Smart Meter: Wie steht es um den Datenschutz?

02.10.19 11:40 von Stefan Beberweil

Smart MeterIntelligente Messsysteme sind eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Energiewende. Denn diese Smart-Metering-Systeme machen zum einen den Verbrauch transparent und führen so zu mehr Energieeffizienz. Zum anderen ermöglichen sie es, die Daten von Erzeugern, Stromnetzauslastung und Energiebedarf der Verbraucher miteinander abzugleichen. So kann ein Energieversorgungssystem flexibel auf Angebot und Nachfrage reagieren – auch wenn es in erster Linie auf meist wetterabhängig erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien basiert. Doch wie steht es um den Schutz der erfassten und ausgetauschten Daten – Stichwort DSGVO?

Welche Daten erhebt ein Smart Meter?

Intelligente Stromzähler erfassen den Verbrauch jedes Abnehmers detailliert und stetig aktualisiert. Die Daten dieser Smart Meter erlauben Rückschlüsse darauf, wie, wann und in welchem Umfang Energie im Unternehmen oder Haushalt genutzt wird. In einem Privathaushalt lässt sich beispielsweise erkennen, wann die Bewohner kochen oder das Licht benutzen und damit auch wenn sie ins Bett gehen oder das Haus verlassen. Daher handelt es sich um personenbezogene, datenschutzrechtlich sensible Daten.

Wer erhält die Daten?

Nur wer einen berechtigten Zugang zu dem Gerät hat, kann die Daten vor Ort ablesen. Intelligente Messsysteme übertragen die Daten über Smart-Meter-Gateways direkt an den Messstellenbetreiber. Dieser ist Administrator und unterliegt einer Sicherheitszertifizierung, die es ihm erlaubt, die Daten auszuwerten oder an Dritte weiterzugeben, wenn dies erforderlich ist.

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Wie wird der Smart Meter Datenschutz gewährleistet?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gibt genaue Regeln vor, wie Smart Metering datenschutzkonform ausgestaltet wird (§§ 49 – 75 MsbG). Zudem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Schutzprofile und Richtlinien entwickelt. Die wichtigsten Vorkehrungen im Überblick:

  • Zweckbindung der Messdaten: Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss der Zweck dieser Verarbeitung im Vorfeld eindeutig festgelegt werden. Dementsprechend werden die Messdaten nur für energiewirtschaftlich notwendige Anwendungen übermittelt.
  • Datensparsamkeit: Das Smart-Meter-Gateway speichert je nach Datenschutzeinstellung die erfassten Verbrauchswerte. Die Standardeinstellung für Abrechnungszwecke beträgt beispielsweise bei unserem für das Smart Metering in der Wohnungswirtschaft verantwortliche Tochtergesellschaft Qivalo zweimal im Monat. An allen anderen Tagen verlässt kein Verbrauchswert eines Mieters die Wohnung.
  • Verpflichtung zur Anonymisierung und Pseudonymisierung: Vom Smart-Meter-Gateway gelangen die Daten nur verschlüsselt oder pseudonymisiert ins Netz. „Nicht berechtigte“ Dritte können die Daten so nicht einsehen oder manipulieren. Auch ein nicht autorisierter Fernzugriff ist ausgeschlossen.
  • Genaue Regelungen für Schutzprofile und detaillierte Vorgaben zur sicheren technischen Umsetzung von Smart Metering. So muss das Smart-Meter-Gateway beispielsweise durch ein integriertes Sicherheitsmodul geschützt sein. Zudem können im Smart-Meter-Gateway Datenschutzrichtlinien eingestellt und entsprechend vergeben werden.

Fazit 

Intelligente Informationsnetze sind eine wichtige Basis für den Erfolg der Energiewende. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sorgt dafür, dass bei dem dafür nötigen Datenaustausch zwischen Erzeugern, Verbrauchern und Netzbetreibern auch der Schutz der Daten gewährleistet ist. So ist beispielsweise die Kommunikationsschnittstelle – das Smart-Meter-Gateway – durch ein Hochsicherheitsmodul geschützt. Zudem überträgt es nur anonymisierte und verschlüsselte Verbrauchsdaten, die ausschließlich für energiewirtschaftliche Zwecke genutzt werden dürfen. Gleichzeitig schafft Smart Metering eine hohe Transparenz, liefert Unternehmen umfassende Informationen über den Energieverbrauch und ermöglicht ihnen, eigenständig auf die Verbrauchsdaten zuzugreifen.

Wollen Sie auch etwas zu dem Smart Meter Einbau erfahren und ob dieser für alle verpflichtend ist, lesen Sie hier unseren Beitrag.

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Stefan Beberweil

Autor: Stefan Beberweil

Mit der Gründung der Qivalo GmbH verfolgt Stefan Beberweil als Geschäftsführer das Ziel, Transparenz und Energieeffizienz in Immobilien voranzutreiben. Bereits in seinen Stationen als Bereichsleiter im Produktmanagement bei KabelBW und beim Aufbau des Geschäftskundensegments als Senior Vice President bei Unitymedia legte er den Fokus auf die Optimierung und Digitalisierung von Prozessen. Später übernahm er als Chief Commercial Officer die Gesamtverantwortung für Marketing und Vertrieb bei Tele Columbus.

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