RLT-Anlagen: Wartung fördert die Gesundheit

18.01.18 14:03 von David Wagenblass

RLT Anlagen WartungHaben Sie schon einmal einen Blick in das Innenleben einer raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) geworfen, die zu wenig oder falsch gewartet wurde? Falls nicht: Vermeiden Sie diesen unschönen Anblick auch in Zukunft. Denn bei mangelhafter Pflege sammeln sich in den Nassbereichen der Anlagen Bakterien und Schimmelpilze. Diese können sich durch die Luft aus den Anlagen verteilen und zu Krankheiten und Allergien führen. Das lässt sich vermeiden – mit der richtigen Wartung.

Wie funktioniert eine RLT-Anlage?

Raumlufttechnische Anlagen bereiten die Außenluft in einer Lüftungszentrale auf. So ermöglichen sie eine dauerhaft kontrollierte Lüftung und ein angenehmes Raumklima. Näheres dazu und zu Fragen der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit finden Sie in meinem früheren Blogbeitrag „Raumlufttechnische Anlagen: Coole Lösung oder heiße Luft?“. Doch damit die Anlage dauerhaft für eine gute und gesunde Atmosphäre sorgen kann, ist ein passendes Wartungskonzept unabdingbar.

In unserer Webinaraufzeichnung gibt Ihnen Stephan Heinz, Energiemanager beim BFE Institut für Energie und Umwelt, nicht nur einen Überblick über raumlufttechnische Anlagen, sondern erläutert auch ihre Bedeutung für den Energieverbrauch.

Webinar Energieeffizienz Raumlufttechnische Anlagen

Warum ist die Wartung von RLT-Anlagen notwendig?

Zunächst einmal ganz übergreifend gesagt: um die technischen, hygienischen und raumlufttechnischen Eigenschaften und den sicheren Betrieb während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Das ist auch in der Arbeitsstättenverordnung so geregelt, ist also eine Verpflichtung für jeden Anlagenbetreiber bzw. Arbeitgeber.

Das hat gute Gründe, denn falsch oder zu selten gewartete Anlagen verringern die energetische Effizienz spürbar und erhöhen die Betriebskosten. Zudem können sie regelrecht krank machen. Die Schwachstellen sind dabei die Nassbereiche in den Anlagen, also etwa die Befeuchtereinheit. Hier können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren, zum Beispiel Keime, Bakterien und Schimmelpilze. Diese werden vom Luftstrom der Anlage erfasst und in den Betriebsräumen verteilt. Das ist besonders für Allergiker problematisch und kann im schlimmsten Fall eine Krankheitswelle auslösen – Stichwort „Sick Building Syndrom“.

Gut zu wissen: Auch Legionellen – die Ursache für die gefährliche Legionärskrankheit, die tödlich verlaufen kann – können sich in falsch oder nicht gewarteten RLT-Anlagen ansiedeln.

Wann sind Wartungsarbeiten notwendig?

Dies ist zunächst einmal abhängig davon, zu welchem Anlagentyp die Anlage gehört:

  • Anlage mit Lüftungsfunktion, also Klima- und Lüftungsanlage
  • Anlage zur Raumkühlung ohne Lüftungsfunktion, also etwa Kühldecken, Raumkühlsysteme oder Raumklimageräte.

Die RLT-Wartung ist besonders für drei kritische Bereiche wichtig:

  • Hier fühlen sich schädliche Keime besonders wohl.
  • Sie befeuchten die Luft im Kanal mit Wasser oder Dampf. Beim Umlaufsprühbefeuchter (Luftwäscher) befindet sich das Befeuchtungswasser in einer offenen Wanne und wird durch eine Umwälzpumpe versprüht. Die Luftwäscher werden mit Umlaufwasser betrieben, das alle 14 Tage im Rahmen einer Hygieneinspektion auf mikrobielle Belastungen (Legionellen, Bakterien und Schimmelpilze) überprüft werden muss.
  • Rückkühlwerke. Hier können sich Wasserkeime wie Legionellen ebenfalls gut vermehren.

Umfang und Intervalle der Wartung hängen zudem von weiteren Faktoren ab. Dazu gehören die Kühl- bzw. Kälteleistung, die jährliche Betriebszeit, das Alter der Anlage, die Art der Gebäudenutzung und der Einbauort der Anlage. Auch der Standort des Gebäudes kann eine Rolle spielen. Hinzu kommt, dass die einschlägigen Richtlinien zwischen Inspektion und Wartung unterscheiden. Um ein richtig dimensioniertes Wartungskonzept zu entwickeln, empfiehlt es sich, einen Experten hinzuziehen.

Machen Sie den kostenlosen RLT-Quick Check und erfahren Sie, ob sich eine neue Lüftungsanlage für Sie rechnet.

Wer übernimmt die Inspektion und Wartung?

Die Erstinspektion von Lüftungsanlagen darf gemäß der VDI-Richtlinie 6022 nur von Ingenieuren, Technikern und Meistern durchgeführt werden – sprich von einem Fachbetrieb. Diese erstellen über ihre Arbeiten ein Prüfprotokoll. Dieses müssen Sie als Teil Ihrer Arbeitsschutzdokumentation aufbewahren.

Betriebsinterne Mitarbeiter oder Mitarbeiter einer Wartungsfirma müssen zudem für den Betrieb und die Instandhaltung einer RLT-Anlage geschult sein. Hierfür bieten zum Beispiel Berufsgenossenschaften entsprechende Hygieneschulungen an.

Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es bei der Wartung von RLT-Anlagen?

Bereits vor dem Anmieten einer neuen Arbeitsstätte ist es Ihre Pflicht als Arbeitgeber zu überprüfen, ob die Lüftungsanlage korrekt funktioniert und dem Stand der Technik entspricht (§§ 4,5,6 ArbSchG i.V.m. §3 ArbStättV, §3 BetrSichV). Dabei müssen Sie auch festlegen, wie oft Ihre Anlage geprüft und gewartet werden soll. Dafür sollten Sie unbedingt die Angaben des Lüftungsanlagenherstellers beachten.

Die Mindestabstände für Wartungen gibt die VDI-Richtlinie 6022 in Blatt 1 „Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ vor:

  • Alle 2 Jahre bei Anlagen mit Befeuchtung
  • Alle 3 Jahre bei Anlagen ohne Befeuchtung

Unternehmer müssen die aktuellen Herstellerunterlagen der Lüftungsanlagen, das Inbetriebnahmeprotokoll, weitere Mess- und Prüfungsprotokolle/Hygieneinspektionen (entsprechend VDI Richtlinie 6022) und Betriebsanweisungen jederzeit vorweisen können.

Eine gute Orientierung bieten die Arbeitsstättenregel ASR A 3.6 ‚Lüftung’. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten erläutern u.a. die genauen Anforderungen an die Wartung von raumlufttechnischen Anlagen. Wer diese Regeln als Arbeitgeber umsetzt, kann sicher sein, dass er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

 

Vorgeschriebene Inspektionen nach VDI 6022

Vorgeschriebene Inspektion nach VDI 6022

Wie können Sie prüfen, ob Ihre Anlage richtig funktioniert?

Ein Fachbetrieb kann dies durch das Messen der folgenden Größen testen:

  • Kohlendioxidgehalt unter Nutzungsbedingungen,
  • Außenluftvolumenstrom,
  • zulässiger Differenzdruck an Filtern,
  • Luftgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich,
  • Schalldruckpegel,
  • Temperatur der Zuluft,
  • Druckgefälle zu benachbarten Räumen oder
  • Keimzahl der Zuluft.

Fazit

Raumlufttechnische Anlagen müssen regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Dies ist wichtig für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und wird auch durch die VDI-Richtlinie 6022, das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordung vorgeschrieben. Beziehen Sie am besten bereits bei der Planung Ihrer RLT-Anlage das spätere Wartungskonzept in Ihre Überlegungen ein. Dazu gehört zum Beispiel ein möglichst einfacher und ungehinderter Zugang zur Anlage: So können die Wartungsarbeiten durchgeführt werden, ohne dass die RLT Anlage nachträglich umgebaut werden muss. Wenn Ihnen Budgetsicherheit und langfristige Planbarkeit wichtig sind, sollten Sie zudem über einen Wartungsvertrag nachdenken.

Neuer Call-to-Action

Das könnte Sie auch interessieren

David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

* Pflichtfelder

Informiert bleiben

Wir informieren Sie über die Themen Energieeffizienz, Energiebeschaffung, clevere Energielösungen sowie aktuelle Trends und Technologien.

Los geht's