Power Purchase Agreement: Zeitenwende für Grünstrom?

Es war eine kleine Revolution, die sich im Sommer letzten Jahres ganz im Stillen ereignete: Einige Photovoltaik-Großanlagen verzichteten auf die EEG-Förderung – freiwillig. Warum? Weil es für sie rentabler war, den Strom zu Marktpreisen zu verkaufen. Das könnte Vorbildcharakter haben. Denn in Kürze fallen die ersten alten Windkraftanlagen aus der EEG-Förderung und auch bei der Neufinanzierung von Photovoltaik-Anlagen eröffnen sich den Betreibern neue Möglichkeiten. Das Zauberwort heißt „Power Purchase Agreement“ (kurz PPA). Das Besondere: Abnehmer dieser PPA können sich mit zertifiziertem Grünstrom nachhaltig positionieren.

Burkhard Steinhausen„Abnehmer können sich als Ritter der Energiewende positionieren.“

 

Planbare Erlöse erwirtschaften: „Für viele Betreiber von PV- und Windkraftanlagen ist das eine Herausforderung, die sie in dieser Dimension früher nicht kannten“, sagt Burkhard Steinhausen, Leiter Vertrieb MVV Trading.

Denn bislang garantierte die EEG-Vergütung sichere und in der Regel auskömmliche Erlöse. Doch die Vergütung sinkt und nach 20 Jahren fallen in absehbarer Zeit die ersten Altanlagen aus der Förderung heraus. Das stellt besonders die Betreiber der älteren Windkraftanlagen vor die Frage, wie sie künftig kostendeckend Strom erzeugen können.

Drei gute Nachrichten für Anlagenbetreiber

In der „neuen EEG-Welt“ gibt es auch positive Nachrichten. Langjährige und angehende Betreiber können von gleich drei Entwicklungen profitieren.

  1. Der Strompreis hat sich in den letzten eineinhalb Jahren etwa verdoppelt. „Dadurch ist auch die Wertigkeit des Post-EEG-Stroms gestiegen“, fasst Steinhausen zusammen. Hinzu kommen die zuletzt ebenfalls steigenden Preise für CO2-Zertifikate, die Grünstrom zusätzlich attraktiv machen.
  2. Immer mehr große mittelständische Abnehmer sind aus Imagegründen bereit, einen Aufschlag für zertifizierten Grünstrom zu bezahlen. Denn für sie wird es immer wichtiger, ihre Positionierung als klima- und umweltbewusste Unternehmen glaubhaft zu belegen.
  3. Last, but not least: Eine im Ausland bereits bewährte Vertragsform ermöglicht es, trotz stark schwankender Strompreise planbare Erlöse zu erzielen – die Power Purchase Agreements. „Als ‚Merchant PPA‘ sichern wir den Betreibern dabei planbare Einnahmen durch passgenaue Vertragsgestaltung und eine Absicherung an der Börse“, so Steinhausen von MVV Trading.

Neue Perspektiven für Anlagenbetreiber

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PPA harmonisieren die Interessen von Betreibern und Abnehmern.

Im Kern sind Power Purchase Agreements langfristige, individuell gestaltete Verträge über die Lieferung und Abnahme von Grünstrom. „Die Produzenten erhalten eine längerfristig festgelegte Vergütung, die Abnehmer sichern sich zertifizierten Grünstrom zu einem planbaren Preis“, sagt Burkhard Steinhausen. Der erzielbare Mehrpreis für Betreiber ist ähnlich hoch wie bei zertifiziertem "Wasserstrom" aus Norwegen oder Grünstrom aus Österreich. Wie die PPA konkret gestaltet sind, hängt stark vom Anlagentyp und vom Alter der Anlage ab.

 

Beispiel 1: „Post-EEG-Windkraftanlagen“

Nach 20 Jahren sind die Anlagen in aller Regel schuldenfrei – doch die laufenden Kosten sind hoch, und die Strompreise schwanken stark. Der am Markt erzielbare Preis reicht dann nicht immer aus, um die Anlage wirtschaftlich weiterbetreiben zu können. Das spricht für PPA: Sie bieten eine sichere Kalkulationsgrundlage und ermöglichen es so, den laufenden Betrieb zu finanzieren. Die Vertragsgestaltung ist individuell, die Laufzeit liegt angesichts des Alters der Anlagen bei ein bis drei Jahren: „Auf diese überschaubare Sicht ist der Wert des Stroms für uns gut zu kalkulieren,“ sagt Steinhausen.

Berater

Nach 20 Jahren fallen demnächst die ersten Altanlagen aus der EEG-Förderung heraus. Damit die Betreiber auch in Zukunft ihre Windkraftanlage wirtschaftlich betreiben können, benötigen sie einen erfahrenen Partner, der sie in den volatilen Märkten beraten kann.

 

Beispiel 2: Neufinanzierung von PV-Anlagen

52 Gigawatt: Das ist der 2012 beschlossene Förderdeckel für Solaranlagen. Diese Marke wird Prognosen zufolge schon im nächsten Jahr erreicht. Nach heutigem Stand entfällt dann die Förderung für neue PV-Anlagen, wenn es nicht noch eine Gesetzesänderung gibt. Vor diesem Hintergrund ist es positiv, dass die Einspeisevergütung schon heute stark an Bedeutung verloren hat. Neben den gestiegenen Strompreisen trägt auch der sinkende Investitionsbedarf für Anlagen und Stromspeicher dazu bei.

Dennoch bleiben planbare Erträge für die Betreiber unerlässlich. Bei neuen Anlagen liegt die Laufzeit der PPA dann auch meist bei zehn Jahren und mehr. Doch auch innovativere Modelle sind möglich, zum Beispiel eine Kombination aus Fixpreis und Kopplung an den Spotmarkt. „PPA sind eben noch kein Standardprodukt“, sagt Steinhausen, „die Betreiber sitzen mit uns und einer Bank am Tisch – und auch für die Banken ist diese Form der Fremdfinanzierung oft Neuland."

Photovoltaik

Bei der Neufinanzierung von Photovoltaik-Anlagen eröffnen sich den Betreibern ganz neue Möglichkeiten. Durch die Power Purchase Agreements erhalten die Produzenten eine längerfristig festgelegte Vergütung über eine Laufzeit von meist zehn Jahren und mehr.

Wie sollten Anlagenbetreiber vorgehen?

Steinhausen hat eine klare Empfehlung: Sie sollten sich einen erfahrenen Partner suchen, der sie in den volatilen Märkten beraten kann. „Nicht immer ist es beispielsweise sinnvoll, den gesamten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt festzulegen“, sagt er, „und bei der Vertragsgestaltung gibt es vielfältige Möglichkeiten."

Alles in allem eine ungewohnte neue Welt für Anlagenbetreiber – doch eine Welt, die dank der Power Purchase Agreements auch neue Chancen eröffnet.
 
Ergänzende Informationen zum Thema EEG-Förderung bei Windkraftanlagen finden Sie auch in unserem Beitrag „Ältere Windkraftanlagen: EEG vom Winde verweht“.