„PPA harmonisieren die Interessen von Betreibern und Abnehmern.“
Im Kern sind Power Purchase Agreements langfristige, individuell gestaltete Verträge über die Lieferung und Abnahme von Grünstrom. „Die Produzenten erhalten eine längerfristig festgelegte Vergütung, die Abnehmer sichern sich zertifizierten Grünstrom zu einem planbaren Preis“, sagt Burkhard Steinhausen. Der erzielbare Mehrpreis für Betreiber ist ähnlich hoch wie bei zertifiziertem "Wasserstrom" aus Norwegen oder Grünstrom aus Österreich. Wie die PPA konkret gestaltet sind, hängt stark vom Anlagentyp und vom Alter der Anlage ab.
Beispiel 1: „Post-EEG-Windkraftanlagen“
Nach 20 Jahren sind die Anlagen in aller Regel schuldenfrei – doch die laufenden Kosten sind hoch, und die Strompreise schwanken stark. Der am Markt erzielbare Preis reicht dann nicht immer aus, um die Anlage wirtschaftlich weiterbetreiben zu können. Das spricht für PPA: Sie bieten eine sichere Kalkulationsgrundlage und ermöglichen es so, den laufenden Betrieb zu finanzieren. Die Vertragsgestaltung ist individuell, die Laufzeit liegt angesichts des Alters der Anlagen bei ein bis drei Jahren: „Auf diese überschaubare Sicht ist der Wert des Stroms für uns gut zu kalkulieren,“ sagt Steinhausen.

Nach 20 Jahren fallen demnächst die ersten Altanlagen aus der EEG-Förderung heraus. Damit die Betreiber auch in Zukunft ihre Windkraftanlage wirtschaftlich betreiben können, benötigen sie einen erfahrenen Partner, der sie in den volatilen Märkten beraten kann.
Beispiel 2: Neufinanzierung von PV-Anlagen
52 Gigawatt: Das ist der 2012 beschlossene Förderdeckel für Solaranlagen. Diese Marke wird Prognosen zufolge schon im nächsten Jahr erreicht. Nach heutigem Stand entfällt dann die Förderung für neue PV-Anlagen, wenn es nicht noch eine Gesetzesänderung gibt. Vor diesem Hintergrund ist es positiv, dass die Einspeisevergütung schon heute stark an Bedeutung verloren hat. Neben den gestiegenen Strompreisen trägt auch der sinkende Investitionsbedarf für Anlagen und Stromspeicher dazu bei.
Dennoch bleiben planbare Erträge für die Betreiber unerlässlich. Bei neuen Anlagen liegt die Laufzeit der PPA dann auch meist bei zehn Jahren und mehr. Doch auch innovativere Modelle sind möglich, zum Beispiel eine Kombination aus Fixpreis und Kopplung an den Spotmarkt. „PPA sind eben noch kein Standardprodukt“, sagt Steinhausen, „die Betreiber sitzen mit uns und einer Bank am Tisch – und auch für die Banken ist diese Form der Fremdfinanzierung oft Neuland."

Bei der Neufinanzierung von Photovoltaik-Anlagen eröffnen sich den Betreibern ganz neue Möglichkeiten. Durch die Power Purchase Agreements erhalten die Produzenten eine längerfristig festgelegte Vergütung über eine Laufzeit von meist zehn Jahren und mehr.