Warum überhaupt Energieaudits?
Eingeführt wurde die Pflicht zu Energieaudits mit dem Ziel, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern. Daher nehmen Energieauditoren bei der Durchführung die verschiedensten Parameter in Augenschein. Sie erfassen die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens und analysieren die Energiedaten. Dazu greifen sie auf die aktuellen Betriebsdaten zurück. Ein Abschlussbericht zeigt dann auf, welche Einsparpotenziale es gibt, wie man die Energieeffizienz steigern und Maßnahmen wirtschaftlich umsetzen kann. Das bringt Ihnen und Ihrem Unternehmen eine ganze Reihe von Vorteilen:
- Sie können gemeinsam mit Ihrem Energieauditor Sparpotenziale aufdecken.
- Sie eröffnen sich Möglichkeiten, die Energieeffizienz zu steigern.
- Sie lernen Wege und Mittel kennen, um möglichst CO2-neutral zu wirtschaften.
Und welche Änderungen bringt die Novelle des EDL-G?
Die Novelle wurde, wie gesagt, 2019 eingeführt. Das heißt, dass Sie im Rahmen des ersten Wiederholungsaudits vielleicht noch nicht gültig war. Beim Wiederholungsaudit 2023 ist sie es aber mit Sicherheit. Und die Novelle regelt einige Dinge anders:
- Sie stellt erhöhte Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Energieauditberichts.
- Sie beinhaltet die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung der Energieauditoren.
- Sie integriert die Nachweisführung und eine Meldepflicht durch die Unternehmen.
- Bei Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch < 500 MWh/a kommt eine vereinfachte Auditpflicht zum Tragen. Trotzdem bleibt die Pflicht zur Nachweisführung und die Meldepflicht.
- Es gibt zudem Änderungen bei der Clusterbildung bzw. bei den Multi-Site-Verfahren.
Unser Tipp: starten Sie lieber früher als später
2023 das Wiederholungsaudit – sind Sie da jetzt nicht zu früh dran, wenn Sie einen Energieeffizienz-Experten suchen? Natürlich vergeht bis Ende 2023 noch reichlich Zeit. Sie sollten aber im Auge behalten, dass ein Energieaudit nicht von heute auf morgen erledigt ist.
Eine weitere Engstelle, die Sie vermeiden, wenn Sie rechtzeitig Energieeffizienz-Experten suchen: Durch die in der Novelle geforderte Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung der Energieauditoren sinkt die Zahl dieser Energieeffizienz-Experten. Manche sprechen sogar schon von einem Energieauditoren-Mangel. Es lohnt also, sich schon jetzt mit diesem Thema zu beschäftigen.
Energieaudit-Checkliste – wie geht man vor, was braucht man?
Wenn Sie schon ein Energieaudit absolviert haben, wird Sie die Vorgehensweise bei einem Wiederholungsaudit nicht überraschen. Als Erinnerung haben wir Ihnen aber eine kleine Energieaudit-Checkliste oder vielmehr einen Fahrplan für das Wiederholungsaudit zusammengestellt:
- Sie müssen einen Energieeffizienz-Experten suchen, der berechtigt ist, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
- Im Vorfeld des Audits müssen Sie eventuell auch messtechnische Untersuchungen anstellen. Welche das sein könnten, besprechen Sie am besten mit Ihrem Energieauditor.
- Danach beginnt der eigentliche Prozess: Das kann bei kleinen und nicht komplexen Kunden einige Monate dauern. Sind Ihre Voraussetzungen komplex, durchaus auch ein Jahr.
- Sind die Daten erfasst und analysiert, erhalten Sie einen Bericht. Und Sie müssen Ihr erfolgtes Energieaudit beim BAFA melden.
Gleichzeitig erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die Energieeffizienz steigern und die Dekarbonisierung vorantreiben können.
Sie suchen Energieeffizienz-Experten?
Dann legen wir Ihnen unser darauf spezialisiertes Tochterunternehmen BFE ans Herz. Denn die Energieauditoren von BFE haben bereits an die 500 erfolgreiche Audits und Wiederholungsaudits durchgeführt. Gerne erzählen Ihnen die Energieeffizienz-Experten von BFE mehr dazu. Kontakt aufnehmen
Was sollte noch berücksichtigt werden?
Grundsätzlich sollten Unternehmen, die ein Audit durchführen, auch weitere Aspekte in Betracht ziehen. Damit das gelingt, haben wir so etwas wie eine erweiterte Energieaudit-Checkliste für Sie zusammengestellt:
1. Messungen durchführen
Damit unterstützen Sie die Durchführung des Energieaudits. Außerdem erfahren Sie dabei, wie man die Energieeffizienz steigern kann. Ganz einfach geht das übrigens mit einem mobilen Messsystem.
2. Fördermittel nutzen
Wenn Sie als KMU nicht zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, können Sie trotzdem freiwillig einen Energieauditor beauftragen und ein Energieaudit durchführen. In diesem Fall profitieren Sie vom BAFA Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlage und Systeme – Modul 1“ welches gefördert wird. Hier erfahren Sie mehr.
Neben diesen Fördermaßnahmen gibt es auch andere Förderprogramme. Etwa die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ oder die „Bundesförderung für Energie- und Ressourcenmanagement in der Wirtschaft“. Beide Programme helfen dabei, die Energieeffizienz noch wirtschaftlicher zu steigern.
3. Contractinglösungen einbeziehen
Bei diesem Modell liefert ein Energiedienstleister mittels Contracting-Vertrag das Know-how, das Kapital und die Technik. Ziel ist es, Kosten zu reduzieren und gleichzeitig die Energiewende anzugehen.
4. Grundlage für den Aufbau eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001
Ein vorgeschaltetes Energieaudit bringt bei der Einführung der ISO 50001 wichtige Informationen innerhalb des Bereichs „Planung“ und im Besonderen bei der „Energetischen Bewertung“.
5. Grundlage für die Dekarbonisierung eines Unternehmens
Das Energieaudit liefert Ihnen wichtige Informationen und Grundlagen für die Erstellung einer CO2-Bilanz und somit für die Einführung eines Klimaschutzmanagements.
Darfs ein bisschen mehr sein? Das Energieaudit plus
Unsere Tochter BFE bietet Ihnen nicht nur umfassende Leistungen in Sachen Energieaudit. Als top Energieauditor ergänzt die BFE Ihr Energieaudit gerne auch durch zusätzliche Leistungen. Zum Beispiel erhalten Sie messtechnische Unterstützung, Sie können auf technische Betreuung und Beratung zählen, das Fördermittelmanagement in Anspruch nehmen und Leistungen rund um die CO2-Bilanzierung und das Klimaschutzmanagement Ihres Unternehmens gleich mitplanen.
Autor: Thomas Parth
Thomas Parth ist seit 1989 in verschiedenen Positionen für BFE Institut für Energie und Umwelt (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren mit der Erstellung und der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Seit der Einführung der Auditpflicht ist er bei BFE federführend für die Koordination der Energieaudits verantwortlich und hat selbst bei vielen Unternehmen als beim BAFA registrierter Energieauditor den Auditprozess durchgeführt.
Inhaltsverzeichnis
- Wärmeversorgung (13)
- Steuern und Abgaben (12)
- Energiemanagement (11)
- Dekarbonisierung (10)
- E-Mobility (9)
- Energiemessung (9)
- Energiebeschaffung Strom / Gas (8)
- Fördermittel und -programme (7)
- Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik (6)
- Photovoltaik (6)
- Rechenzentrum (6)
- Beleuchtung (5)
- Druckluft (5)
- Nachhaltigkeit (5)
- Wärmepumpe (5)
- Experten-Interview (4)
- Lastmanagement (4)
- Netzentgelte (4)
- Stromspeicher (4)
- Fernwärme (3)
- Power Purchase Agreement (3)
- Energieaudit (2)
- Wasserstoff (2)
- ISO 50001 (1)