Sie geben Ihren Strom weiter?

Dann brauchen Sie ab 01.01.2022 ein Messkonzept!

Wir begeistern unsere Kunden mit Energie – und mit Lösungen, die sie effektiv weiterbringen. Das tun wir auch ganz aktuell zum Thema Drittmengenabgrenzung. Denn wer selbst Strom erzeugt und diesen an Dritte weitergibt, braucht dafür ab Januar ein Messkonzept. Sonst drohen Mehrkosten, zum Beispiel durch den Wegfall der EEG-Umlage.

Damit Sie wissen, was Sache ist, bieten wir Ihnen jetzt ein gratis Webinar und ein kostenloses Whitepaper zum Thema. Beide sind speziell auf die Bedürfnisse von Kliniken, Krankenhäusern und Seniorenheime sowie auf Industriebetriebe zugeschnitten.

Wie finden Sie heraus, ob Sie von der neuen Messkonzept-Pflicht betroffen sind?

Eines vorweg: Wenn Sie selbst auf dem Gelände Ihrer Klinik, Ihres Seniorenheimes oder Unternehmens Strom erzeugen und diesen an Dritte – also zum Beispiel an einen extern betriebenen Kiosk, an einen Friseur vor Ort oder an andere Unternehmen – weitergeben, ist das fast sicher der Fall. Warum?

1. Weil Sie für diesen weitergegebenen Strom die EEG-Umlage in voller Höhe an den Netzbetreiber bezahlen müssen.

2. Bisher war es zwar möglich, die Abgrenzung zwischen selbst verbrauchtem Strom und der Weiterleitung von Drittmengen zu schätzen. Doch diese Möglichkeit fällt für beinahe alle Fälle ab Januar 2022 weg.

3. Sie sind also gesetzlich verpflichtet, ab 01.01.2022 ein sogenanntes Messkonzept mit zeitsynchroner Drittmengenabgrenzung

Das klingt kompliziert? Ist es nicht – wenn man den richtigen Partner an seiner Seite hat. Und genau der sind wir. Denn wir haben für Sie nicht nur die passenden Lösungen, sondern auch die passenden Vorab-Informationen: Mit unserem gratis Webinar, in dem wir Ihnen in nur 45 Minuten alles Wichtige zum Thema erklären.

Kostenloses Webinar:

Drittmengenabgrenzung: Die finale Frist! – Anforderungen mit Blick auf die ablaufende Umsetzungsfrist

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Unsere Experten geben Ihnen einen Überblick darüber, welche gesetzlichen Anforderungen sowie realistische zeitliche und technische Umsetzungsfristen gelten. Verpassen Sie nicht die Chance!

 

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Warum kommt die neue Messpflicht?

Das ist einfach erklärt: Netzbetreiber sind verpflichtet, die EEG-Umlage für erzeugten Strom zu erheben. Verbraucht man diesen Strom als Unternehmen selbst, gilt eine reduzierte EEG-Umlage. Gibt man den Strom an Dritte weiter, ist das nicht so. Denn dann wird die volle Umlage fällig.

Und ab 01.01.2022 müssen Sie – so schreibt es der Gesetzgeber vor – nachweisen, dass Sie den selbst erzeugten Strom auch wirklich selbst verbraucht haben. Genau das geht nicht ohne ein Messkonzept mit zeitsynchroner Drittmengenabgrenzung.

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1. Das passende Messtellen-Konzept

Das ist eines, das genau auf Ihr Unternehmen, auf die Strom-Abnehmer, auf die individuellen Gegebenheiten und die Anlagen vor Ort angepasst ist. Verlassen Sie sich drauf: Wir erstellen das perfekte Konzept für Sie.

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2. Die passende Messinfrastruktur

Der Gesetzgeber regelt, welche Voraussetzungen die Infrastruktur genau erfüllen muss. Wir kennen diese Vorgaben genau und unsere Lösungen sind darauf ausgerichtet.

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3. Wissen und Erfahrung

Auf dem Weg zu Ihrem Messkonzept mit zeitsynchroner Drittmengenabgrenzung begleiten Sie die Experten unserer Tochterunternehmen econ solutions GmbH und BFE Institut für Energie und Umwelt. So profitieren Sie von geballtem Expertenwissen.

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4. Eine Plug-&-Play-Lösung

 

Für alle Regelfälle halten wir bereits ein testiertes technisches Messkonzept auf Basis von geeichten Zählern für Sie bereit. So können Sie Ihre Pflicht bis 01.01.2022 schnell und sicher erfüllen.

Fördermittel

5. Förderung für KMUs und Nicht-KMUs

Bestimmte kleine und mittelständische Unternehmen können für die Einführung des Messkonzeptes eine Förderung bekommen. Welche das sind und welche Voraussetzungen es dafür gibt, verraten wir Ihnen gerne! Sprechen Sie uns an!

Sie möchten mehr Informationen dazu? Dann laden Sie einfach unser gratis Whitepaper zum Thema herunter! Dort gibts mehr Details für Sie.

 

Können Sie das Messkonzept umgehen?

  • Ja und nein – denn erstens könnten Sie einfach auf die ermäßigte EEG-Umlage verzichten. Dann bestünde für Sie keine gesetzliche Verpflichtung für ein solches Messkonzept. Allerdings gingen Ihnen hier dann erhebliche Kosteneinsparungen verloren. Verhindern wir das gemeinsam!
  • Zweitens gibt es Ausnahmen für sogenannte Bagatellfälle. Da geht es zum Beispiel um weitergegebenen Strom, der nicht abgerechnet wird. Oder um Strom, der zwar von anderen genutzt, aber der nicht in den Räumen Dritter verbraucht wird. Welche Fälle unter diese Ausnahmen fallen und welche nicht, erfahren Sie im Webinar und im Whitepaper. Jetzt gleich anmelden!
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Wünschen Sie sich persönliche Beratung?

Dann sind Sie bei uns sowie bei den Experten von econ und BFE richtig. Denn wir geben unser Wissen gerne an Sie weiter. Kontaktieren Sie uns einfach, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz ein paar Worte zu Ihrem Anliegen, dann melden wir uns bei Ihnen zurück!

Wissen Sie, dass wir auch eine eigene Informationsseite für Betreiber von Seniorenheimen haben? Jetzt reinlesen!

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Besuchen Sie unser kostenfreies Webinar am 2. September um 9:00 Uhr und stellen Sie den Referenten Ihre Fragen.

 

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So gestalten Sie die Stromweiterleitung an Dritte gesetzeskonform und kostensparend

Lesen Sie, wie Sie ab dem 01.01.2022 der verschärften Nachweispflicht nachkommen und sichern Sie sich weiterhin die Reduzierung der EEG-Umlage!

 

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