Wir begeistern unsere Kunden mit Energie – und mit Lösungen, die sie effektiv weiterbringen. Das tun wir auch ganz aktuell zum Thema Drittmengenabgrenzung. Denn wer selbst Strom erzeugt und diesen an Dritte weitergibt, braucht dafür ab Januar ein Messkonzept. Sonst drohen Mehrkosten, zum Beispiel durch den Wegfall der EEG-Umlage.
Damit Sie wissen, was Sache ist, bieten wir Ihnen jetzt ein gratis Webinar und ein kostenloses Whitepaper zum Thema. Beide sind speziell auf die Bedürfnisse von Kliniken, Krankenhäusern und Seniorenheime sowie auf Industriebetriebe zugeschnitten.
Eines vorweg: Wenn Sie selbst auf dem Gelände Ihrer Klinik, Ihres Seniorenheimes oder Unternehmens Strom erzeugen und diesen an Dritte – also zum Beispiel an einen extern betriebenen Kiosk, an einen Friseur vor Ort oder an andere Unternehmen – weitergeben, ist das fast sicher der Fall. Warum?
1. Weil Sie für diesen weitergegebenen Strom die EEG-Umlage in voller Höhe an den Netzbetreiber bezahlen müssen.
2. Bisher war es zwar möglich, die Abgrenzung zwischen selbst verbrauchtem Strom und der Weiterleitung von Drittmengen zu schätzen. Doch diese Möglichkeit fällt für beinahe alle Fälle ab Januar 2022 weg.
3. Sie sind also gesetzlich verpflichtet, ab 01.01.2022 ein sogenanntes Messkonzept mit zeitsynchroner Drittmengenabgrenzung
Das klingt kompliziert? Ist es nicht – wenn man den richtigen Partner an seiner Seite hat. Und genau der sind wir. Denn wir haben für Sie nicht nur die passenden Lösungen, sondern auch die passenden Vorab-Informationen: Mit unserem gratis Webinar, in dem wir Ihnen in nur 45 Minuten alles Wichtige zum Thema erklären.
Unsere Experten geben Ihnen einen Überblick darüber, welche gesetzlichen Anforderungen sowie realistische zeitliche und technische Umsetzungsfristen gelten. Verpassen Sie nicht die Chance!
Das ist einfach erklärt: Netzbetreiber sind verpflichtet, die EEG-Umlage für erzeugten Strom zu erheben. Verbraucht man diesen Strom als Unternehmen selbst, gilt eine reduzierte EEG-Umlage. Gibt man den Strom an Dritte weiter, ist das nicht so. Denn dann wird die volle Umlage fällig.
Und ab 01.01.2022 müssen Sie – so schreibt es der Gesetzgeber vor – nachweisen, dass Sie den selbst erzeugten Strom auch wirklich selbst verbraucht haben. Genau das geht nicht ohne ein Messkonzept mit zeitsynchroner Drittmengenabgrenzung.
1. Das passende Messtellen-Konzept
Das ist eines, das genau auf Ihr Unternehmen, auf die Strom-Abnehmer, auf die individuellen Gegebenheiten und die Anlagen vor Ort angepasst ist. Verlassen Sie sich drauf: Wir erstellen das perfekte Konzept für Sie.
2. Die passende Messinfrastruktur
Der Gesetzgeber regelt, welche Voraussetzungen die Infrastruktur genau erfüllen muss. Wir kennen diese Vorgaben genau und unsere Lösungen sind darauf ausgerichtet.
3. Wissen und Erfahrung
Auf dem Weg zu Ihrem Messkonzept mit zeitsynchroner Drittmengenabgrenzung begleiten Sie die Experten unserer Tochterunternehmen econ solutions GmbH und BFE Institut für Energie und Umwelt. So profitieren Sie von geballtem Expertenwissen.
4. Eine Plug-&-Play-Lösung
Für alle Regelfälle halten wir bereits ein testiertes technisches Messkonzept auf Basis von geeichten Zählern für Sie bereit. So können Sie Ihre Pflicht bis 01.01.2022 schnell und sicher erfüllen.
5. Förderung für KMUs und Nicht-KMUs
Bestimmte kleine und mittelständische Unternehmen können für die Einführung des Messkonzeptes eine Förderung bekommen. Welche das sind und welche Voraussetzungen es dafür gibt, verraten wir Ihnen gerne! Sprechen Sie uns an!
Sie möchten mehr Informationen dazu? Dann laden Sie einfach unser gratis Whitepaper zum Thema herunter! Dort gibts mehr Details für Sie.
1. Das passende Messtellen-Konzept Das ist eines, das genau auf Ihr Unternehmen, auf die Strom-Abnehmer, auf die individuellen Gegebenheiten und die Anlagen vor Ort angepasst ist. Verlassen Sie sich drauf: Wir erstellen das perfekte Konzept für Sie. |
2. Die passende Messinfrastruktur Der Gesetzgeber regelt, welche Voraussetzungen die Infrastruktur genau erfüllen muss. Wir kennen diese Vorgaben genau und unsere Lösungen sind darauf ausgerichtet. |
3. Wissen und Erfahrung Auf dem Weg zu Ihrem Messkonzept mit zeitsynchroner Drittmengenabgrenzung begleiten Sie die Experten unserer Tochterunternehmen econ solutions GmbH und BFE Institut für Energie und Umwelt. So profitieren Sie von geballtem Expertenwissen. |
4. Eine Plug-&-Play-Lösung
Für alle Regelfälle halten wir bereits ein testiertes technisches Messkonzept auf Basis von geeichten Zählern für Sie bereit. So können Sie Ihre Pflicht bis 01.01.2022 schnell und sicher erfüllen. |
5. Förderung für KMUs und Nicht-KMUs Bestimmte kleine und mittelständische Unternehmen können für die Einführung des Messkonzeptes eine Förderung bekommen. Welche das sind und welche Voraussetzungen es dafür gibt, verraten wir Ihnen gerne! Sprechen Sie uns an! |
Dann sind Sie bei uns sowie bei den Experten von econ und BFE richtig. Denn wir geben unser Wissen gerne an Sie weiter. Kontaktieren Sie uns einfach, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz ein paar Worte zu Ihrem Anliegen, dann melden wir uns bei Ihnen zurück!
Wissen Sie, dass wir auch eine eigene Informationsseite für Betreiber von Seniorenheimen haben? Jetzt reinlesen!
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