Webinar
Lade- und Abrechnungslösung für elektrische Dienstwagen
Referent:
David Wagenblass
Produktmanager Elektromobilität, MVV Enamic GmbH
Dauer: 45 Minuten
Mit dem richtigen E-Mobilitätskonzept machen Sie Ihre grünen Unternehmenswerte sichtbar und senden klare Signale in Richtung Klimaschutz und Dekarbonisierung.
Das Beste dabei ist: Umstieg sowie Umsetzung gelingen aufwandsarm und kostenoptimal.
Bei vielen Unternehmen ist das Thema Nachhaltigkeit fester Bestandteil der Firmenphilosophie. Mit E-Dienstwagen und eigenen Ladestationen für Mitarbeiter lösen Unternehmen ihr Versprechen für jeden sichtbar ein.
Außerdem
Bei vielen Unternehmen ist das Thema Nachhaltigkeit fester Bestandteil der Firmenphilosophie. Mit E-Dienstwagen und eigenen Ladestationen für Mitarbeiter lösen Unternehmen ihr Versprechen für jeden sichtbar ein. Außerdem
Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen und Verlinkungen, um in Ihrem Unternehmen Elektromobilität zu etablieren:
E-Mobilität wird auch über die sogenannte THG-Quote, die Treibhausgasminderungsquote gefördert.
Wie Sie sehen, ist die preisliche Bandbreite hier enorm. Das liegt einerseits daran, dass THG-Quoten an den Energiebörsen gehandelt werden. Daraus resultieren die schwankenden Preise.
Zudem steigen die THG-Quoten Jahr für Jahr bis 2030 an. Vor diesem Hintergrund werden voraussichtlich auch die Erlöse steigen.
Entscheidend ist es hier, dass Sie mit einem ebenso transparenten wie verlässlichen Partner zusammenarbeiten. Dann profitieren Sie langfristig und sicher.
Besuchen Sie einfach unsere THG Quoten Landingpage. Dort erfahren Sie mehr.
Die Klimaziele in Deutschland und der EU können nur erreicht werden, wenn es auch eine passende Infrastruktur für alternative Kraftstoffe gibt. In Kombination mit grünem Strom reduzieren Unternehmen, wenn sie auf Elektromobilität setzen, nachweislich ihren CO2-Fußabdruck.
Am besten netzverträglich sind Ladevorgänge am Arbeitsort oder zu Hause. Damit werden Pendlerstrecken im Bereich der E-Mobility bewältigt. Für Strecken, die ein Nachladen erfordern, ist eine öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur notwendig – daran wird mit Hochdruck gearbeitet.
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Antworten zu den ersten Schritten auf dem Weg zu Ihrer Ladeinfrastruktur bietet dieser Blogartikel: E-Mobility: 2 Checklisten für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur im Unternehmen |
Voraussetzung für eine gute, funktionierende und umfassende Ladeinfrastruktur ist, dass der benötigte Strom kostengünstig, in räumlicher Nähe und in einem akzeptablen Zeitfenster geladen werden kann. Aber auch verlässliche Abrechnungsmöglichkeiten und eine passende Technik sind wichtig.
So muss beispielsweise die Abrechnung von Ladevorgängen gesetzeskonform und die Messwerte sicher an Nutzer übermittelt werden.
Die Ladestation(en) müssen
Ein Ladepunkt ist der Anschluss, der den Strom für ein Elektroauto bereitstellt. Sobald der Ladepunkt über ein Kabel mit dem E-Auto verbunden ist, kann das Fahrzeug geladen werden. Eine Ladestation hat einen oder mehrere Ladepunkte und kann freistehend als Ladesäule oder als Wallbox montiert werden. Aber Ladesäule ist nicht gleich Ladesäule.
E-Autos benötigen zum Laden sehr viel elektrische Energie über einen – je nach Anschluss – relativ langen Zeitraum hinweg. Die Dauer des Ladevorgangs hängt von der Batteriekapazität und der Leistungsfähigkeit der entsprechenden Ladesäule ab:
Bedenken Sie auch, dass Ladestationen eine lange Lebensdauer haben. Um nicht bereits in wenigen Jahren veraltet zu sein, sollte die Ladeleistung von AC-Ladestationen (Wechselstrom) mindestens 11 - 22 kW betragen. Schnellladestationen (DC-Ladestationen/ Gleichstrom) sind leistungsfähiger, aber auch teurer. Da immer mehr Elektroautos mit hoher Ladeleistung auf den Markt kommen werden, achten Sie am besten beim Kauf darauf, dass die Ladeleistung nachträglich gesteigert werden kann.
Europaweit sind verschiedene genormte Steckertypen im Einsatz, hauptsächlich aber die in der deutschen Ladesäulenverordnung geregelten und genormten Stecker. Jeder Ladepunkt verfügt somit über den sogenannten Typ-2-Stecker für die Wechselstromladung und das sogenannte Combined-Charging-System (CCS) für die Gleichstromladung. Die Steckdose Typ 2 passt auch für den Stecker Typ 1.
Auch gibt es verschiedene Zusatzfunktionen für Ladestationen. Sie unterscheiden sich je nach Hersteller bzw. Modell und ermöglichen z.B. die Abrechnung der Ladevorgänge.
In unseren regelmäßigen Energie-Webinaren geben Ihnen unsere Energieexperten praktische Tipps, wie Sie die Energiekosten in Ihrem Unternehmen senken können.
Beim Betrieb mehrerer Ladestationen und einer umfangreichen Ladeinfrastruktur hilft die Nutzung einer geeigneten Software, um die Kosten für das Laden zu optimieren. Auch ermöglicht sie die Überwachung, Auswertung und Abrechnung der Ladevorgänge.
Eine Voraussetzung dafür sind
Lädt ein Dienstwagenfahrer sein Elektrofahrzeug zu Hause, sollte dieser Strom vom Arbeitgeber rückerstattet werden.
Für die Rückerstattung empfiehlt sich die
kWh-genaue automatische Rückvergütung
Bei dieser automatischen Rückvergütung wird sowohl der Aufbau als auch der komplette Abrechnungsprozess vom Energieunternehmen übernommen. Dies spart den Unternehmen Aufwand, Zeit und Kosten. Das ist die bequemste, sicherste und fairste Möglichkeit, den zuhause geladenen Strom an den Arbeitnehmer zu erstatten.
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Lesen Sie hierzu mehr in diesem Blogartikel: |
Ladestationen können wegen ihrer hohen und kurzfristigen Leistungsbedarfe sehr schnell Spitzen im Lastgang erzeugen. Besonders dann, wenn die Anzahl der E-Auto-Flotte größer wird.
Ein intelligentes Lademanagement hilft dabei, die entstehenden Kosten zu minimieren. Durch Vernetzung der Ladestationen untereinander entsteht eine ganzheitliche Lösung für den Ladepark.
Auch lässt sich der Ladepark optimal in das Energiemanagement eines Unternehmens einbinden. Dann werden alle zu ladenden Fahrzeuge in einem bestimmten Zeitfenster mit dem notwendigen Strom versorgt, ohne die vorhandene Anschlussleistung zu überschreiten oder den Leistungspreis auf der Stromrechnung zu erhöhen.
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Lesen Sie hierzu mehr in diesem Blogartikel: Intelligentes Lademanagement – Lastspitzen vermeiden, bedarfsgerecht laden |
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Informieren Sie sich weiter auf unserer Webseite zur Dekarbonisierung oder sehen Sie sich folgendes Webinar an: Lade- und Lastmanagement – Zukunftsfähige |
Betriebliches E-Carsharing, E-Mobility im Flottengeschäft sowie Mitarbeiter, die sich gerne auf eine neue Mobilität einlassen und diese auch fordern? Mobilität von heute zeichnet sich durch das Ineinandergreifen von Arbeit, Wohnen und Freizeit aus und stellt Gesundheit und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt.
Das haben auch viele Autobauer erkannt. Weltweit sind E-Autos auf dem Vormarsch, Technologien entwickeln sich weiter, Reichweiten erhöhen sich und Preise für Elektroautos werden günstiger.
--> ADAC: Diese Elektroautos gibt es aktuell
Durch betriebliche E-Autos haben Nutzer die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge im Alltag zu testen und sich mit dieser Art des Fahrens und Tankens vertraut zu machen. Auch gibt es gute Webseiten, die öffentliche Ladestationen übersichtlich darstellen.
Dies hängt davon ab, welche Anforderungen Sie an die Fahrzeuge haben. Wie viel Kilogramm umfasst die Zuladung mindestens? Wie viel Platz benötigen Sie in den Autos? Welche Reichweite muss jeweils geschafft werden?
Bei der Reichweite spielt neben der Größe der Batterie auch der Energiebedarf eine wichtige Rolle. Der Energiebedarf ergibt sich aus dem Gewicht des Autos, dem Fahrstil und dem Profil der zurückgelegten Strecke.
Die Infrastruktur wiederum hängt stark von den Standortbedingungen ab. Wie weit ist der Parkplatz vom Sicherungskasten entfernt? Sind Grabungsarbeiten notwendig? Welche Ladelösungen rechnen sich?
Es ist also für jedes Unternehmen individuell zu prüfen, welche Elektroautos mit welcher Infrastruktur sich lohnen. Bei dieser Prüfung muss auch die aktuelle staatliche Unterstützung mit einbezogen werden.
Bei der Anschaffung von Dienstwagen oder allgemein von Elektrofahrzeugen wird von der Bundesregierung ein Umdenken gefordert und gefördert. Lesen Sie hier, welche Anreize es gibt.
Förderung der E-Mobility durch die Bundesregierung
Mit Auto-Kaufprämien, Steuervergünstigungen und umfassenden Zuschüssen zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur unterstützt die Bundesregierung die Elektromobilität. Denn mindestens sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge sollen bis 2030 auf Deutschlands Straßen fahren sowie eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick
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auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Förderung der Elektromobilität |
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in diesem Blogartikel: Förderung der Elektromobilität: Hohe Prämien für E-Autos und ihre Ladestationen |
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mit Hilfe dieses Webinars: Vom Umweltbonus bis zur Ladeinfrastruktur – Die aktuelle Förderlandschaft für Elektromobilität |
Auch sind diese Webseiten interessant für Sie:
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Das BMU fördert den Kauf rein batterieelektrischer Nutzfahrzeuge (BEV, Battery Electric Vehicle) inklusive Infrastruktur im Gesundheits- und Sozialwesen: Erneuerbar mobil |
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Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand erhalten Unternehmen von der KfW zum Schutz der Umwelt einen Kredit von bis zu 25 Mio Euro: Weiterdenker gehen in Sachen Klima in die Offensive |
Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland wird im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur koordiniert und gesteuert. Die Leitstelle fördert öffentliche und nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur.
1. Öffentliche Ladeinfrastruktur
In Zukunft soll in zehn Minuten die nächste Schnellladestation mit dem Elektroauto erreichbar sein. Für dieses ehrgeizige Ziel gibt es eine Neuauflage der Förderrichtlinie für öffentliche Ladeinfrastruktur. Gegenstand der Förderungen sind sowohl Normal- als auch Schnellladeinfrastruktur im öffentlichen Raum.
Hier ist BAV Bewilligungsbehörde für verschiedene Förderprogramme und Ausgleichszahlungen des Bundes. Ihr Leistungsspektrum reicht von der Prüfung der Anträge bis hin zur Auszahlung der Fördergelder.
Förderungen können Sie problemlos auch in Verbindung mit MVV in Anspruch nehmen: Teilweise gibt es bis zu 40 Prozent Förderung: Diesen Vorteil teilen wir gerne mit Unternehmen, die über den passenden Stellplatz verfügen. Lassen Sie uns prüfen, ob Sie die 40 % Förderung auf Hardware und Netzanschluss in Anspruch nehmen können.
2. Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur
Realistisch ist, dass zukünftig ein Großteil der Ladevorgänge zu Hause und beim Arbeitgeber stattfindet. Das BMVI fördert privat genutzte Ladestationen für Haus- und Wohnungsbesitzer, Mieter und Vermieter bzw. Vermietergesellschaften. Diese Förderungen können über die Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden, wie die pauschale Förderung von 900 Euro für den Erwerb einer Ladestation inklusive der Kosten der Installation.
MVV bietet für nicht-öffentliche Ladestationen alle nötigen herstellerunabhängigen Produkte und Dienstleistungen aus einer Hand. Wir helfen aber auch bei Fragen zu Förderungen nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Beim Kauf eines E-Dienstwagens
Grundsätzlich gilt zurzeit beim Kauf eines E-Autos eine Befreiung von der Kfz-Steuer für 10 Jahre. Außerdem können Sie für Elektrofahrzeuge im Anschaffungsjahr neben der Abschreibung für die Abnutzung eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten geltend machen.
Darüber hinaus wird die private Nutzung von Elektroautos bis 60.000 Euro nur mit monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Für E-Fahrzeuge mit höherem Bruttolistenpreis und Hybridfahrzeuge sind es 0,5 Prozent vom Bruttolistenpreis.
Beim Laden von zuhause aus
Bis Ende 2030 ist die kostenfreie Überlassung von Ladestationen an den Arbeitnehmer steuerlich begünstigt. Das bedeutet, dass der Betrag vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Hier ist für den entsprechenden lohnsteuerlichen Vorteil eine pauschale Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag möglich. Dies gilt auch, wenn Unternehmen sich an der Anschaffung einer Ladevorrichtung mit einem Zuschuss beteiligen.
Um die Nutzung der E-Mobilität im Inland zu fördern, nutzt die Bundesregierung Gesetze und Verordnungen. Informieren Sie sich hier näher mit Hilfe der folgenden Verlinkungen:
1. Mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) macht die Bundesregierung das Fahren von Elektrofahrzeugen attraktiver. Elektrisch betriebene Fahrzeuge mit dem besonderen Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben “E” profitieren unter anderem von folgenden Maßnahmen im Straßenverkehr:
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Reservierung besonderer Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum durch die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge |
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Verringerung oder Wegfall von Parkgebühren |
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Ausnahme von Zufahrtsbeschränkungen, z.B. zum Lärm- und Abgasschutz |
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Erlaubnis, auf Busspuren zu fahren |
2. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie. Mit der am 10.02.2021 durch die Bundesregierung beschlossenen EnWG-Novelle wurden EU-rechtliche Vorgaben (Richtlinie 2019/944 (EU Clean Energy Paket) umgesetzt.
Ziele sind
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die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas |
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die Allgemeinheit mit Strom und Gas möglichst verbraucherfreundlich, sicher und umweltverträglich zu versorgen |
3. In der Ladesäulenverordnung (LSV) werden die technischen Mindestanforderungen an den Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile geregelt. Mit der Verordnung wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe umgesetzt. Die Verordnung sieht unter anderem verschiedene Bezahl-Systeme sowie Vorgaben für einheitliche Lade-Stecker vor. Dies erhöht sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch das Maß an Sicherheit für Investoren. Zu beachten ist, dass Betreiber von Ladepunkten nach der LSV den Aufbau sowie die Außerbetriebnahme von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen haben: Bundesnetzagentur: Anzeige von Ladepunkten
4. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) stellen unter anderem sicher, dass Verwender von Messgeräten, die zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden, spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde angezeigt werden. Wer also neue oder erneuerte Messgeräte verwendet oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten erfasst, hat eine Meldepflicht.
5. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) soll den Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich beschleunigen. Das Gesetz regelt unter anderem, die Ausstattung von Stellplätzen mit Schutzrohren für Elektrokabel und die Errichtung von Ladepunkten beim Neubau von Wohn- bzw. Nichtwohngebäuden.
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Erfahren Sie mehr in diesem Blogartikel: Betrifft die Pflicht der Ladeinfrastruktur für E-Autos (GEIG) auch Sie? |
Bei der Konzeption, Installation, Betriebsführung sowie bei der Abrechnung und beim Lade- und Lastmanagement. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien runden das Angebot im Bereich E-Mobility ab.
Vor-Ort Analyse, Elektroplanung, Erd- und Tiefbau, Förderungen, herstellerneutrale Hardwareauswahl
aller Ladevorgänge, inkl. Rückvergütung von Zuhause getanktem Strom an Dienstwagenfahrer
an allen Unternehmensstandorten und beim Dienstwagenfahrer zu Hause
Zur Vermeidung von teuren Lastspitzen und Kosten für eine Netzanschlusserweiterung
Wartung und Instandhaltung, Instandsetzung, Störungsmanagement (24/7 Hotline)
Belieferung mit Ökostrom, Photovoltaik, Stromspeicher, Dekarbonisierung
Zuverlässig laden, immer und überall – Die Lösungen von MVV eMotion versprechen eine maßgeschneiderte Ladeinfrastruktur
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Lesen Sie mehr zu unseren individuellen Ladelösungen & Services für Geschäftskunden oder informieren Sie sich weiter in diesem Blogartikel: E-Mobility: 2 Checklisten für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur im Unternehmen |
Lesen Sie mehr zu unseren individuellen Ladelösungen & Services für Geschäftskunden oder informieren Sie sich weiter in diesem Blogartikel:
E-Mobility: 2 Checklisten für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur im Unternehmen
In diesem Beitrag stellt MVV unter anderem fest, welche wichtigen Punkte vorab zu klären sind:
Laden in Mannheim: MVV unterstützt den Ausbau von Ladestationen in Mannheim und der umliegenden Region. Diese Ladepunkte bieten einen einheitlichen Ladetarif sowie 100% zertifizierten Ökostrom.
Passend dazu haben wir die MVV eMotion App entwickelt. Sie unterstützt nach einmaliger Registrierung den Nutzer umfassend bei seinem Ladevorgang.
Anzeige und Suche aller Ladepunkte im MVV-Netzwerk.
Navigation zur gewünschten Ladestation.
Liste mit Lieblings-Ladestationen anlegen.
Start des Ladevorgangs inkl. Feedback und Störungsmeldung.
Transparenter Überblick zu Ladevorgängen, Tarifen und Kosten.
Deutschlandweit zum einheitlichen Ladetarif von AC = 39 ct/kWh und DC = 45 ct/kWh*.
Begonnen bei der Suche des nächstgelegenen freien Ladepunkts über eine Liste mit Lieblings-Ladestationen bis hin zum Überblick über Ladevorgänge, Tarife und Kosten: Die App ermöglicht ein einfaches und flexibles Laden rund um die Uhr.
* Dieser Preis gilt nicht für Ladepunkte, der lonity Ladeinfrastruktur. Hier gelten die an den Ladesäulen ausgewiesenen Preise von lonity.
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Das erfahren Sie::
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Von welchen Marktanreizprogrammen Sie als Unternehmen profitieren
Welche Förderprogramme Ihr Unternehmen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur nutzen kann
Worauf Sie bei der Antragsstellung achten müssen
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Abwarten oder losstarten? Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Elektromobilität ist
Ladelösungen für Ihr Unternehmen – Wir begleiten Ihren individuellen Einstieg
Best Practice: Wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können
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