Marktstammdatenregister – Energiemarkt auf einen Blick

07.02.19 16:10 von Esther Gensrich

MarktstammdatenregisterDie Bundesnetzagentur hat den Start mehrmals verschoben, doch jetzt ist das Marktstammdatenregister online. Seit dem 31. Januar 2019 müssen sich in dem neuen Verzeichnis alle Marktteilnehmer eintragen: als Personen und mit den Daten ihrer einzelnen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Aufgaben das Marktstammdatenregister hat und was mit Ihren Daten geschieht.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) löst das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab. Ziel der Umstellung ist es, erstmals den gesamten Energiemarkt zentral und transparent abzubilden.

Welche Daten werden im Marktstammdatenregister erfasst?

Im MaStR sind die Stammdaten sämtlicher Erzeugungsanlagen erfasst. Dazu gehören u.a. der Standort, Namen, Adressen und technische Anlagendaten. Zudem erhält jeder Marktteilnehmer eine Marktstammdatennummer, durch die er eindeutig identifizierbar ist. Dies soll die Abstimmung mit den Behörden und die Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern vereinfachen.

Was passiert mit den Daten im Marktstammdatenregister?

Die im MaStR eingepflegten Daten sind grundsätzlich öffentlich einsehbar. Das gilt nicht für personenbezogene oder als vertraulich eingestufte Daten. Ziel des neuen Online-Portals ist jedoch, möglichst viele technische Anlagendaten zu veröffentlichen. Es bietet daher deutlich umfassendere Funktionen als das bisherige Photovoltaik-Meldeportal und Anlagenregister. Denn zentrale Funktionen können über Schnittstellen in einer automatisierten Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M) abgewickelt werden. Dies betrifft etwa den Datenabruf und die Netzbetreiberprüfung.

Wer muss sich registrieren?

Alle Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen sowie von ortsfesten Einheiten, die Strom oder Gas erzeugen, müssen sich im Marktstammdatenregister eintragen. Im Strombereich sind dies beispielsweise Betreiber von PV-Anlagen, BHKWs und privaten Stromspeichern. Registrieren müssen sich auch Bilanzkreisverantwortliche, Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Stromlieferanten, Transportkunden und Betreiber von Kraftwerken und organisierten Marktplätzen. Auch Eigentümer von Bestandsanlagen müssen ihre Daten neu anlegen.

Fazit

Das Marktstammdatenregister ist eine umfassende Informationsquelle, die den gesamten Energiemarkt abbilden wird. Die darin erfassten Daten sind, bis auf personenbezogene oder als vertraulich eingestufte Daten, öffentlich zugänglich. Diese Transparenz ermöglicht einen umfassenden Überblick. Der „Wermutstropfen“ für die Betreiber ist, dass die Daten aus den früheren Registern nicht automatisch übernommen werden. Daher müssen diese neu eingegeben werden.

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Esther Gensrich

Autor: Esther Gensrich

Esther Gensrich ist seit 2003 für die MVV Energie Gruppe tätig. Dort verantwortet sie aktuell im Business Development das strategische Marketing für Geschäftskunden. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von zukunftsorientierten und digitalen Marketingkonzepten.

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