*ca. 350 durchgeführte Audits und keine Beanstandungen durch das BAFA.
Bitte beachten Sie: Das Ergebnis ist lediglich eine Prognose über die Auditpflicht und ist rechtlich nicht verbindlich.
Sie brauchen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein Wiederholungsaudit, wenn Sie kein KMU Unternehmen sind. Die Kriterien dafür: mindestens 250 Beschäftigte oder ein Jahresumsatz ab 50 Mio. Euro und eine Bilanzsumme ab 43 Mio. Euro.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 muss alle 4 Jahre wiederholt werden. Es beinhaltet die Erstellung eines fachgerechten Energieprofils Ihres Unternehmens. Mit diesem Audit können Sie die Energieeffizienz steigern, weil es Empfehlungen zu Energiesparpotenzialen enthält.
Die Überprüfung der Energieaudits übernimmt das BAFA – stichprobenartig. Laut dem 2015 und 2019 novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind hier Bußgelder von bis zu 50.000 € pro Standort möglich.
Die 30 Top-Energieauditoren unseres Tochterunternehmens BFE erfüllen die hohen Ansprüche und sie sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet. Bis dato haben wir über 500 Energieaudits nach DIN EN 16247-1 erfolgreich durchgeführt.
Alle durch uns durchgeführten Energieaudits nach DIN EN 16247-1 wurden zu 100 % erfüllt. Es gab keine Nachbesserungen, Beanstandungen oder Strafen durch das für die Kontrolle der Energieaudits zuständige BAFA.
Seit 40 Jahren verfolgen wir das Ziel, Energiekostenpotenziale für unsere Kunden erfolgreich zu erschließen und deren Energieeffizienz bestmöglich zu steigern. Seit 2015 auch als Energieauditoren.
Im Schnitt sparen unsere Energieaudit-Kunden mit uns etwa 20 Prozent an Energiekosten ein. Das liegt auch daran, dass wir ihnen das Energieaudit + anbieten. Das bietet Ihnen noch mehr Möglichkeiten, Ihre Energieeffizienz zu steigern.
Viele Energieauditoren betrachten ihre Aufgabe nach dem Auditbericht als beendet. Wir nicht. Denn wir begleiten Sie auch bei der Umsetzung der im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen, mit denen Sie Ihre Energieeffizienz steigern und Ihre Kosten und Emissionen senken.
Die Vorgaben für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 stammen aus dem EDL-G, zuletzt novelliert 2019. Mit uns als Energieauditoren erfüllen Sie diese sicher. Es gab bei unseren mehr als 500 durchgeführten Energieaudits keine Nachbesserungen oder gar Strafen durch die BAFA.
Unsere Energieauditoren verfügen über ein breites und langjähriges Know-how. Sie profitieren von ganzheitlicher und individueller Beratung im Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Energiemarkt-Kenntnisse und Energiemanagement sowie zukunftsorientierte Lösungen zeichnen uns aus.
Mit jeder umgesetzten Maßnahme aus dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 verbessern Sie Ihren CO2-Fußabdruck. So leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung und Umsetzung der Energiewende. Und Sie steigern nicht nur Ihre Effizienz, sondern Sie senken auch Ihre Kosten.
Wir bilden die vollständige Prozesskette für Sie ab – von der Vorbereitung und Unterstützung in der Analyse über die Durchführung des Audits, der Erstellung eines Abschlussberichts sowie der elektronischen Nachweisführung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).