Viele Unternehmen sind aufgrund der Corona-Pandemie gezwungen, ihre Produktion zu drosseln. Bei einem hierdurch verursachten rückläufigen Strombedarf schaffen sie es dann nicht, eine bestimmte Strommenge abzunehmen. Nur, was passiert mit dem Kostenvorteil, den ein energieintensives Unternehmen erhält? Die gute Nachricht in Bezug auf die 7.000-Stunden-Regel: Wenn Sie die notwendige Schwelle, eine Ausnutzung von 7.000 Stunden, im Jahr 2020 nicht erreicht haben, werden Ihnen individuelle Netzentgelte dennoch genehmigt. In diesem Beitrag informieren wir Sie, wie das geht und worauf Sie achten müssen.