Strompreis 2018: Abgaben und Umlagen sinken leicht

09.11.17 12:05 von David Wagenblass

Abgaben und Umlagen 2018Über die Hälfte des Strompreises werden durch fünf verschiedene Umlagen, eine Abgabe und die Stromsteuer bestimmt. Die gute Nachricht ist: Die Übertragungsnetzbetreiber haben im Oktober 2017 veröffentlicht, dass der Block der Umlagen im Jahr 2018 um insgesamt 1,7 Prozent sinken wird – auf 7,555 Cent/kWh. Die Konzessionsabgabe und die Stromsteuer bleiben unverändert. Erfahren Sie hier Näheres über die Veränderungen und mögliche Einsparungen beim Strompreis 2018 für Unternehmen.

Die folgenden sieben verschiedenen Abgaben, Umlagen und Steuern machen rund 55 Prozent des Strompreises 2018 aus:

 

Steuern & Abgaben Strom

 

Lesen Sie nachfolgend, wie sich die einzelnen Umlagen, Abgaben und Steuern im Jahr 2018 verändern und wer hier sparen kann.

EEG-Umlage

Die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien sinkt 2018 leicht auf 6,792 Cent/kWh. Sie liegt damit um 1,3 Prozent unter dem Vorjahreswert von 6,88 Cent pro kWh. Gründe hierfür sind vor allem der hohe Stand des EEG-Umlagenkontos und der gestiegene Börsenstrompreis. Die Umlage sinkt damit zum zweiten Mal innerhalb von zehn Jahren.

Wer kann hier sparen („Privilegierungsmöglichkeit“)?

Stromkostenintensive Unternehmen oder auch Einzelkaufleute aus bestimmten Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, eine gewisse Stromkostenintensität aufweisen und mehr als eine Gigawattstunde Strom im letzten Geschäftsjahr verbraucht haben. In ihrem Fall greift die „Besondere Ausgleichsregelung“.

Was ist die EEG-Umlage?

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Grundlage ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Die Höhe der Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich festgelegt.

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KWK-Umlage

Der KWK-Aufschlag beträgt für das kommende Jahr 0,345 Cent/kWh. Er sinkt damit von 0,438 Cent/kWh um 0,093 Cent oder 21 Prozent.

Wer kann hier sparen („Privilegierungsmöglichkeit“)?

Privilegierungen aus dem KWKG sind nach der neuen KWKG-Novelle eng an die Privilegierungen des EEG gekoppelt. Konkret heißt dies: Die Ermäßigungen sind auf energieintensive und im internationalen Handel tätige Unternehmen begrenzt, die unter die besondere Ausgleichsregelung des EEG fallen. Sonderregelungen gelten zudem für Stromspeicher, Schienenbahnen und Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen.

Was ist die KWK-Umlage?

Mit der KWK-Umlage fördert der Gesetzgeber die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag direkt an den Anlagenbetreiber.

Umlage nach §19 der Strom-Netzentgeltverordnung

Die Paragraf-19-Umlage fällt um 0,018 Cent auf 0,370 Cent/kWh für Verbraucher bis eine Mio. kWh. Dies entspricht einem Minus von 4,6%.

Wer kann hier sparen („Privilegierungsmöglichkeit“)?

Unternehmen, die mehr als eine Mio. kWh abnehmen, zahlen für jede weitere Kilowattstunde 0,050 Cent/kWh (Letztverbrauchergruppe B). Für produzierende und schienengebundene Unternehmen mit einem Stromkostenanteil am Umsatz von mindestens 4 Prozent gilt folgende reduzierte § 19 StromNEV-Umlage: Für jede weitere Kilowattstunde ab 1.000.000 kWh: 0,025 Cent/kWh.

Was ist die Paragraf-19-Umlage?

Die §19 StromNEV-Umlage dient dazu, einen Ausgleich für die Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen zu schaffen.

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Offshore-Haftungsumlage

Die Erhebung der Offshore-Haftungsumlage erfolgt ebenfalls nach drei Letztverbrauchergruppen. Stromkunden der Letztverbrauchergruppe A zahlen ab 2018 einen Aufschlag auf die Netzentgelte von 0,037 Cent/kWh (für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle). Im Jahr zuvor betrug die Umlage noch minus 0,028 Cent. Stromkunden erhielten also eine Gutschrift, da sich auf dem Umlagekonto ein hoher Überschuss angesammelt hatte.

Wer kann hier sparen („Privilegierungsmöglichkeit“)?

Energieintensive Unternehmen (Letzverbrauchergruppe B) zahlen für Abnahmemengen jenseits von einer Mio. kWh pro Jahr 0,049 Cent/kWh (2017: 0,038 Cent/kWh). Für Firmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1.000.000 kWh pro Jahr und einem Stromkostenanteil am Umsatz von mindestens 4 Prozent gilt folgende reduzierte Offshore-Haftungsumlage: Jede weitere kWh ab 1.000.000 kWh kostet 0,024 Cent/kWh (2017: 0,025 Cent/kWh).

Die Offshore-Haftungsumlage wird entsprechend der Menge des abgenommenen Stroms erhoben. Die Kunden werden dafür in Letztverbrauchergruppen eingeteilt.

Offshore-Haftungsumlage je Letztverbrauchergruppe (LV)

Offshore-Haftungsumlage je Letztverbrauchergruppe

Was ist die Offshore-Haftungsumlage?

Mit den Einnahmen aus der Offshore-Haftungsumlage werden die Schadensersatzkosten gedeckt, die aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz entstehen.

Umlage für abschaltbare Lasten

Für 2018 beträgt die Umlage für abschaltbare Lasten 0,011 Cent/kWh. 2017 lag sie bei 0,006 Cent/kWh. Damit steigt sie um 0,005 Cent/kWh. Dies entspricht einem Plus von 83,3%.

Wer kann hier sparen („Privilegierungsmöglichkeit“)?

Diese Abgabe wird seit 2014 von allen Letztverbrauchern erhoben, es gibt keine Privilegierungsmöglichkeit.

Was ist die Umlage für abschaltbare Lasten?

Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden Vergütungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) an Anbieter sogenannter „Abschaltleistung" ausgeglichen.

Solche Anbieter sind beispielsweise Industriebetriebe, die für einen bestimmten Zeitraum auf die Lieferung von Strom verzichten können. Dies kann nötig sein, wenn im Stromnetz gerade nicht genügend Strom vorhanden ist. Ziel dieser Maßnahme ist eine bessere Netzstabilität.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden, wozu Industriekunden zählen, liegt unverändert bei maximal 0,11 Cent/kWh. Lesen Sie hierzu mehr in meinem Blogbeitrag "Konzessionsabgabe: Warum wird Sie erhoben und wie können Sie sparen?".

Was ist die Konzessionsabgabe?

Energieversorgungsunternehmen müssen diese Abgabe an Städte und Gemeinden zahlen. Dafür erhalten sie das Recht, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Größe der Gemeinde, Sondervertragskunden profitieren von einer Ermäßigung bis zu 95 Prozent.

Stromsteuer

Die Stromsteuer beträgt seit 2003 unverändert 2,05 Cent/kWh.

Wer kann hier sparen („Privilegierungsmöglichkeit“)?

Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Fortwirtschaft nach §§ 9a und 9b des Stromsteuergesetzes (StromStG) und dem Stromsteuer-Spitzenausgleich (§10 StromStG).

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer fällt immer an, wenn Endverbraucher Strom aus dem Versorgungsnetz entnehmen. Der Versorger muss die Stromsteuer dann an den Staat bezahlen und gibt sie an den Endverbraucher weiter.

Bilanzierungsumlage

Die beiden Gas-Marktgebietsverantwortlichen NCG und Gaspool haben ihre Bilanzierungsumlagen für den Zeitraum Oktober 2017 bis Ende September 2018 veröffentlicht. Diese Umlage dient zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie. Sie wird gemäß GaBi Gas 2.0 für SLP- und RLM-Entnahmestellen getrennt erhoben. Bei Gaspool beträgt die Bilanzierungsumlage vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 für RLM-Entnahmestellen 0,008 Cent/kWh und für SLP-Entnahmestellen 0,002 Cent/kWh. NetConnect Germany (NCG) erhebt im gleichen Zeitraum keine Bilanzierungsumlage für RLM- oder SLP-Entnahmestellen.

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Fazit

Die erfreuliche Nachricht: Der Umlagen-Blog sinkt 2018 um 1,7 Prozent auf 7,555 Cent/kWh. Experten gehen allerdings davon aus, dass die Abgabenbelastungen für Stromkunden in den nächsten Jahren wieder steigen werden. Insbesondere die EEG-Umlage wird bei einem weiterhin ehrgeizigen Ausbau der Erneuerbaren Energien aktuellen Prognosen zufolge erst ab 2023 kontinuierlich sinken. Der Grund: Erst ab diesem Zeitpunkt fallen die Erneuerbaren-Anlagen mit hohen Vergütungsansprüchen aus den Anfangsjahren des EEG aus der EEG-Vergütung.

Für Unternehmen lohnt es sich also, die Entwicklung der Umlagen, Abgaben und Steuern zu verfolgen. Sie können mittlerweile  mehr als die Hälfte des Strompreises ausmachen. Hinzu kommen die Netzkosten mit weiteren rund 25 Prozent. Die aktuellen Zahlen zu kennen, kann etwa zur Planung der eigenen Betriebskosten und zur Beurteilung der Preisentwicklung beim eigenen Energieversorger wertvoll sein.

Wie hoch die individuelle Kostenbelastung tatsächlich ist, hängt auch davon ab, ob ein Unternehmen die Privilegien für energieintensive Betriebe in Anspruch nehmen kann. Angesichts des hohen Anteils von Umlagen, Abgaben und Steuern kann es sich auszahlen, die Einstufung des eigenen Unternehmens von Experten überprüfen zu lassen.

Themen: Steuern und Abgaben

David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

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