3 Quick Checks zu Ihrer Stromsteuerreduzierung

Offer_QC-Stromsteuer-Entlastung_230317

Steuerbelastung & Abgabenbelastung

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Neben der eigentlichen Energiebeschaffung sind es vor allem staatliche oder staatlich geregelte Steuern, Abgaben und Umlagen, die den Preis gestalten. Diese drei Positionen machen rund 50 Prozent des Preises aus.

Auf dieser Seite finden Sie daher drei Analysen, mit denen Sie herausfinden können, ob und in welcher Höhe eine Stromsteuerreduzierung bei Ihnen möglich ist.

 

  • Quick Check 1: Stromsteuerreduzierung für bestimmte Prozesse und Verfahren
  • Quick Check 2: Stromsteuerreduzierung für produzierende Unternehmen
  • Quick Check 3: Stromsteuerreduzierung nach dem Stromsteuerspitzenausgleich

 

So beantragen Sie unsere Analysen:

Bitte füllen Sie einfach eines oder mehrere Formulare aus und Sie erhalten innerhalb der nächsten 48 Stunden eine E-Mail mit dem Ergebnis. 

Wenn Sie das erste Mal ein Formular auf unserer Seite ausfüllen, erhalten Sie außerdem aus Datenschutzgründen in den nächsten Minuten eine Datenschutz-E-Mail von uns. Bitte klicken Sie den darin enthaltenen Bestätigungslink an, um sicherzugehen, dass Sie auch der rechtmäßige Besitzer dieser E-Mail-Adresse sind und diese Analyse tatsächlich von Ihnen gewünscht ist. Vielen Dank.

Quick Check 1
Quick Check 2
Quick Check 3

Stromsteuerreduzierung für bestimmte Verfahren und Prozesse

Bei dieser Analyse geht es darum zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Erlass, eine Erstattung oder Vergütung der Steuer für bestimmte Prozesse und Verfahren nach §9a StromStG erfüllen und in welcher Höhe (in Euro) sich Ihr Einsparpotenzial befindet.

 

Erläuterungen zu bestimmten Prozessen und Verfahren:

Auf Antrag wird die Steuer für nachweislich versteuerten Strom erlassen, erstattet oder vergütet, den ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für folgende Prozesse entnommen hat:

  1. Elektrolyse
  2. Herstellung von Glas und Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, Ziegeln und sonstiger Baukeramik, Zement, Kalk und gebranntem Gips, Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, mineralischen Isoliermaterialien, Asphalt, Waren aus Graphit oder anderen Kohlenstoffen, Erzeugnissen aus Porenbetonerzeugnissen und mineralischen Düngemitteln
  3. Metallerzeugung und -bearbeitung
  4. Chemische Reduktionsverfahren

Quick Check jetzt anfordern!

Stromsteuerreduzierung für produzierende Unternehmen

Mit Hilfe von der zweiten Analyse können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Stromsteuerentlastung für produzierende Unternehmen nach §9b StromStG erfüllen. Auch hier teilen wir Ihnen auch die Höhedes Einsparpotenzials in Euro mit.

Quick Check jetzt anfordern!

Stromsteuerreduzierung nach dem Stromsteuerspitzenausgleich

Mit der dritten Analyse erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Steuerentlastung nach dem sog. Spitzensteuerausgleich erfüllen bzw. ob Sie einen Anspruch auf eine Steuerentlastung nach dem sog. Stromsteuerspitzenausgleich haben.

 

KMU Definition:

Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reicht auch ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz aus für den Anspruch auf den Stromsteuerspitzenausgleich.

Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist. (Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen.)

Quick Check jetzt anfordern!

Gerne beantworten wir Ihre Fragen

 

Maira Nolte

Business Development

+49 621 290-3656

partner@mvv.de

 

Jetzt Rückruf vereinbaren!