Ganzheitlich denken: Ladeinfrastruktur in Wohn- und Geschäftsimmobilien

16.03.23 08:00 von Carsten Getta

MVV_28988_1240x840pxViele wollen sie, nur manche haben sie, aber bald brauchen sie alle: Lademöglichkeiten im Immobilienbereich. Denn was bisher bereits ein wichtiger Faktor in der Immobilienwirtschaft war, wird in der Zukunft zur Notwendigkeit: Der weitere Auf- und Ausbau einer Lade- und Leitungsinfrastruktur in Wohn- und Geschäftsimmobilien ist seit 25. März 2021 in unterschiedlicher Ausprägung bereits gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich muss ab 1. Januar 2025 in Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zwanzig Stellplätzen, mindestens ein Ladepunkt durch den Eigentümer errichtet worden sein. Was das für die Verantwortlichen bedeutet, welche Herausforderungen es gibt und wie Lösungen aussehen können – das erklärt unser Experte Carsten Getta im kostenlosen Webinar „Ladeinfrastruktur in Wohn- und Geschäftsimmobilien“. 

 

Neuer Call-to-Action

 

Elektromobilität befindet sich auf Erfolgskurs und es gibt immer mehr Elektroautos: So stieg 2022 bei Neuwagen der Anteil von Batterie-Elektrofahrzeugen (BEV), Plugin-Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Brennstoffzelle gegenüber dem Vorjahr um 20,8 Prozent und lag bei 31,4 Prozent.  

Diese Entwicklung wirkt sich auf viele Bereiche aus. Um die Verkehrswende zu ermöglichen und das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zu unterstützen (bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen E-Autos zugelassen werden), ist auch der rasche Ausbau einer Ladeinfrastruktur in der Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung. Am 25. März 2021 trat deshalb das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft. Es besagt, dass Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer bestimmten Ladeinfrastruktur ausgestattet sein müssen. Nach dem 1. Januar 2025 braucht außerdem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt.

 

GEIG: Das Wichtigste im Überblick 

  • Das „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (kurz: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz bzw. GEIG) betrifft alle Wohn- und Geschäftsgebäude bei Neubau und Renovierung. 
  • Ziele: Beschleunigung des Ausbaus von Leitungs- und Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich und Sicherung von bezahlbarem Bauen und Wohnen 
  • Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen gilt das für jeden dritten Stellplatz. Zusätzlich ist in Nicht-Wohngebäuden ein Ladepunkt Pflicht. 
  • Bei größeren Renovierungen von bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen sind alle Stellplätze mit genannten Schutzrohren auszustatten. Bei einer größeren Renovierung von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz entsprechend ausgestattet werden, zusätzlich ist ein Ladepunkt zu errichten. 
  • Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nicht-Wohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen außerdem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. 
  • Ausnahmen: u. a. Nicht-Wohngebäude im Besitz von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die zudem überwiegend von diesen Unternehmen selbst genutzt werden, oder Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. 

 

Langfristige Lösungen 

Für Verantwortliche in Wohnungsbaugesellschaften, für Hauverwaltungen oder Vermieter kommen viele Fragen auf: Wie groß ist der Installationsaufwand? Welche Fixkosten sind zu erwarten? Welche gesetzlichen Anforderungen müssen erfüllt werden? Wie hoch ist der Bedarf, also wie viele Ladestationen braucht es – aktuell, aber auch in Zukunft? Wo befinden sich überhaupt Stellplätze? Wann und wie oft wird geladen? Außerdem ist z. B. der Gleichzeitigkeitsfaktor zu berücksichtigen.   

Bei all diesen Belangen unterstützt MVV mit umfassenden und individuellen (technischen) Lösungen.  

Jetzt mehr erfahren: MVV und Immobilien

Zahlen, Daten und Fakten 

Transparenz ist nicht nur für Investoren entscheidend, sondern für alle Beteiligten in der Immobilienwirtschaft. Es müssen nicht nur Quadratmeterpreise, sondern z. B. auch Nebenkosten klar kommuniziert werden. In diesem Zusammenhang nehmen Online-Tools und cloudbasierte Systeme eine immer wichtigere Rolle ein, denn nur damit können alle Datensätze der Ladeinfrastruktur gespeichert und jederzeit geprüft werden – auch Jahre später. Es ermöglicht eine eichrechtskonforme Messung und mehr Transparenz für die Nutzer. 

Generell ist der enge Austausch mit Mietern auch darüber hinaus sinnvoll. Ein Beispiel: Ist in einem Gebäude eine Photovoltaikanlage geplant, die Mieter wählen jedoch überwiegend ihre eigenen Stromanbieter, müssen individuelle Lösungen geschaffen werden. Mieterstromprojekte sind beispielsweise ein Weg – auch in diesem Bereich bietet MVV ganzheitliche und transparente Lösungen.

Mehr zum Thema Smart Mieterstrom.

Passend machen 

Worauf kommt es also beim Ausbau einer Ladeinfrastruktur an? Im Kern geht es um die individuell passende Realisierung und das richtige Finanzierungskonzept. Ein Partner wie die MVV bietet hier viele Vorteile: Kunden müssen die Systeme nicht kaufen, sondern können z. B. auch Contracting-Lösungen nutzen – so lassen sich Energie und Kosten einsparen. Sie erhalten dadurch ein zukunftssicheres und passendes Gesamtsystem für die Ladeinfrastruktur. Mitunter kann ein Unternehmen bei der Realisierung eines E-Mobilitätskonzepts sogar Förderungen in Anspruch nehmen. Allerdings ist das von Fall zu Fall und vor allem unter Berücksichtigung der Förderungen auf Bundesebene oder der einzelnen Bundesländer zu bewerten. Unsere Experten stehen Ihnen auch gern bei diesem Thema beratend zur Seite.  

Fazit: lieber jetzt als später  

Das GEIG schreibt den Auf- und Ausbau einer Lade- und Leitungsinfrastruktur in Wohn- und Geschäftsimmobilien vor, Verantwortliche müssen reagieren. Praktisches Denken, Entscheidungen für den Einzelfall, aber auch das große Ganze – all diese Faktoren erleichtern den Prozess und machen MVV zu einem Partner mit Weitblick. So wird neben Konzept und Ladelösungen bei Bedarf zum Beispiel auch ein Trafo mitgeliefert. Wichtig ist immer: Prognosen beachten, vorausschauend und ganzheitlich planen. So haben alle einen Vorteil und können die Ladeinfrastruktur nutzen. Unser Tipp: lieber jetzt gezielt investieren und langfristig denken, als in ein paar Jahren aufwendig und teuer nachrüsten.

 

„Ladeinfrastruktur in Wohn- und Geschäftsimmobilien“ 

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Themen: E-Mobility

Carsten Getta

Autor: Carsten Getta

Carsten Getta startete seine berufliche Karriere mit einer Ausbildung zum Elektromechaniker und zum Industriekaufmann. Nach seinem berufsbegleitenden Studium zum Betriebswirt war er in den letzten 16 Jahren als Key Account Manager bei verschiedenen Unternehmen sowie als Projekt- und Produktmanager für Elektromobilität tätig. Seit 2019 ist er im Fachvertrieb für Elektromobilität bei der MVV tätig.

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