Reform der Netzentgelte: Was bedeutet das „NEMoG“ für Unternehmen?

16.11.17 13:26 von David Wagenblass

StromnetzAm 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (kurz NEMoG) in Kraft getreten. Darin wird die Verteilung der Netzentgelte neu geregelt. Ziel ist es, die unterschiedlichen Stromnetzentgelte bundesweit zu vereinheitlichen und die Finanzierung der Energiewende gerechter zu gestalten. Alles Wichtige über das NEMoG und seine Auswirkungen auf Ihr Unternehmen lesen Sie hier.

Worum geht es beim Netzentgelt-Modernisierungsgesetz? 

Das Netzentgelt ist eine Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes, die an den Netzbetreiber gezahlt wird. Derzeit machen die Netzentgelte 20 bis 25 Prozent der gesamten Stromkosten eines mittelständischen Unternehmens aus. Das Übertragungsnetz ist in vier Gebiete aufgeteilt. Dabei gibt es für jedes Gebiet einen verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Die Kosten für Betrieb und Ausbau des Stromnetzes können diese Übertragungsnetzbetreiber anteilig den Stromanbietern in Rechnung stellen, die das Netz nutzen, um ihren Strom zu den Verbrauchern zu transportieren. Die Stromanbieter wiederum geben die Kosten mit der Stromrechnung an ihre Kunden weiter – in Form des Netzentgelts pro verbrauchter Kilowattstunde Strom. Allerdings gibt es regionale Unterschiede bei der Höhe der Netzentgelte. Sie hängen zum Beispiel von der Auslastung des Netzes und der Qualität der Stromleitungen ab. Mit dem NEMoG sollen die regionalen Kostenunterschiede verringert und eine bessere Verteilungsgerechtigkeit bei den Stromkosten erzielt werden.

Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten die Netzentgelte zu reduzieren. Lesen Sie hierzu meinen Beitrag "Steigende Netzentgelte: Wie Unternehmen trotzdem sparen" oder laden Sie sich unser Whitepaper mit einem Klick auf folgenden Banner herunter.

Neuer Call-to-Action (CTA)

NEMoG – zwei Neuerungen stehen im Mittelpunkt

Das Gesetz beinhaltet zwei Kernelemente:

  1. Die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte
  2. Die Abschaffung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen (vermiedene Netzentgelte).

Das heißt konkret:

Stufenweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte

Das neue Gesetz sieht eine schrittweise Angleichung von 2019 bis 2023 vor. Die Übertragungsnetzentgelte sollen dann 2023 überall in Deutschland gleich hoch sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geht davon aus, dass durch das NEMoG die Entgelte in den nördlichen und östlichen Netzgebieten um mehr als 20 Prozent sinken.

Abschmelzung des Privilegs der vermiedenen Netzentgelte

Vermiedene Netzentgelte entstanden vor dem Hintergrund, dass lokal gewonnener und wieder verbrauchter Strom – zum Beispiel durch Windkraftanlagen – die Netze nicht belasten würde. Allerdings muss auch Windstrom Transportwege bis in den Süden zurücklegen, so dass Entgelte anfallen. Das neue Gesetz sieht nun vor, dass die Berechnungsgrundlage für vermiedene Netzentgelte bei allen Bestandsanlagen an die aktuelle Situation angepasst und ab 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren wird. Darüber hinaus werden bei volatilen Anlagen (Sonne, Wind) die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen ab 2018 komplett abgeschafft und für Bestandsanlagen ab 2018 in drei Schritten reduziert bzw. gestrichen. Bei den steuerbaren Anlagen (KWK, Brennstoffzelle, u.a.) entfällt das Privileg für Neuanlagen ab 2023.

Entwicklung der Netzentgelte Strom

Quelle: Bundesnetzagentur

Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf Geschäftskunden? 

Die Regierung erwartet von dem Gesetz eine Reduzierung der Netzkosten und damit mittelbar auch Einsparungen für Unternehmen. Eine mögliche Entwicklung ist, dass das Netzentgelt im westlichen Netzgebiet steigen und im nördlichen und östlichen sinken wird. Dabei sind insbesondere Unternehmen mit Entnahmen in hohen Spannungsebenen betroffen, da ihr Anteil der Übertragungsnetzentgelte an den zu zahlenden Netzentgelten größer ist.

Entlastungsregeln für die stromintensive Industrie

Um die Belastung der energieintensiven Industrie zu kompensieren, wurden die Offshore-Anbindungskosten aus den Übertragungsnetzentgelten herausgelöst und in die Offshore-Haftungsumlage verlagert. Diese unterliegt ab 2019 als eigener Kostenbestandteil des Strompreises einer besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen. Das heißt: Für die energieintensive Industrie findet eine Kostenbegrenzung entsprechend der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes statt.

Die Verordnungsermächtigung zur Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sieht vorsorglich noch eine Stromkostenbegrenzung für die stromintensive Industrie vor. Diese Ermächtigung tritt dann in Kraft, wenn die Europäische Kommission die Regelung zur Überführung der Offshore-Kosten nicht genehmigen sollte.

Fazit

Das Netzentgelt-Modernisierungsgesetz wird die Stromkosten für viele mittelständische Unternehmen senken. Insgesamt profitieren insbesondere Regionen mit einem zunehmend höheren Anteil an dezentraler Stromerzeugung, stromkostenintensive Unternehmen sollen vor Überlastungen geschützt werden. Es empfiehlt sich daher für diese Unternehmen, die Netzentgeltprivilegierungen zu prüfen und entsprechend umzusetzen.

Themen: Steuern und Abgaben, Netzentgelte

David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

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