Die Energieaudit-Pflicht: brauchen auch Sie 2023 ein Wiederholungsaudit?

10.03.22 15:51 von Thomas Parth

Energieaudit-Pflicht_Energieeffizienz-und-Energiemanagement

Seit 2015 gibt es für Unternehmen, die Nicht-KMU sind, die Pflicht zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Und weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorsehen, dass diese Audits alle vier Jahre wiederholt werden, müssen 2023 viele Unternehmen ein Wiederholungsaudit absolvieren. Gut zu wissen: Das den Audits zu Grunde liegende Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) wurde zum 26.11.2019 novelliert. Das hat spürbare Auswirkungen auf die nun anstehenden Wiederholungsaudits.

Alles Wissenswerte darüber erfahren Sie übrigens in unserem Whitepaper. Das können Sie sich hier einfach kostenlos herunterladen.

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Warum überhaupt Energieaudits?

Eingeführt wurde die Pflicht zu Energieaudits mit dem Ziel, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern. Daher nehmen Energieauditoren bei der Durchführung die verschiedensten Parameter in Augenschein. Sie erfassen die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens und analysieren die Energiedaten. Dazu greifen sie auf die aktuellen Betriebsdaten zurück. Ein Abschlussbericht zeigt dann auf, welche Einsparpotenziale es gibt, wie man die Energieeffizienz steigern und Maßnahmen wirtschaftlich umsetzen kann. Das bringt Ihnen und Ihrem Unternehmen eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Sie können gemeinsam mit Ihrem Energieauditor Sparpotenziale aufdecken.
  • Sie eröffnen sich Möglichkeiten, die Energieeffizienz zu steigern.
  • Sie lernen Wege und Mittel kennen, um möglichst CO2-neutral zu wirtschaften.

Sind Sie konkret 2023 in der Pflicht?

Ob Sie ein Wiederholungsaudit absolvieren müssen, ist leicht herauszufinden. Denn die Audit-Pflicht besteht im Grunde für alle Nicht-KMU in Deutschland. Das gilt branchenübergreifend. Es kommt aber wie immer auch auf die Details an. Wir laden Sie ein: Machen Sie einfach unseren Quick Check. Der zeigt Ihnen, ob Sie für 2023 einen Energieauditor und Energieeffizienz-Experten suchen und ein Wiederholungsaudit einplanen müssen. Zum Quick Check!

 

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Und welche Änderungen bringt die Novelle des EDL-G?

Die Novelle wurde, wie gesagt, 2019 eingeführt. Das heißt, dass Sie im Rahmen des ersten Wiederholungsaudits vielleicht noch nicht gültig war. Beim Wiederholungsaudit 2023 ist sie es aber mit Sicherheit. Und die Novelle regelt einige Dinge anders: 

  • Sie stellt erhöhte Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Energieauditberichts.
  • Sie beinhaltet die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung der Energieauditoren.
  • Sie integriert die Nachweisführung und eine Meldepflicht durch die Unternehmen.
  • Bei Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch < 500 MWh/a kommt eine vereinfachte Auditpflicht zum Tragen. Trotzdem bleibt die Pflicht zur Nachweisführung und die Meldepflicht.
  • Es gibt zudem Änderungen bei der Clusterbildung bzw. bei den Multi-Site-Verfahren.

Unser Tipp: starten Sie lieber früher als später

2023 das Wiederholungsaudit – sind Sie da jetzt nicht zu früh dran, wenn Sie einen Energieeffizienz-Experten suchen? Natürlich vergeht bis Ende 2023 noch reichlich Zeit. Sie sollten aber im Auge behalten, dass ein Energieaudit nicht von heute auf morgen erledigt ist.
Eine weitere Engstelle, die Sie vermeiden, wenn Sie rechtzeitig Energieeffizienz-Experten suchen: Durch die in der Novelle geforderte Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung der Energieauditoren sinkt die Zahl dieser Energieeffizienz-Experten. Manche sprechen sogar schon von einem Energieauditoren-Mangel. Es lohnt also, sich schon jetzt mit diesem Thema zu beschäftigen.

Energieaudit-Checkliste – wie geht man vor, was braucht man?

Wenn Sie schon ein Energieaudit absolviert haben, wird Sie die Vorgehensweise bei einem Wiederholungsaudit nicht überraschen. Als Erinnerung haben wir Ihnen aber eine kleine Energieaudit-Checkliste oder vielmehr einen Fahrplan für das Wiederholungsaudit zusammengestellt:

  • Sie müssen einen Energieeffizienz-Experten suchen, der berechtigt ist, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
  • Im Vorfeld des Audits müssen Sie eventuell auch messtechnische Untersuchungen anstellen. Welche das sein könnten, besprechen Sie am besten mit Ihrem Energieauditor.
  • Danach beginnt der eigentliche Prozess: Das kann bei kleinen und nicht komplexen Kunden einige Monate dauern. Sind Ihre Voraussetzungen komplex, durchaus auch ein Jahr. 
  • Sind die Daten erfasst und analysiert, erhalten Sie einen Bericht. Und Sie müssen Ihr erfolgtes Energieaudit beim BAFA melden. 

Gleichzeitig erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die Energieeffizienz steigern und die Dekarbonisierung vorantreiben können.

Sie suchen Energieeffizienz-Experten?

Dann legen wir Ihnen unser darauf spezialisiertes Tochterunternehmen BFE ans Herz. Denn die Energieauditoren von BFE haben bereits an die 500 erfolgreiche Audits und Wiederholungsaudits durchgeführt. Gerne erzählen Ihnen die Energieeffizienz-Experten von BFE mehr dazu. Kontakt aufnehmen

 

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Was sollte noch berücksichtigt werden?

Grundsätzlich sollten Unternehmen, die ein Audit durchführen, auch weitere Aspekte in Betracht ziehen. Damit das gelingt, haben wir so etwas wie eine erweiterte Energieaudit-Checkliste für Sie zusammengestellt: 

1. Messungen durchführen

Damit unterstützen Sie die Durchführung des Energieaudits. Außerdem erfahren Sie dabei, wie man die Energieeffizienz steigern kann. Ganz einfach geht das übrigens mit einem mobilen Messsystem. Messsystem kennenlernen!

2. Fördermittel nutzen

Wenn Sie als KMU nicht zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, können Sie trotzdem freiwillig einen Energieauditor beauftragen und ein Energieaudit durchführen. In diesem Fall profitieren Sie vom BAFA Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlage und Systeme – Modul 1“ welches gefördert wird. Mehr erfahren

Neben diesen Fördermaßnahmen gibt es auch andere Förderprogramme. Etwa die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ oder die „Bundesförderung für Energie- und Ressourcenmanagement in der Wirtschaft“. Beide Programme helfen dabei, die Energieeffizienz noch wirtschaftlicher zu steigern. 

3. Contractinglösungen einbeziehen

Bei diesem Modell liefert ein Energiedienstleister mittels Contracting-Vertrag das Know-how, das Kapital und die Technik. Ziel ist es, Kosten zu reduzieren und gleichzeitig die Energiewende anzugehen. Mehr erfahren!

4. Grundlage für den Aufbau eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001

Ein vorgeschaltetes Energieaudit bringt bei der Einführung der ISO 50001 wichtige Informationen innerhalb des Bereichs „Planung“ und im Besonderen bei der „Energetischen Bewertung“. 

5. Grundlage für die Dekarbonisierung eines Unternehmens

Das Energieaudit liefert Ihnen wichtige Informationen und Grundlagen für die Erstellung einer CO2-Bilanz und somit für die Einführung eines Klimaschutzmanagements.

Darfs ein bisschen mehr sein? Das Energieaudit plus

Unsere Tochter BFE bietet Ihnen nicht nur umfassende Leistungen in Sachen Energieaudit. Als top Energieauditor ergänzt die BFE Ihr Energieaudit gerne auch durch zusätzliche Leistungen. Zum Beispiel erhalten Sie messtechnische Unterstützung, Sie können auf technische Betreuung und Beratung zählen, das Fördermittelmanagement in Anspruch nehmen und Leistungen rund um die CO2-Bilanzierung und das Klimaschutzmanagement Ihres Unternehmens gleich mitplanen. Mehr erfahren

 

Geballte Information – im gratis Webinar

Energieaudits, Energiemanagementsysteme und Co. sind komplexe Themen. Um es Ihnen leicht zu machen, haben wir alles Wichtige für Sie in ein Webinar gepackt. Sie können es jederzeit kostenlos und unverbindlich nachsehen. Folgen Sie dafür einfach dem folgenden Link: Zum Webinar 

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Themen: Energieaudit

Thomas Parth

Autor: Thomas Parth

Thomas Parth ist seit 1989 in verschiedenen Positionen für BFE Institut für Energie und Umwelt (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren mit der Erstellung und der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Seit der Einführung der Auditpflicht ist er bei BFE federführend für die Koordination der Energieaudits verantwortlich und hat selbst bei vielen Unternehmen als beim BAFA registrierter Energieauditor den Auditprozess durchgeführt.

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