Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Das müssen Unternehmen wissen

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 7,5 Gigawattstunden müssen jetzt handeln. Wer noch kein Energie- oder Umweltmanagementsystem hat, ist durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet, bis spätestens 18. Juli 2025 ein zertifiziertes System nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen – sonst drohen hohe Bußgelder.

Portrait Marek Fritz von Marek Fritz
5 Min.
20. Mai 2025
Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Das müssen Unternehmen wissen
11:18

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt neue Anforderungen an Unternehmen. Es regelt vor allem das Energiemanagement sowie die Meldung, Vermeidung und Nutzung von Abwärme. 

Akuter Handlungsbedarf für energieintensive Unternehmen

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 7,5 Gigawattstunden, die noch kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder kein Umweltmanagementsystem nach EMAS haben, müssen jetzt handeln. Bis spätestens 18. Juli 2025 ist eines dieser Systeme verpflichtend. 

Nach Fristende prüft das BAFA stichprobenartig die Einhaltung. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Allgemeine Anforderungen 

Pflichten für Unternehmen mit mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 2,5 Gigawattstunden sind laut EnEfG zu mehreren Maßnahmen verpflichtet, vor allem: 

  • Erfassung und Meldung von Abwärmepotenzialen an eine zentrale Plattform.
  • Vermeidung und Nutzung von Abwärme, sofern technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar.
  • Erstellung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich sinnvolle Effizienzmaßnahmen – derzeit innerhalb von drei Jahren, künftig eventuell schon innerhalb eines Jahres. 

Ziel der Vorgaben ist es, Energieverbräuche offenzulegen, Einsparpotenziale zu nutzen und Synergien zu schaffen – vor allem im Hinblick auf Sektorkopplung und Dekarbonisierung industrieller Prozesse. 

Pflichten für Unternehmen mit mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr 

Für Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 7,5 Gigawattstunden gelten zusätzlich verschärfte Anforderungen: 

  • Bis spätestens 18. Juli 2025 müssen sie ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einführen.
  • Während der Einführungsphase sind sie von der Energieauditpflicht nach EDL-G befreit.
  • Das Managementsystem muss künftig eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (ValERI) enthalten. 

Wirtschaftliche Vorteile durch gesteigerte Effizienz und Kostenreduktion 

Ein professionell eingeführtes Energiemanagementsystem hilft nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – es schafft die Grundlage für kontinuierliche Einsparungen. In der Praxis lassen sich durch identifizierte Maßnahmen oft fünf bis zehn Prozent der Energiekosten pro Jahr einsparen. Gleichzeitig verbessern Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit und ESG-Bilanz.

Anwendung auf Rechenzentren 

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt auch an Rechenzentren mit einer elektrischen Nennanschlussleistung über 300 Kilowatt spezielle Anforderungen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.  

Spezifische Anforderungen im Bereich Kühlung und Stromverbrauch 

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Rechenzentren ihren Stromverbrauch bilanziell zu 50 Prozent, ab dem 1. Januar 2027 zu 100 Prozent mit ungefördertem Strom aus erneuerbaren Energien decken. Der Nachweis erfolgt über entsprechende Zertifikate. 

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Rechenzentren ihren Stromverbrauch bilanziell zu 50 Prozent, ab dem 1. Januar 2027 zu 100 Prozent mit ungefördertem Strom aus erneuerbaren Energien decken. Der Nachweis erfolgt über geeignete Zertifikate.

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z. B. Abwärmenutzung) 

Rechenzentren, die nach dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, müssen einen Energieverbrauchseffektivitätswert (PUE) von höchstens 1,2 erreichen. Bestandsrechenzentren dürfen ab dem 1. Juli 2027 einen PUE-Wert von 1,5 und ab dem 1. Juli 2030 einen Wert von 1,3 nicht überschreiten. 

Zudem sind Betreiber verpflichtet, Abwärme zu vermeiden oder zu nutzen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Ab dem 1. Juli 2026 müssen neue Rechenzentren mindestens 10 Prozent ihrer Abwärme nutzen; ab dem 1. Juli 2028 steigt dieser Anteil auf 20 Prozent.  

Zertifizierungen und Auditierungen zur Einhaltung der Standards 

Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 1 Megawatt – bei öffentlichen Trägern ab 300 Kilowatt – müssen bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einführen. Die Zertifizierung oder Validierung ist ab dem 1. Januar 2026 erforderlich. 

Zudem müssen sie Angaben wie Nennanschlussleistung, Energieverbrauch und Abwärmemenge veröffentlichen und an den Bund melden. Betreiber mit Kundendienstleistungen sind verpflichtet, diesen ab dem 1. Januar 2024 den jährlich direkt zuzuordnenden Energieverbrauch offenzulegen. 

Energiemanagementsystem jetzt einführen

Für die Einführung eines Energiemanagementsystems bleibt wenig Zeit – und der Aufwand ist hoch. Anders als ein Energieaudit erfordert das System je nach Unternehmensstruktur 6 bis 12 Monate. 

Da viele Unternehmen gleichzeitig betroffen sind, kommt es aktuell zu Engpässen bei Dienstleistern und Zertifizierern, was die Umsetzung zusätzlich verzögert. 

Während der Einführung entfällt die Auditpflicht nach dem EDL-G. 

Bewährter Fahrplan für die Einführung

Für die Einführung eines Energiemanagementsystems hat sich in der Praxis folgender Fahrplan des BFE Instituts für Energie und Umwelt bewährt: 

1. Kick-off-Workshop 

Ein Kick-off-Workshop vermittelt die Grundlagen des Energiemanagements und umfasst eine GAP-Analyse (Soll-Ist-Vergleich). 

2. Einführung des Managementsystems 

Bei der Einführung des Systems werden Prozesse und Dokumentationen nach ISO 50001 erstellt oder weiterentwickelt. Zudem findet ein Management-Review statt. 

3. Internes Audit 

Der nächste Schritt ist das interne Audit. Es umfasst einen übergreifenden Auditplan und die Durchführung des internen Systemaudits. Verlauf und Ergebnisse werden im Auditbericht festgehalten. 

4. Zertifizierung 

Fällt der Auditbericht positiv aus, folgt das externe Audit und die Zertifizierung.  

Für Fragen zum Ablauf und zu einem Fahrplan, der auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten von BFE gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns. 

EnEfG-Anforderungen mit Plug & Play Energiemanagementsystem erfüllen

Bei der Einführung eines Energiemanagementsystems müssen Unternehmen auch ihre Energieverbräuche transparent machen. „Plug-Play“-Lösungen wie die von econ solutions lassen sich herstellerneutral in bestehende Infrastruktur integrieren und ermöglichen ein passgenaues, skalierbares System. 

Die Software econ4 von econ solutions erleichtert das Energiedatenmonitoring deutlich. Sie hilft Unternehmen, die EnEfG-Vorgaben zu erfüllen und ihre Energieeffizienz zu steigern. Vorteil: Die Software ist BAFA-förderfähig.

Die Energiemanagement-Software econ4 bietet Nutzern wertvolle Unterstützung 

  • Sie schafft durchgehend Transparenz über Energieverbräuche – die Grundlage für alle Effizienzmaßnahmen.
  • Alle Datenquellen lassen sich herstellerunabhängig integrieren. econ4 erfasst alle Energiearten, Medien (z. B. Strom, Wasser) und Zustandsdaten wie Temperatur oder Druck.
  • Automatisch generierte Kennzahlen ermöglichen die Bewertung der Performance und eine gezielte Optimierung nach ISO 50001.
  • Kosten- und CO₂-Werte lassen sich einzelnen Kostenstellen zuordnen und für das Umweltreporting nutzen.
  • Der ISO 50001:2018-Assistent führt Schritt für Schritt durch den gesamten Zertifizierungsprozess. Nutzer können jeden Punkt der Norm aufrufen und systematisch abarbeiten.

Sie haben Fragen zu econ4 oder wollen wissen, welche Vorteile Ihnen die Software bietet? Unsere Kolleginnen und Kollegen von econ solutions können Sie umfassend zu diesem Thema beraten. 

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Weitere Verpflichtungen durch das Energieeffizienzgesetz

Neben der Einführung eines Energiemanagementsystems enthält das EnEfG weitere Pflichten für Unternehmen: 

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 2,5 Gigawattstunden müssen Abwärmepotenziale melden und Abwärme möglichst vermeiden oder nutzen. 

Zudem sind sie verpflichtet, für wirtschaftlich sinnvolle Effizienzmaßnahmen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen – künftig möglicherweise schon innerhalb eines Jahres. 

Eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach ValERI (DIN EN 17463) wird verbindlicher Bestandteil von Managementsystemen und Energieaudits. 

Abwärmedaten bis 31. Dezember 2024 melden

  • Das EnEfG verpflichtet Unternehmen, Abwärme grundsätzlich zu vermeiden oder zu nutzen – soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar.
  • Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 2,5 GWh mussten ihre Abwärmepotenziale bereits bis zum 31. Dezember 2024 an ein zentrales Register melden. Dieses wird im Auftrag des BMWK betrieben und ist digital zugänglich.
  • Ab 2025 sind die Daten jährlich bis zum 31. März an die bundesweite Plattform für Abwärme zu übermitteln.
  • Derzeit werden Schwellenwerte definiert, unterhalb derer keine Meldepflicht besteht.
  • Die Meldung muss Informationen zur Wärmemenge, zum Leistungsprofil, zum Temperaturniveau und zu den Regelungsmöglichkeiten enthalten. 

Fazit

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) kommen neue Pflichten auf viele Unternehmen zu – besonders auf solche mit einem jährlichen Energieverbrauch über 7,5 Gigawattstunden, die noch kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben. 

Angesichts der Frist bis zum 18. Juli 2025 sollte die Einführung eines solchen Systems höchste Priorität haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. 

Gut aufgesetzte Managementsysteme bieten zugleich einen klaren Nutzen: Sie schaffen Transparenz, decken Einsparpotenziale auf und senken die Energiekosten jährlich um fünf bis zehn Prozent. 

Die MVV unterstützt Unternehmen dabei – gemeinsam mit den Expertinnen und Experten des BFE Instituts für Energie und Umwelt sowie econ solutions: mit fundierter Beratung, passgenauer Technologie und praxiserprobten Lösungen. 

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Topics: Energiemanagement