Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Die Energieaudit-Durchführung ist für viele Pflicht – und für alle eine Chance. Denn sie deckt Optimierungspotenziale auf, senkt Kosten und Emissionen.
Unsere Experten vom BFE Institut für Energie und Umwelt zeigen Ihnen, wie.
Das BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH, ist eine 100%ige Tochter der MVV Enamic GmbH und Teil eines starken Netzwerks. Mit Leidenschaft für Energieeffizienz-Management hilft BFE unseren Kunden, die effizienteste und klimafreundlichste Energielösung zu finden. Über 17.000 Projekte und die Zusammenarbeit mit rund 80 Experten aus Mühlhausen, Berlin und Hamburg für 800 aktive Kunden zeugen von unserem Erfolg als führendes Beratungsunternehmen in den Bereichen Energie, Energieeffizienz, Klimastrategie und Dekarbonisierung in Deutschland.
Energieaudit: Vorteile auf einen Blick
Energieauditpflicht
Seit 2015 gilt in Deutschland die Pflicht zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1 branchenübergreifend. Ausgenommen sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU).
Effizienz
Die Analyse im Rahmen eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 bietet Ihnen eine aussagekräftige Grundlage für weitere Effizienzmaßnahmen. So können Sie Optimierungen gezielt planen.
Transparenz
Sie erhalten eine transparente Aufschlüsselung Ihrer Energieverbräuche. Das ist wirtschaftlich relevant, weil einzelne Prozesse so optimierbar werden.
Energieaudit, was ist das?
Gründe für die Durchführung
Das Ziel der Energieaudits nach DIN EN 16247-1 war bei deren Einführung 2015, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 Prozent zu steigern. Diese Vorgaben wurden durch die Durchführung von flächendeckenden Energieaudits auch erreicht.
Damit ist klar: Das Energieaudit stellt für die EU-Klimastrategie 2050 ein wichtiges Instrument dar. Denn es versetzt Beteiligte in die Lage, Einsparpotenziale in Unternehmen besser zu erkennen und gezielter auszuschöpfen. Kontrolliert wird die Umsetzung der Energieaudits übrigens vom BAFA.
Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?
Seit 2015 gilt in Deutschland die Pflicht zum Energieaudit für alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind. Geregelt wird das in Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 2012/27/EU (EED). Die Unternehmen müssen das Energieaudit alle vier Jahre wiederholen.
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Durch die Novellierung des EDL-G wurden alle Nicht-KMU zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Das galt erstmalig bis zum 05.12.2015.
Wichtig: Die Unternehmen müssen das Audit alle vier Jahre wiederholen, wenn sie kein alternatives System wie etwa ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 haben.
Bei Nichterfüllung der Energieauditpflicht droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro pro Standort. Eine automatische Überprüfung dazu gibt es allerdings nicht. Das BAFA kontrolliert Energieaudits nach eigenen Angaben stichprobenartig.
BFE ist top Auditierer für Energiemanagement
Das BFE Institut ist Teil unseres MVV Partnernetzwerks und mit nahezu 500 erfolgreichen Energieaudits ein top Auditierer in Deutschland. Neben Energieaudits bieten Ihnen die Experten von BFE eine ganze Reihe anderer Energiedienstleistungen.
Das könnte etwas für Sie sein?
Unsere Experten beim BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH helfen Ihnen gerne weiter.
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Schritt 1: Energieaudits und Energiebeauftragte
Jedes Unternehmen muss zunächst einen Energiebeauftragten benennen, der das Energieaudit koordiniert. Das kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des eigenen Unternehmens sein. Ebenso ein externer Dienstleister oder ein darauf spezialisiertes Unternehmen. Der jeweilige Energiebeauftragte muss einen geeigneten Auditor finden und ihn mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 beauftragen.
Schritt 2: Energieaudit und neutrale Beratung
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der beauftragte Energieauditor Ihr Unternehmen neutral beraten kann. Zudem muss er für seine Tätigkeit fachlich qualifiziert sein.
Wichtig: Qualifikation beim Energieaudit mitdenken
Mehr Energieeffizienz und auf lange Sicht das Erreichen der EU-Klimastrategie bis 2050 sind die Ziele der Energieaudit-Pflicht. Daher ist ein fester Bestandteil jedes Energieaudits nach DIN EN 16247-1 I, dass Auditoren Unternehmen ihre teilweisen Einsparpotenziale aufzeigen und somit auch klare Kostenvorteile möglich machen. Auf diese Fähigkeit sollten Sie bei der Wahl Ihrer Auditoren besonders achten.
Gut zu wissen ist hier: Seit 2015 sind die Anforderungen an die Auditoren deutlich erhöht worden (Fortbildungen). Heute dürfen nur mehr geprüfte Auditoren zum Einsatz kommen, die auf der BAFA-Liste für Energieauditoren genannt sind.
Finanzierung des Energieaudits
Was kostet ein Energieaudit?
Der finanzielle und organisatorische Aufwand für ein DIN EN 16247-1 Energieaudit ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Denn es kommt auf die Größe des Betriebs, die Anzahl der Standorte und auf die Komplexität der Energieprozesse an. Gibt es bereits aktuelle Daten zum Energieverbrauch (weil ein Energiemanagement betrieben wird), können diese mitunter für das Audit genutzt werden.
Zuschüsse für freiwillige Energieaudits bei KMU
Das BAFA fördert freiwillige Energieaudits für KMU im Rahmen des Moduls 1: Energieaudit DIN EN 16247. (Bei Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen.)
Dabei werden vom BAFA Energieaudits gefördert, die „den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.“
Bei jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro (netto) können 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gefördert werden (maximal 6.000 Euro). Belaufen sich die jährlichen Energiekosten auf weniger als 10.000 Euro (netto), werden maximal 1.200 Euro bezuschusst.
Nutzen Sie auch das Energieaudit plus!
Das BFE Institut ist seit über 40 Jahren erfolgreich und es bietet ganzheitliche Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsberatung. Mit dem Energieaudit plus können Sie zum Energieaudit selbst optionale Leistungen in Anspruch nehmen, die Ihnen bei der Dekarbonisierung helfen und die Wettbewerbsvorteile ermöglichen. Etwa:
- Messtechnische Unterstützung
- Technische Begleitung und Betreuung des Energieaudits
- Fördermittelmanagement für aus dem Energieaudit abgeleitete Maßnahmen
- CO2-Bilanzierung und Klimaschutzmanagement
- Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 ValERI