Lohnt sich ein Blockheizkraftwerk für Ihr Unternehmen?

17.03.16 17:41 von David Wagenblass

BHKWDenken Sie aktuell darüber nach, wie Sie die Energiekosten Ihres Unternehmens langfristig im Griff behalten können? Möchten Sie zugleich den C02-Ausstoß verringern und damit den „ökologischen Fußabdruck“ Ihrer Firma verbessern – ein Aspekt, auf den immer mehr Kunden und Verbraucher achten? Dann könnte ein Blockheizkraftwerk (BHKW) für Sie eine Option sein. Wann sich ein solches BHKW rechnet und wann nicht, welche Förderungen es gibt und worauf Sie achten sollten: Das erfahren Sie hier.

Was ist ein Blockheizkraftwerk?

Ein BHKW ist eine Anlage, die gleichzeitig Strom und Wärme produziert. Sie wird möglichst nah am Ort des Wärmeverbrauchs betrieben. Das Funktionsprinzip ist die vielzitierte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK):

  • Das Blockheizkraftwerk erzeugt Strom durch die Verbrennung von Brennstoff.
  • Der integrierte Motor erzeugt darüber hinaus Wärme, die Sie für die Raumheizung, Warmwasser und Kühlung nutzen können.

Als Brennstoffe kommen fossile und nachwachsende Rohstoffe in Frage: also Heizöl, Erdgas, Biogas, Biodiesel, Holzhackschnitzel und Holzpellets.

 

 

 

Was spricht für ein Blockheizkraftwerk?

Die Anlagen weisen eine hohe Energieeffizienz auf, so dass Sie damit wesentlich weniger Primärenergie verbrauchen – Ihr Unternehmen spart also teuren Brennstoff. Denn BHKW erreichen einen Wirkungsgrad von rund 90 Prozent, herkömmliche Kraftwerke hingegen nur ca. 50 Prozent. Ein Blockheizkraftwerk kann deshalb den Energieverbrauch deutlich senken und zugleich den CO2-Ausstoß um gut ein Drittel verringern.

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen eines Blockheizkraftwerkes: M. Heldmann zeigt in seinem Webinar "Das Blockheizkraftwerk (BHKW) als intelligente Versorgungslösung" einige Praxisbeispiele mit Einsparpotenzialen. Schauen Sie sich die Webinar Aufzeichnung direkt und kostenfrei an!

Webinar Blockheizkraftwerk BHKW kostenfrei ansehen

Für wen lohnt sich ein Blockheizkraftwerk?

Grundsätzlich lohnt sich eine solche Anlage immer dann, wenn Ihr Unternehmen das ganze Jahr über gleichzeitig Wärme und Strom benötigt.

Wichtig für die Rentabilität ist, dass Sie den produzierten Strom auch selbst nutzen. Sie müssen dann nur noch zur Spitzenlastabdeckung „externen“ Strom aus dem öffentlichen Netz dazukaufen. Zum Beispiel, wenn Ihr Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt extrem viel Strom benötigt. Produziert Ihr Blockheizkraftwerk mehr Strom als Ihr Betrieb benötigt, können sie den Überschuss in das öffentliche Netz einspeisen und erhalten dafür eine Vergütung.Auslegung einer BHKW Anlage

  • ­Als Faustregel gilt: Ein Blockheizkraftwerk ist wirtschaftlich, wenn es zwei Drittel des Jahres läuft. Konkret sind das mindestens 5.000 von insgesamt 8.760 Jahresstunden.
  • Dies ist in der Industrie beispielsweise häufig bei Automobilzulieferern und im Maschinenbau der Fall. Aber auch für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hotels und Verwaltungsgebäude bietet sich ein Blockheizkraftwerk an.

Für welche Betriebe lohnt sich ein Blockheizkraftwerk nicht?

  • Für Betriebe, die einen geringen Wärmebedarf haben und dadurch die produzierte Wärme des BHKW nicht verbrauchen können. Dadurch sinkt die Wirtschaftlichkeit eines BHKW.
  • Wirtschaftlich unrentabel kann ein Blockheizkraftwerk auch für energieintensive Unternehmen sein. Denn diese sind oft von der EEG-Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz befreit und haben deshalb einen besonders günstigen Strompreis. Der Grund dafür: Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden die Blockheizkraftwerk Kosten für den selbstproduzierten – und möglichst selbstverbrauchten – Strom den Kosten für den Fremdbezug gegenübergestellt. Ist der Strompreis für den Fremdstrom niedrig, sinkt die Wirtschaftlichkeit des BHKW.

Wird der Einbau eines Blockheizkraftwerks staatlich gefördert?

Blockheizkraftwerke gelten als wichtige Klimaretter. Ihr Einsatz wird darum durch mehrere Finanzierungshilfen gefördert. Zuschüsse gibt es nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Welches Gesetz ausschlaggebend ist, hängt von der Art des verwendeten Brennstoffs ab. Bei der Blockheizkraftwerk Finanzierung sollten Sie auch prüfen, ob Sie regionale Fördergelder in Anspruch nehmen können, etwa vom Bundesland oder vom Energieversorger. Auch die KfW-Bank fördert BHKW mit zinsgünstigen Krediten.

  • KWK-Zuschlag: Nach dem KWK-Gesetz wird für jede erzeugte Kilowattstunde ein Zuschlag gezahlt, unabhängig davon, ob der Strom selbst genutzt oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der elektrischen Leistung des BHKW. Seit dem 1. Januar erhalten Betreiber von Anlagen mit einer elektrischen Leistung von maximal 50 Kilowatt 8 Cent pro Kilowattstunde für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Der selbst verbrauchte Strom erhält einen verringerten Zuschlag von 4 Cent pro Kilowattstunde. Diese Förderung rechnet sich besonders für Unternehmen mit hohen Volllaststunden und hohem Eigenverbrauch. Die Voraussetzung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die KWK-Anlage zugelassen.
  • Neuerung mit dem KWKG 2016: Berücksichtigt wird jetzt als neue Anlagenklasse das „Midi-BHKW“ mit über 50 bis einschließlich 100 kW elektrischer Leistung. Dafür gibt es im Zeitraum von 30.000 Vollbenutzungsstunden einen Zuschlag von 6 Cent/kWh für die Netzeinspeisung. Für die Eigenversorgung liegt der Zuschlag bei 3 Cent/kWh.
  • Vergütung der vermiedenen Netzkosten (VNNE): Das Blockheizkraftwerk produziert den Strom vor Ort im Betrieb. Der Strom muss deshalb nicht über lange Strecken transportiert werden. Für die vermiedenen „vorgelagerten“ Netzkosten gibt es vom Netzbetreiber eine Vergütung von 0,1 bis 2 Cent pro kWh.
  • Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Voraussetzung ist, dass die Anlage mit Biomasse betrieben wird. Die Vergütung wird 20 Jahre lang gewährt. Alle Anlagen bis 500 kW erhalten die garantierte Einspeisevergütung. Größere Anlagen unterliegen der Pflicht zur Direktvermarktung. Wie viel der Betreiber bekommt, richtet sich nach der Anlagenleistung.
  • Eigenstromprivileg: Betriebe, die Strom im eigenen oder gepachteten Blockheizkraftwerk für den Eigenverbrauch produzieren, sind von der EEG Umlage befreit. Bei neuen Anlagen ist seit dem 01.08.2014 eine Abgabe auf den jeweils gültigen EEG-Satz zu zahlen. Bis zum 31.12.2016 sind dies 35 Prozent, ab dem 01.01.2017 sind es 40 Prozent. Als Gegenleistung für die Steuererleichterungen müssen Unternehmen die wirtschaftlichen Risiken ihres BHKWs selbst tragen. Energieversorger bieten deshalb Pacht- und Betriebsführungsverträge an, welche diese Anforderungen erfüllen.

Wie wählen Sie einen geeigneten Dienstleister aus?

Sie möchten in Ihrem Unternehmen ein Blockheizkraftwerk installieren lassen? Dann sollten Sie bei der Auswahl Ihres Dienstleisters einige wichtige Punkte beachten:

  • Planung, Bau und Betrieb der Anlage kommen aus einer Hand.
  • Der Dienstleister hat Erfahrung in der Auslegung und Integration von Blockheizkraftwerken in die vorhandene Wärmeinfrastruktur.
  • Der Dienstleister berät Sie umfassend hinsichtlich öffentlicher Fördermöglichkeiten und führt eine fundierte Wirtschaftlichkeitsanalyse durch.
  • Ihr Partner bietet Ihnen die Möglichkeit einer Finanzierung an, so dass Ihr Unternehmen bei Bedarf nicht oder nur in geringem Maße selbst investieren muss (BHKW Contracting).
  • Ihr Partner gibt Ihnen eine hohe Planbarkeit und Budgetsicherheit, indem Sie einen Festpreis für Errichtung und Betrieb der Anlage vereinbaren können.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Fazit

Mit dem Einsatz eines BHKWs können Energiekosten deutlich gesenkt sowie der CO2-Ausstoß verringert werden. Deshalb kann sich eine solche Anlage für Unternehmen lohnen. Allerdings sollte man sich nicht „blenden“ lassen und die Wirtschaftlichkeit genau prüfen. In vielen Fällen zahlt es sich aus, einen sachkundigen Partner und/oder externen Berater hinzuzuziehen. Dieser bezieht in die seriöse Planung und Ausführung alle Themen ein: von Anbietervergleichen und technischer Auslegung bis zum Betrieb der Anlage und einer langfristigen Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Themen: Power Purchase Agreement

Das könnte Sie auch interessieren

David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

* Pflichtfelder

Informiert bleiben

Wir informieren Sie über die Themen Energieeffizienz, Energiebeschaffung, clevere Energielösungen sowie aktuelle Trends und Technologien.

Los geht's