Stromkostenintensive Unternehmen erhalten im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung eine Begrenzung gewisser Umlagen auf den Strompreis. Um im kommenden Jahr davon zu profitieren, müssen sie bis spätestens 30. Juni einen Antrag stellen. Für welche Unternehmen die Besondere Ausgleichsregelung gilt, welche Umlagen reduziert werden und welche Gegenleistungen hierfür erfüllt werden müssen, erfahren Sie in diesem Blog.