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Heizkessel – von der Pflicht zur Kür

Seit 2020 müssen viele Heizkessel-Betreiber ihre Anlage austauschen. Denn die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 schreibt in §10 eine Austauschpflicht für viele 30 Jahre alte Ölheizungen oder Gasheizungen vor. Von der Austauschpflicht betroffen sind daher nun Kessel aus dem Einbaujahr 1990.

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In diesem Whitepaper erfahren Sie:

  • Welche Heizkessel sind vom Austausch betroffen.
  • Welche Alternativen es zu Ölheizung gibt.
  • Welche Fördermöglichkeiten Ihnen zustehen.
  • Welche Finanzierungsoptionen es gibt.