Bagatellschwelle, verpflichtende Online-Meldung über Energieaudits und höhere Anforderungen an Energieauditoren: Die lange erwartete Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen (EDL-G) tritt zum 26. November 2019 in Kraft. Das ist eine wichtige Nachricht für viele deutsche Firmen, denn aktuell stehen vielerorts die Wiederholungsaudits noch an. Welche Neuerungen kommen bei einem Energieaudit auf Unternehmen zu? Kann ein „Energiemanager auf Zeit“ dabei für Entlastung sorgen? Lesen Sie mehr.