Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Frist läuft bald aus

11.07.24 08:30 von Marek Fritz

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Alle Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh/a, die noch kein Energie- oder Umweltmanagementsystem haben, sollten spätestens jetzt mit der Einführung starten. Denn das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schreibt ein solches System vor. Die Frist für die Einführung läuft am 18. Juli 2025 ab. Bei Nichterfüllung drohen hohe Bußgelder.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) enthält eine Reihe an neuen Verpflichtungen für viele Unternehmen. Sie umfassen in erster Linie Vorgaben zum Energiemanagement sowie der Meldung, Vermeidung und Nutzung von Abwärme.

Akuter Handlungsbedarf für energieintensive Unternehmen

Dringender Handlungsbedarf besteht für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh/a, die noch nicht über kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS verfügen. Denn sie müssen bis spätestens 18. Juli 2025 eines dieser Systeme eingerichtet haben.

Nach Ablauf der Frist überprüft das BAFA stichprobenartig, ob die Verpflichtung eingehalten wird. Ein Verstoß kann betroffenen Unternehmen teuer zu stehen kommen. Denn dies gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

Energiemanagementsystem jetzt einführen

Es bleiben also nur noch wenige Monate für die Einführung eines Energiemanagementsystems – ein knapper Zeitraum. Denn dies ist eine komplexe Aufgabe. Der Aufwand hierfür ist deutlich höher als für ein Energieaudit und dauert erfahrungsgemäß je nach Komplexität des Unternehmens 6 bis 12 Monate. Derzeit kann es sogar noch länger dauern, weil zahlreiche Unternehmen ein solches System zeitgleich einführen müssen. Dadurch ist mit Engpässen bei entsprechenden Dienstleistern und Zertifizierern zu rechnen.

Während der Einführungsphase des Energiemanagementsystems entfällt für die Unternehmen die Auditpflicht nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen).

Bewährter Fahrplan für die Einführung

Für die Einführung eines Energiemanagementsystems hat sich der folgende Fahrplan unserer Kolleginnen und Kollegen vom BFE Institut für Energie und Umwelt in der Praxis bewährt:

1. Kick-off-Workshop

In einem Kick-off-Workshop werden die Grundlagen zum Energiemanagement und eine GAP-Analyse (Soll/Ist-Vergleich) durchgeführt.

2. Einführung des Managementsystems

Im Rahmen der Einführung des Systems werden Prozesse und Dokumentationen entsprechend der ISO 50001 aufgesetzt bzw. weiterentwickelt und ein Management Review durchgeführt.

3. Internes Audit

Der nächste Schritt ist das interne Audit. Dabei wird ein übergreifender Auditplan erstellt und ein interner Systemaudit durchgeführt. Der Verlauf und die Ergebnisse des Audits werden im Auditbericht dokumentiert.

4. Zertifizierung

Fällt der Auditbericht positiv aus, erfolgt das externe Audit und damit die Zertifizierung.

Für Ihre Fragen zum detaillierten Ablauf und wie ein Fahrplan speziell für Ihr Unternehmen aussehen kann, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten von BFE gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt.

 

EnEfG-Anforderungen mit Plug & Play Energiemanagementsystem erfüllen

Bei der Einführung eines Energiemanagementsystems stehen Unternehmen auch vor der Aufgabe, Transparenz in ihre Energieverbräuche zu bringen. Plug & Play Soft- und Hardware wie die von econ solutions, die sich herstellerneutral in bestehende Infrastruktur und Systeme integriert, ermöglicht ein passgenaues und skalierbares Energiemanagementsystem.

Mit der Energiemanagement-Software econ4 von econ solutions haben Unternehmen zudem ein Werkzeug, das ihnen die Arbeit wesentlich erleichtert. Das Energiedatenmonitoring durch econ4 unterstützt sie dabei, nicht nur EnEfG-Anforderungen zu erfüllen, sondern auch von maximaler Energieeffizienz zu profitieren.

Was ebenfalls positiv ist: Die Software wird vom BAFA als förderfähig bewertet.

Die Energiemanagement-Software econ4 bietet Nutzern wertvolle Unterstützung:

  • Die Software sorgt für kontinuierliche Transparenz über Energieverbräuche als Basis für jegliche Energieeffizienzmaßnahmen. Sämtliche Datenquellen lassen sich herstellerunabhängig integrieren. econ4 ist dabei offen für alle Energiearten, Medien (z. B. Strom, Wasser) und Zustandsdaten (Temperatur, Druck usw.).
  • Zur Bewertung der Performance und für eine direkte Optimierung können automatisiert Kennzahlen für ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 gebildet werden.
  • Kosten- und CO2-Umrechnungen lassen sich für einzelne Kostenstellen und das Umweltreporting realisieren.
  • Der Assistent zur ISO 50001:2018 leitet Schritt für Schritt durch den kompletten Zertifizierungsprozess. So können sich Nutzer jeden einzelnen Punkt der aktuellen ISO-Norm einfach anzeigen lassen und sukzessive abarbeiten.

Sie haben Fragen zu econ4 oder wollen wissen, welche Vorteile Ihnen die Software bietet? Unsere Kolleginnen und Kollegen von econ solutions können Sie umfassend zu diesem Thema beraten.

Weitere Verpflichtungen durch das Energieeffizienzgesetz

Neben der Einführung eines Energiemanagementsystems enthält das EnEfG weitere Verpflichtungen für Unternehmen:

Alle Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch größer 2,5 GWh/a müssen Daten zu Abwärmepotenzialen melden und Abwärme soweit möglich vermeiden oder wiederverwenden. Die Frist für die Abwärme-Meldung wurde von 1. Juli 2024 auf 31. Dezember 2024 verlängert.

Daneben müssen diese Unternehmen für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Im Raum steht aktuell, diese Frist auf ein Jahr zu verkürzen.

Eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach ValERI (Valuation of Energy Related Investments, DIN EN 17463) wird fester Bestandteil von Managementsystemen und Energieaudits.

Abwärmedaten bis 31. Dezember 2024 melden

  • Die Daten zu ihren Abwärmepotenzialen müssen Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch größer 2,5 GWh/a zukünftig jährlich an die bundesweite Plattform für Abwärme melden.
  • Die erste Meldung an die Plattform für Abwärme muss zum 31. Dezember 2024 erfolgen.
  • Aktuell werden Mindestschwellen erarbeitet, unterhalb derer Abwärmepotenziale nicht gemeldet werden müssen.
  • Zudem verpflichtet das EnEfG die betroffenen Unternehmen, Abwärme grundsätzlich zu vermeiden und zu nutzen, soweit dies nach aktuellem Stand der Technik möglich und zumutbar ist.
  • Die Abwärme-Meldung muss Daten zu Wärmemenge, Leistungsprofil und Temperaturniveau sowie zu den Regelungsmöglichkeiten umfassen.
  • Durch ein Monitoring von Abwärme unterstützt die Energiemanagement-Software econ4 betroffene Unternehmen und erhöht die Transparenz im Bereich Abwärme deutlich.
  • Die Erfassung der Abwärmepotenziale sowie die Übermittlung an die Plattform für Abwärme kann durch die Kolleginnen und Kollegen der BFE unterstützt oder übernommen werden.

Fazit

Mit dem Energieeffizienzgesetz kommen auf noch mehr Unternehmen noch mehr Pflichten im Energiebereich zu. Akuter Handlungsdruck besteht vor allem für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über 7,5 GWh/a, die noch kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben.

Aufgrund des engen Zeitrahmens sollten sie die Einführung eines solchen Systems ganz oben auf ihre Agenda setzen. Denn säumigen Unternehmen drohen hohe Geldstrafen. Zielführend eingesetzt, bieten solche Energiemanagementsysteme auch deutliche Vorteile: Indem sie zahlreiche Effizienzpotenziale aufdecken, können Unternehmen jedes Jahr fünf bis zehn Prozent ihrer Energiekosten einsparen.

Mit unseren Expertinnen und Experten des BFE Instituts für Energie und Umwelt und econ solutions stehen wir Ihnen für diese Aufgabe kompetent zur Seite und begleiten Sie auf dem Weg zu dem Energiemanagementsystem, das Ihren individuellen Anforderungen gerecht wird.

Themen: Energiemanagement

Marek Fritz

Autor: Marek Fritz

Business Development Consultant, BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH

Marek Fritz betreut seit 2023 als Business Development Consultant das regulatorische Änderungsmanagement bei der BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe). Sein Schwerpunkt liegt auf der Analyse von neuen Gesetzen und Verordnungen sowie deren Überführung in die praktische Umsetzung. Vor seiner Zeit bei BFE absolvierte er ein Elektrotechnik-Studium am Karlsruher Institut für Technologie und war ab 2021 als Junior Inhouse Consultant bei MVV tätig.

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