Seit Dezember 2021 gilt die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO). Sie schreibt vor, dass Verwalter und Eigentümer von Immobilien Mietern unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) zur Verfügung stellen müssen. Das gilt aktuell, wenn fernablesbare Zähler bereits installiert sind. Die UVIs werden dabei monatlich versendet. Wir haben uns angeschaut, wie die Umstellung im ersten Halbjahr 2022 funktioniert hat.