurde bereits 2017 durch die Bundesregierung eingeführt.

Die EEG-Novelle 2021 brachte einige Änderungen für den aus Neuanlagen (Inbetriebnahme Januar 2021) erzeugten Mieterstrom mit sich. So wurde unter anderem der Mieterstromzuschlag erhöht und von der Einspeisevergütung entkoppelt.

Der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag steht momentan noch unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission (§ 105 Abs. 1 EEG).

Wer erhält Mieterstromzuschlag?

Der novellierte Mieterstromzuschlag wird für Strom aus PV-Anlagen entrichtet, die nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden. Er wird nicht an die Mieter ausgezahlt, sondern an den Anlagenbetreiber bzw. an den Mieterstrom-Dienstleister.

Hierzu muss jede PV-Mieterstrom-Anlage dem jeweiligen Betreiber zugeordnet und bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

Die EEG-Novelle 2021 hält für Mieterstromprojekte echte Verbesserungen bereit:

Für den Erhalt der Förderung kann der Vermieter die Anlage selbst betreiben und den Strom vor Ort vermarkten oder aber damit einen Dritten, z. B. einen Energiedienstleister, beauftragen. Hierbei wird der Strom an einen Energiedienstleister weitergegeben. Dieser liefert ihn dann an die Mieter. Bei diesem Konzept, dem sogenannten Lieferkettenmodell, behält der Eigentümer die Rolle des Anlagenbetreibers und erhält trotzdem den Mieterstromzuschlag.

Alternativ kann ein Energiedienstleister auch die komplette Abwicklung des Mieterstroms inklusive Errichtung und Finanzierung der Erzeugungsanlagen für Sie übernehmen. Sie stellen Ihre Dachfläche zur Verfügung und ermöglichen so die Partizipation an der Energiewende direkt vor Ort für Ihre Mieter.

Eine detaillierte Übersicht über alle Modellvarianten finden Sie in diesem Artikel:

Dezentrale Energiewende in der Wohnungswirtschaft? Kein Problem mit dem richtigen Mieterstrommodell!

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag? Und wie finanziert er sich?

Der Mieterstromzuschlag wird über die EEG-Umlage finanziert. Er wurde im EEG 2021 neu festgelegt (§ 48a) und lag im Januar 2021 für PV-Anlagen:

  • bis 10 kW bei 3,79 ct/kWh
  • bis 40 kW bei 3,52 ct/kWh
  • bis 750 kW bei 2,37 ct/kWh

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe der Photovoltaikanlage ab. Denn sowohl die Investitionskosten je Kilowatt installierter Leistung als auch die Stromgestehungskosten pro erzeugter Kilowattstunde Strom sind bei kleinen Anlagen höher als bei großen.

Eine förderfähige Anlage darf maximal 100 kW pro Netzanschluss umfassen.

Wann lohnt sich ein Mieterstrom-Projekt?

Natürlich setzt diese Art der dezentralen Energieversorgung ein klares Signal für eine klimaschonende Immobilie. Mit Mieterstrom bieten Sie Ihren Mietern günstigen Ökostrom, machen Ihre Immobilie zukunftsfähiger und senken die CO2-Emissionen.

Inwieweit sich eine solche Maßnahme für einzelne Liegenschaften lohnt, muss individuell geprüft werden. Folgende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen:

  • Anlagengröße
  • Anteil des Direktverbrauchs des vor Ort erzeugten Stroms
  • Anzahl der teilnehmenden Mietparteien
  • Lage der Liegenschaft (bei PV inkl. Dachneigung, Verschattung) und Dachbeschaffenheit
  • Mögliche Mehreinnahmen (z. B. bei PV-Verpachtung der Dachflächen)

Fazit

Lokal produzierter Strom aus PV- oder BHKW-Anlagen ist eine der wichtigsten erneuerbaren Energiequelle, die in vielen Städten erschließbar sind. Er ist verbrauchernah und gleichzeitig durch den Mieterstromzuschlag so gestaltet, dass auch Immobilienbesitzer davon profitieren. Jedoch sind organisatorische sowie technische Aspekte bei Ihrem neuen Mieterstrom-Projekt nicht zu unterschätzen.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich weiter zu informieren und von Expertenwissen zu profitieren – beispielsweise durch unseren Artikel Nachhaltige Versorgung und zufriedene Mieter dank Mieterstrom oder in unserem kostenlosen, unverbindlichen Webinar am Donnerstag, 30. September 2021:

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Themen: Photovoltaik, Fördermittel und -programme

Andreas Ziegler

Autor: Andreas Ziegler

Andreas Ziegler ist seit September 2018 bei der MVV Energie AG tätig und verstärkt seit April 2020 als Produktmanager das Team Business Development bei der MVV Enamic GmbH. Dabei widmet er sich im Schwerpunkt innovativen, nachhaltigen und effizienten Energielösungen für Immobilienkunden. Hierzu zählt unter anderem auch das Produkt Smart Mieterstrom.

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