Abwärmemeldung
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) führt eine Plattform für Abwärmemeldungen ein. Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, ihre Abwärmedaten bis zum 31. Dezember 2024 und danach jährlich ab dem 1. März zu veröffentlichen. Dies dient dazu, die gewerblichen Abwärmepotenziale Deutschlands darzustellen und die Energieeffizienz zu verbessern.
Das BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH, ist eine 100%ige Tochter der MVV Enamic GmbH und Teil eines starken Netzwerks. Mit Leidenschaft für Energieeffizienz-Management hilft BFE unseren Kunden, die effizienteste und klimafreundlichste Energielösung zu finden. Über 17.000 Projekte und die Zusammenarbeit mit rund 80 Experten aus Mühlhausen, Berlin und Hamburg für 800 aktive Kunden zeugen von unserem Erfolg als führendes Beratungsunternehmen in den Bereichen Energie, Energieeffizienz, Klimastrategie und Dekarbonisierung in Deutschland.
Was ist die Abwärmemeldung gemäß §17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG)?
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bringt eine bedeutende Neuerung mit sich: die Einrichtung einer Plattform für Abwärme.
Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr sind verpflichtet, ihre Abwärmedaten bis zum 31.12.2024 auf dieser öffentlichen Plattform zu veröffentlichen. Danach jährlich zum 01. März. Das Ziel ist es, die gewerblichen Abwärmepotenziale in Deutschland sichtbar zu machen und die Energieeffizienz weiter zu verbessern.
Um die maximale Transparenz über die Abwärmepotenziale zu gewährleisten, bieten Messungen eine Lösung. Thermografie-Aufnahmen von Wärmequellen und -senken sowie Durchflussmessungen von leitungsgebundenen Flüssigkeiten (z. B. Heiz- oder Kühlkreisläufe) liefern wertvolle Informationen zur energetischen Situation vor Ort und machen die zu übermittelnden Daten konkret und zuverlässig.
BFE bietet Ihnen eine umfassende Vorbereitung auf die Abwärmemeldung und entwickelt anschließend ein individuelles Abwärmevermeidungs- und Nutzungskonzept für Sie.
In zwei Schritten zur Erfüllung der Abwärmevorgaben
Ermittlung von Abwärmepotenzialen (gemäß §17 EnEfG)
- Datenerhebung zur Identifizierung von Abwärmepotenzialen
- Bei Bedarf: Vor-Ort-Bestandsaufnahme
- Messung der Abwärmepotenziale (jährliche Wärmemenge, maximale thermische Leistung, Leistungsprofil, Möglichkeiten zur Regelung, Temperaturniveau)
- Jährliche Berichterstattung an die Abwärmeplattform
Erstellung eines Konzepts zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme (gemäß § 16 EnEfG)
- Datenerhebung zu bestehenden Abwärmequellen und -senken, einschließlich Anlagentechnik
- Bei Bedarf: Vor-Ort-Bestandsaufnahme
- Bei Bedarf: Pinch-Analyse
- Entwicklung und Dokumentation von technischen und organisatorischen Effizienzmaßnahmen zur Abwärmevermeidung und -nutzung
- Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Abwärmepotenziale werden in den Fokus gerückt
Wer ist betroffen?
Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch 2,5 GWh/a
(innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre)
Datenmeldung zu Abwärmepotenzialen (Plattform für Abwärme)
- Erstmalige Datenmeldung zum 01.01.2025
- Nötige Angaben zu Abwärmepotenzialen:
Wärmemenge, maximale thermische Leistung, Leistungsprofil, Temperaturniveau, Regelungsmöglichkeit - Knackpunkt: Definition des Abwärmepotenzials
- Jährliche Aktualisierung zum 31.03.
Vorgaben zur Abwärmevermeidung und -nutzung
- Allgemeine Verpflichtung zu Vermeidung und Nutzung von Abwärme
- Einschränkung durch Bezug auf Stand der Technik, Möglichkeit sowie Zumutbarkeit
Überprüfung
- Vollzug der Vorgaben zu Abwärme obliegt den Bundesländern, Datenmeldung liegt beim BAFA
- Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann
Ganzheitliches Meldepflichtenmanagement mit BFE
Meldepflichtenüberwachung
In der komplexen Welt der Energieregulierung ist es unerlässlich, den Überblick zu behalten. Wir überwachen permanent die für Sie relevanten Meldepflichten und Fristen im Energiebereich.
Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie jederzeit bestens informiert sind und keine wichtigen Fristen verpassen.
Unterstützung bei Anträgen
Sie erhalten Unterstützung bei allen gesetzlich erforderlichen Meldungen und Rückerstattungsanträgen. Wir helfen ebenfalls bei Anträgen, die Ihrem Unternehmen Energiekosteneinsparungen ermöglichen.
Dokumentenvorbereitung und Schritteleitung
Wir sorgen dafür, dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorbereitet und alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden. Auf diese Weise verringern wir effektiv das Risiko, dass Ihnen durch versäumte Fristen oder Meldungen Sanktionen auferlegt werden oder Sie Privilegien verlieren.
Fristen aus dem Energieeffizienzgesetz
Meldung
Abwärmepotenziale
Frist: 31.12.2024
danach jährlich zum 01.03.
- Gilt bei Gesamtenergieverbrauch > 2,5 GWh/a
- Nur Meldung nötig, falls Potenziale vorhanden
- Definition Abwärmepotenzial zu konkretisieren
Einführung
Managementsystem
20 Monate nach Inkrafttreten
- Gilt bei Gesamtenergieverbrauch > 7,5 GWh/a
- Externe Zertifizierung nötig
- Intensive Einführungsphase, frühzeitiger Beginn empfohlen
- Wegfall Auditpflicht
Veröffentlichung von Umsetzungsplänen
Frist: Frühestens November 2026
binnen 3 Jahren nach Fertigstellung Energieaudit oder (Re-)Zertifizierung des Managementsystems
- Gilt bei Gesamtenergieverbrauch > 2,5 GWh/a
- Nur für wirtschaftliche, vorhandene Effizienzmaßnahmen
- Externe Bestätigung nötig