Mit dem am 18. November 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt der Bundestag neue Vorgaben zum Energiemanagement von Unternehmen fest. Sehr viele Unternehmen sind dadurch von neuen Pflichten betroffen. Akuten Handlungsbedarf haben besonders Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh/a, die noch kein Energiemanagementsystem haben. Erfüllen sie die vom Gesetz vorgegebene Frist für die Einführung eines solchen Systems nicht, drohen hohe Bußgelder.