Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität – kurz GEIG – nähert sich dem nächsten Stichtag: Ab dem 1. Januar 2025 muss in Nichtwohngebäuden mit mehr als zwanzig Stellplätzen, mindestens ein Ladepunkt für E-Autos durch den Eigentümer errichtet worden sein. Für eine effiziente und zukunftsorientierte Umsetzung ist ein ganzheitliches E-Mobilitätskonzept entscheidend.