Smart Meter Rollout in Startposition: Das kommt auf Unternehmen zu

08.02.18 11:58 von David Wagenblass

Smart MeterDas Digitalisierungsgesetz sieht den flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme vor, die die Vernetzung von Energielieferung und -verbrauch ermöglichen. Der Startschuss für den gestaffelten Einbau sollte bereits Anfang 2017 bei Stromkunden mit besonders hohem Verbrauch erfolgen. Der Einbau verzögerte sich bislang zwar aufgrund fehlender Kommunikationsschnittstellen, die die strengen Datenschutzbestimmungen erfüllen – am bisherigen Zeitplan des Smart Meter Rollouts hält der Gesetzgeber noch fest. Im folgenden Beitrag informieren wir darüber, wie Unternehmen vom Einbau der „Smart Meter“ profitieren können und was das Digitalisierungsgesetz von ihnen verlangt.

Smart Meter – mehr als nur ein Zählertausch

Smart Home, Smart Factory, Smart Grid (intelligentes Stromnetz) – das alles ist nur möglich durch den Einsatz von Smart Meter. Die digitalen Stromzähler speichern Stromverbrauchsdaten und machen sie für den Verbraucher transparent. Sie ersetzen die bisherigen Ferraris-Zähler, deren drehende Scheiben den meisten von uns heute noch vertraut sind. Muss bei diesen Zählern der Stromverbrauch einmal jährlich vor Ort abgelesen werden, erfassen Smart Meter den Verbrauch automatisch. Die aufgezeichneten Daten übermitteln sie über ein Smart-Meter-Gateway – die Kommunikationsschnittstelle der Smart Meter – direkt an den Messstellenbetreiber. Die übermittelten Daten stehen dann sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Letztverbraucher zur Verfügung.

Es geht also um viel mehr als nur einen Zählertausch. Profitieren sollen beide Seiten durch den Smart Meter Rollout: Neben der Fernauslese ermöglichen die übermittelten Daten dem Netzbetreiber, Stromnachfrage und -bereitstellung optimal aufeinander abzustimmen. Der Endverbraucher kann über das Internet oder eine App analysieren, wann er welche Strommenge verbraucht hat. Denn die intelligenten Messsysteme erfassen nicht nur die Verbrauchsmengen, sondern auch die Verbrauchszeiten. Das erlaubt zum Beispiel Rückschlüsse über auffällige Stromfresser. Durch die Verlagerung des Stromverbrauchs in Nebenzeiten mit günstigeren Tarifen lassen sich ebenfalls gezielt Energiekosten sparen.

 

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch und die Nutzungszeit ermitteln und wiedergeben. Wird die moderne Messeinrichtung mit einer Kommunikationsschnittstelle – dem Smart Meter Gateway – verbunden, handelt es sich um ein intelligentes Messsystem, das die Daten auch an den Netzbetreiber übermittelt. Intelligente Messsysteme sind zunächst nur für Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh vorgesehen.

 

Intelligente Vernetzung von Energielieferung und –verbrauch mit dem Smart Meter Rollout

Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt schrittweise. Wegen ihrer hohen Einsparpotenziale sollen Betreiber größerer Erzeugungsanlagen und Stromkunden mit hohem Verbrauch vorangehen und die Vorreiterrolle für kleinere Stromverbraucher übernehmen. Festgelegt ist das im Digitalisierungsgesetz („Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“), das der Bundestag im Juni 2016 verabschiedete. Ziel des Gesetzes ist die intelligente Vernetzung von Energielieferung und -verbrauch. Die flächendeckende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen ist hierfür eine zentrale Voraussetzung.

Bereits ab Anfang 2017 war der Smart Meter Rollout bei Erzeugern mit mindestens 7 kW (dezentrale Anlagen zur Stromerzeugung) und Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mindestens 10.000 kWh vorgesehen. Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mindestens 6.000 kWh folgen, so die gesetzliche Vorgabe, ab 2020. Kunden mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh im Jahr können die Messstellenbetreiber ab 2020 ebenfalls mit einem intelligenten Messsystem ausrüsten. Dabei handelt es sich dann aber nicht um einen verpflichtenden Einbau. Bis 2032 sind nach den aktuellen Planungen schließlich in allen Haushalten in Deutschland digitale Stromzähler installiert.

Verzögerungen bei erster Stufe

Die erste Stufe des Smart Meter Rollouts Anfang 2017 wurde jedoch bereits verschoben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konnte noch keine Smart-Meter-Gateways zertifizieren, die die strengen Datenschutzbestimmungen erfüllen. Mindestens drei Hersteller müssen nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes zertifiziert sein, um den Smart Meter Rollout starten zu können. Schließlich laufen in den Gateways hochsensible Daten zusammen, die auch Aufschluss über Lebens- oder Arbeitsweisen von Privathaushalten bzw. Unternehmen geben können. Die ersten Zertifizierungen werden Hersteller von Smart-Meter-Gateways voraussichtlich dieses Jahr erhalten.

Solange keine Geräte zertifiziert sind, sind die Vorgaben des Digitalisierungsgesetzes noch nicht umzusetzen. Die Betreiber bleiben aber zum Smart Meter Rollout verpflichtet und müssen bereit sein, sobald die Zertifizierungen vorliegen. Der Handlungsbedarf bleibt also bestehen - sowohl für Messstellenbetreiber (meist die Netzbetreiber) als auch Verbraucher, die zum Beispiel Photovoltaik- oder KWK-Anlagen betreiben. Am bisherigen Zeitplan für den Smart Meter Rollout hält der Gesetzgeber trotz der Verzögerungen in der Startphase bislang fest.

Was kostet der neue Smart Meter Zähler?

Zuständig für den Einbau der Smart Meter sind die Messstellenbetreiber. Der Verbraucher kann also abwarten, bis der Betreiber auf ihn zukommt und die Maßnahme ankündigt. Dies muss mindestens drei Monate vor der Installation geschehen. Widersprechen kann der Verbraucher aber nicht. Die Kosten für Einbau und Betrieb des neuen Zählers trägt der Anlagenbetreiber oder Letztverbraucher. Es gelten nach erzeugter Energiemenge bzw. Jahresverbrauch gestaffelte Preisobergrenzen. Außerdem können Verbraucher zu einem günstigeren Messstellenbetreiber wechseln. Die Kosten für weitere Umrüstungen, die durch den Austausch des Zählers erforderlich werden, trägt wiederum der Verbraucher bzw. Eigentümer der Immobile.

Smart Meter Rollout Zeitverlauf

Wichtig ist, dass die Preisobergrenzen nicht gelten, wenn der Verbraucher selbst einen Messstellenbetreiber mit dem Einbau beauftragt oder der grundzuständige Messstellenbetreiber seine Aufgaben an einen Dritten übertragen hat.

Fazit

Eine optimale Abstimmung von Energielieferung und Verbrauch sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Wie anspruchsvoll und facettenreich das Projekt ist, zeigt die erste Verzögerung beim ursprünglich ab Anfang 2017 geplanten Einbau intelligenter Messsysteme. 2018 sollen die ersten Smart Meter Gateways – Kommunikationsschnittstellen, die die strengen Datenschutzbestimmungen erfüllen – nun zertifiziert sein. Stromkunden mit hohem Verbrauch sollten sich also darauf einstellen, dass ihr Messstellenbetreiber bald den Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ankündigt und entsprechende Umrüstungen und Kosten auf sie zukommen. Denn am bisherigen Zeitplan für den Smart Meter Rollout hält der Gesetzgeber noch fest.Neuer Call-to-Action (CTA)

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David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

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