Energiepreis aktuell – Abgaben & Umlagen 2026

Die Marktlage an den Energiebörsen ist im Jahr 2025 stabiler und deutlich unter Krisenniveau – dennoch bleiben die Preise im Langzeitvergleich hoch. Die festgelegten Abgaben und Umlagen machen dabei einen relevanten Anteil der Energiekosten aus. Die aufsummierte Umlagenlast je Kilowattstunde wird für Strom gegenüber dem Wert von 2025 leicht steigen und für Gas leicht sinken. Zu beachten sind jedoch die regionalen Netzentgelte – für Strom gibt es in vielen Gebieten deutliche Einsparungen, während für Gas vielerorts Mehrkosten anfallen werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, wie diese Änderungen im Detail zustandekommen. 

Portrait Marek Fritz von Marek Fritz
4 Min.
24. November 2025
Energiepreis aktuell – Abgaben & Umlagen 2026
9:22

Das Wichtigste in Kürze

  • Der CO₂-Preis geht in eine neue Phase: Für das Jahr 2026 gilt ein gesetzlich festgelegter Preiskorridor von 55 bis 65 Euro/t CO₂
  • Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten: Vielerorts sinken die Stromnetzentgelte
  • Die Gasnetzentgelte steigen in den meisten Gebieten
  • Umlagen auf Stromverbrauch steigen um 0,3 ct/kWh
  • Die Gasspeicherumlage (zuletzt 0,289 ct/kWh) wird abgeschafft
  • Informieren Sie sich auch in unserem kostenlosen Webinar: Energiepreis aktuell – Abgaben & Umlagen 2026

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Abgaben und Umlagen – was 2026 auf Sie zukommt:

Für 2026 ist eine allgemeingültige Aussage schwer zu treffen: Ob Nebenkosten steigen oder sinken, hängt stark von der Entwicklung der regionalen Netzentgelte ab. Während beim Strom die Umlagehöhen steigen und Netzentgelte tendenziell sinken, ist es beim Gas genau umgekehrt. Langfristig sind für Unternehmen besonders die Entwicklung des CO₂-Preises sowie der Netzentgelte relevant.

1. Der CO₂-Preis geht in eine neue Phase

Bisher gilt für den CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel: Ein Festpreis bestimmt klar, welche Kosten für eine Tonne Treibhausgasemissionen bezahlt werden muss.
Ab 2026 ändert sich das: Der Preis wird in diesem Jahr durch einen Versteigerungsmechanismus am Markt bestimmt. Dabei gilt ein gesetzlich festgelegter Preiskorridor von 55 bis 65 €/tCO₂, innerhalb dessen sich der endgültige Preis bewegen wird.

Für Gas bedeutet das, dass der CO₂-Preis mindestens wie bisher 0,997 ct/kWh (bei 55 €/tCO₂) und maximal 1,178 ct/kWh (bei 65 €/tCO₂) betragen wird.

2026 55 – 65 Euro/t CO₂
2025 55 Euro/t CO₂
2024 45 Euro/t CO₂
2023 30 Euro/t CO₂


Um den weiter steigenden CO₂-Preisen zu begegnen, sollten die Unternehmen zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit Maßnahmen ergreifen und ihre CO₂-Emissionen reduzieren.

Mehr erfahren: Welche Maßnahmen können Unternehmen zur CO₂-Einsparung treffen?

2. In den meisten Gebieten sinken die Stromnetzentgelte

Um die Stromverbraucher in Deutschland zu entlasten, hat die Bundesregierung für 2026 einen Zuschuss von 6,5 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt zu den Übertragungsnetzentgelten beschlossen. Dies hat eine deutliche Senkung der Stromnetzentgelte in vielen Verteilnetzgebieten zur Folge, oft in der Größenordnung von 1-3 ct/kWh. Besonders hoch fallen die Senkungen in höheren Spannungsebenen sowie in vielen Verteilnetzgebieten im Osten Deutschlands und Bayerns aus. Um den individuellen Effekt für Ihr Unternehmen abschätzen zu können, erkundigen Sie sich nach den vorläufigen Preisblättern ihres Netzbetreibers.

3. Gasnetzentgelte steigen in den meisten Versorgungsgebieten

Im Gegensatz zu den Stromnetzentgelten ist bei den Gasnetzentgelten meist ein deutlicher Anstieg (ca. 5-20%) zu verzeichnen. Gründe hierfür sind:

  • Der Gasverbrauch ist insgesamt weiter gesunken. Dadurch verteilen sich die vergleichsweise konstanten Netzkosten auf eine geringere Menge.
  • Gasnetzbetreiber können ihre Investitionen im Fall geplanter Netzstilllegungen schneller abschreiben. So ergibt sich eine ausgeglichenere Verteilung der Netzkosten.

Auch im Bereich Gas ist eine individuelle Analyse der Netzentgelte ratsam.

4. Die Offshore-Netzumlage steigt weiter

2026 0,941 ct/kWh
2025 0,816 ct/kWh
2024 0,656 ct/kWh
2023 0,591 ct/kWh


Diese Umlage erhöht sich weiter. Ab 2025 beträgt sie 0,941 ct/kWh für nichtprivilegierte Stromverbraucher.

  • Die Umlage deckt die Netzanbindungskosten für Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee.
  • Sie umfasst auch Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber, die durch Störungen oder Verzögerungen anfallen.
  • Über die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) können stromintensive Unternehmen eine Begrenzung der Offshore-Umlage und der KWKG-Umlage erreichen, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und ihre Abwanderung ins Ausland zu verhindern.

5. KWKG-Umlage steigt deutlich

2026 0,446 ct/kWh
2025 0,277 ct/kWh
2024 0,275 ct/kWh
2023 0,357 ct/kWh


Die Umlage steigt deutlich von 0,277 Cent/kWh im Kalenderjahr 2025 auf 0,446 Cent/kWh im Kalenderjahr 2026.

  • Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an die Anlagenbetreiber.
  • Auch hier ist eine Reduzierung der Umlage möglich. Siehe dazu die Ausführungen unter dem Punkt Offshore-Netzumlage.

6. Aufschlag für besondere Netznutzung bleibt nahezu konstant

2026 1,559 ct/kWh*
2025 1,558 ct/kWh*
2024 0,643 ct/kWh*
2023 0,417 ct/kWh*


* Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle.

Nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) haben bestimmte Letztverbraucher die Möglichkeit, vom örtlichen Netzbetreiber niedrigere individuelle Netzentgelte zu erhalten. Um dies auszugleichen, wird ein Aufschlag auf die Netzentgelte errechnet, der als Umlage auf alle Letztverbraucher umgelegt wird.

Seit 2025 können zudem Verteilnetzbetreiber, die besonders von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für die hierfür entstandenen Mehrkosten erhalten. Auch diese Mehrkosten werden in Fortschreibung und Ergänzung der § 19 StromNEV-Umlage (inkl. der schon enthaltenen Wasserstoffumlage) um den neu hinzukommenden Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung abgebildet und dafür (ausschließlich) ein einheitlicher Wert angesetzt.

Diese Umlage bleibt für die erste GWh/a mit 1,559 Cent/kWh nahezu konstant. Ab der 1.000.001 kWh/a liegt der Wert bei 0,050 Cent/kWh. Für stromkostenintensive Letztverbraucher kann eine weitere Entlastung auf 0,025 Cent/kWh beantragt werden.

7. Gasspeicherumlage wird abgeschafft

2. Halbjahr 2025 0,289 ct/kWh
1. Halbjahr 2025 0,299 ct/kWh
2. Halbjahr 2024 0,250 ct/kWh
1. Halbjahr 2024 0,186 ct/kWh


Die Gasspeicherumlage wird zum 31.12.2025 im Zuge der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung abgeschafft und zukünftig aus Bundesmitteln finanziert.

Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) verantwortet seit dem 30.04.2022 die Einhaltung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um einen gesetzlichen Auftrag. Um die zusätzlichen Kosten der THE im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben zu decken, kann das Unternehmen eine Gasspeicherumlage erheben (§ 35e EnWG).

Alle Abgaben und Umlagen für 2026 finden Sie auch noch einmal übersichtlich in unserem kostenfreien Whitepaper: Energiepreis aktuell – Abgaben und Umlagen für 2026

Fazit

Im Jahr 2026 hängt der Effekt der Umlagenentwickung maßgeblich vom Verteilnetzgebiet ab. Eine individuelle Prüfung der Kosteneffekte ist daher ratsam. Durch den Zuschuss zu den Strom-Übertragungsnetzentgelten und die Abschaffung der Gasspeicherumlage entfalten die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung zumindest eine gewisse Wirkung. Energieintensive Unternehmen sollten die Entwicklung der Umlagen besonders im Blick behalten und prüfen, ob Reduzierungen von Umlagen möglich sind. Darüber hinaus ist ein Maßnahmenplan zur CO₂-Einsparung empfehlenswert, um den steigenden Kosten für Erdgas zu begegnen. Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines Transformationsplans stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Topics: Steuern und Abgaben