Von HKVO bis EU-Gebäudeeffizienzrichtline – das kommt auf die Wohnungswirtschaft zu. Ein Ausblick.

09.02.23 08:34 von Güngör Saritas

GettyImages-1339597799_1240x840pxFernablesbare Zähler und die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation, eine Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes und Neuerungen der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie. Wenn es um Energietransparenz geht, kommen viele Aufgaben auf die Wohnungswirtschaft zu. Viele Fristen enden erst in ein paar Jahren. Ist es trotzdem Zeit, zu handeln? Ja, sagt dazu Güngör Saritas, Geschäftsführer bei unserer Tochter Qivalo. Das Unternehmen ist auf Messdienstleistungen spezialisiert. Güngör Saritas erklärt in diesem Blog, warum es sich lohnt, schon jetzt die richtigen Weichen zu stellen.

Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, mit denen die Digitalisierung des Messwesens vorangetrieben werden soll. Einen umfassenden Überblick dazu finden Sie hier: Smart Metering: Ihr Einstieg in das digitale Messwesen. Eine dieser Vorschriften ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO). Die erste Stufe ist 2022 in Kraft getreten und im Wesentlichen schreibt sie vor, dass nur noch fernauslesbare und vernetzbare (interoperable) Messgeräte (Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler) neu eingebaut werden dürfen. Ab 01.01.2027 müssen alle als Wohnungen vermietete Immobilien mit fernauslesbaren und interoperablen Messgeräten ausgestattet werden. Seit Anfang 2022 müssen Vermieter von Wohnungen Mietern außerdem eine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung stellen – sofern bereits fernauslesbare Wärmemengenzähler installiert sind. 

Warum sich Warten nicht lohnt – im Gegenteil

„Die Zeit drängt, nicht nur wegen der HKVO. Es gibt auch eine Novellierung beim Messstellenbetriebsgesetz, sie betrifft das Thema Strom. Zudem setzt die überarbeitete EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie Fristen. Vor allem aber profitiert ein Unternehmen auch selbst sehr von der Bündelung von Haupt- und Untermessung und den Möglichkeiten durch die Datenhoheit. Denn eine solide Datenbasis ermöglicht Transparenz und bildet die beste Grundlage für jegliche Energieeffizienzmaßnahme bei Immobilien. Also weshalb sollte man warten?“, so Güngör Saritas. 

Das neue Messstellenbetriebsgesetz – was bedeutet es für die Wohnungswirtschaft 

Der Messstellenbetrieb ermöglicht es, den Stromverbrauch in einem Stromnetz genau zu erfassen. Mit der Novellierung soll hier mehr Transparenz erreicht werden. Die Neuerungen betreffen dabei erstens die technischen Anforderungen an die Messstellen. Sie greifen aber zweitens auch in die Regelungen für den Betrieb und die Abrechnung von Messstellen ein. Was ist geplant? 

  • Thema Smart Meter – diese digitalen Stromzähler können Verbrauchsdaten eng getaktet erfassen und an den Netzbetreiber übertragen. So werden eine genaue Abrechnung und mehr Transparenz möglich. Auch Bestandsanlagen und Verbrauchsstellen müssen sukzessive auf diese Technologie umgestellt werden und die Umstellungsfristen dafür rücken näher. 
  • Punkto Sicherheit – in Zukunft werden auch bei der Sicherheit von Messstellen strengere Maßstäbe angelegt. Dabei geht es darum, Manipulationen zu verhindern und sicherzustellen, dass gemessene Daten korrekt und vollständig sind. Auch dazu können Sie gerne mit unseren Experten sprechen. 
  • Die Abrechnung – hier ist es geplant, die Verbraucher stärker in die Abrechnung mit einzubeziehen. So soll erreicht werden, dass sie den eigenen Verbrauch besser einschätzen und überwachen können. Durch die gesteigerte Transparenz soll ihnen das Energiesparen einfacher gemacht werden. 

Damit diese Ziele erreicht werden können, gibt es bereits jetzt ambitionierte Fristen im Messstellenbetriebsgesetz, die auch die Wohnungswirtschaft betreffen. Welche das sind und wie Sie diese konkret einhalten können, dazu beraten Sie unsere Experten gerne. Wenn Sie weiterführende Informationen zum Thema Messstellenbetriebsgesetz wünschen, finden Sie diese zum Beispiel hier.

Die Überarbeitung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie – neue Pflichten und Auswirkungen

„Auf Gebäude entfallen 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU und 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen.“1 Das stellte die EU in einer Presseaussendung zur Überarbeitung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie fest. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum Effizienz in diesem Bereich als wichtige Säule der Dekarbonisierung gilt und warum die EU Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes einführt. Die Folge davon ist, dass viele Immobilien renoviert werden müssen. Im ersten Schritt geht es um solche mit der Gesamtenergieeffizienz G oder F:

  • Gebäude mit der Klasse G sind diejenigen 15 Prozent der Gebäude, die im jeweiligen Land bei der Gesamtenergieeffizienz am schlechtesten abschneiden. 
  • Bei öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden müssen diese bis spätestens 2027 so renoviert werden, dass sie das Gesamtenergieeffizienzniveau F erfüllen. Bis 2030 wird sogar das Niveau E gefordert.
  • Ein wenig mehr Zeit hat die Branche bei Wohngebäuden. Sie müssen bis 2030 die Klasse F und bis 2033 die Klasse E erfüllen.

Diese Maßnahmen sind allerdings nur der erste Schritt. Denn am Ende müssen alle Immobilien effizienter werden. Daher loht sich der Umstieg auf digitale Messsysteme schon heute. Denn wer in einem Gebäude auf digitale Energiemengenzähler setzt, kann besser ableiten, welche Maßnahmen am schnellsten und besten dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden voranzutreiben und einen Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten. 

Welche Vorteile bringt Ihnen die digitale Messung?

Generell ermöglicht sie Ihnen eine genaue Erfassung des Energieverbrauchs und die Bündelung von Haupt- und Unterzählern eine bessere Überwachung der Energieeffizienz. Sie können damit heute schon messen, wo ein Gebäude steht – und auf dieser Basis die richtigen Entscheidungen treffen. Beispielsweise lässt sich durch ein Heizungsmonitoring schnell erkennen, ob die Nutzungsgrade im Normbereich sind oder eine Überprüfung erfolgen muss. So lassen sich nicht nur die regulativen Anforderungen leichter erfüllen. Auch der Energieverbrauch kann zielsicher optimiert und Kosten und damit auch CO2-Emissionen eingespart werden. Das ist bei Mietern ein Pluspunkt, da Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Transparenz und Klimaneutralität zunehmend wichtiger werden.
Digitale Messsysteme lassen sich in alle gängigen Bestandssysteme und -prozesse einbinden und ohne Baumaßnahmen umsetzen. Bei Wohn- und Gewerbeimmobilien bieten wir von Qivalo zum Beispiel folgende Leistungen an:

  • Bündelung von Haupt- und Unterzählern (Strom, Gas, Wasser, Wärme, Kälte etc.)
  • Verbrauchsdatenerfassung aller Medien von Haupt- und Submeter
  • Erstellung der verbrauchsabhängigen Abrechnung inkl. der monatlichen Verbrauchsinformation gemäß UVI
  • Eine Plattform zum Monitoring aller Verbrauchsdaten, zur Erstellung der Selbstabrechnung und für Energieeffizienzanalysen
  • Liegenschafts- und Mietermanagement
  • Energiemanagementsystem, welches Energiefresser erkennt und zum Aufbau eines gezielten Nachhaltigkeitsmanagements
  • Offene Schnittstellen, um weitere Systeme und Prozesse medienbruchfrei anzubinden

MVV und Qivalo als Partner der Branche 

Als Teil des MVV Lösungshauses ist Qivalo auf die digitale Ablesung von Verbrauchsmedien in Wohn- & Gewerbeimmobilien, die automatisierte Verbrauchskostenabrechnung sowie auf Energie- & Prozesseffizienz spezialisiert. Qivalo versteht sich als ein Enabler, der hilft, die Effizienz von Immobilien zu erhöhen und dabei die gesetzlichen Anforderungen und Regelungen zu erfüllen. Eine Besonderheit in der Zusammenarbeit mit Qivalo besteht daher darin, dass die gewonnenen Daten zur weiteren Verwendung genutzt werden können. Das ist entscheidend, weil diese Daten die Basis für jegliche Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen bilden. Eigentümer, Betreiber, Energieberater oder Entwicklungspartner erhalten also volle Einsicht und damit die Grundlage für die richtigen Entscheidungen in puncto Energieeffizienz.


Neben Qivalo gibt es im MVV Lösungshaus eine Reihe anderer Spezialisten, die Ihnen in Sachen Energieeffizienz und Dekarbonisierung weiterhelfen und in Kombination mit den Daten von Qivalo eine Menge an Vorteilen bieten und die Komplexität bei allen Kunden reduzieren. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Lösungsseite für die Immobilienwirtschaft: Energieversorgung in der Immobilienwirtschaft.

Fazit:

Auf die Immobilienwirtschaft kommen viele Herausforderungen im Bereich der digitalen Energiemessung zu. Wer heute schon agiert, kann gesetzliche Anforderungen und Vorschriften sicher erfüllen. Gleichzeitig erhalten Unternehmen durch digitale Messsysteme aber auch relevante Daten, auf deren Grundlage schnell und sicher mehr Energietransparenz erreicht werden kann. Die zusätzliche Datentransparenz und -hoheit bietet zudem eine Reihe von Möglichkeiten, Verbräuche und Kosten zu sparen sowie Immobilien attraktiver zu machen. Gerne beraten wir Sie persönlich dazu.

 

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Güngör Saritas

Geschäftsführer, Qivalo GmbH

info@qivalo.com

 

1 Quelle: Europäischer Grüner Deal: Neue Vorschläge zur Energieeffizienz von Gebäuden (europa.eu) 

 

Themen: Energiemessung

Güngör Saritas

Autor: Güngör Saritas

Güngör Saritas hat bereits in seinem Studium der Wirtschaftsinformatik und Business Information Systems (M.A.) das hohe Potenzial der Digitalisierung in der Energiewirtschaft für sich entdeckt. Seit fast 20 Jahren schreitet er voran in der Prozessoptimierung und -harmonisierung, um die Digitalisierung der Energiewirtschaft voranzutreiben. Neben einer der ersten Apps für B2B-Kunden, dem MVV Energiecockpit, hat er wegweisend das erste SAP CRM on HANA Projekt erfolgreich eingeführt und viele weitere Digitalisierungsprojekte in der Energiewirtschaft mitgeprägt. Seit 2020 ist Güngör Saritas Geschäftsführer bei der Qivalo GmbH, um Prozesse und Produkte in der Messdienstleistung vollständig zu digitalisieren und weiter aufzubauen.

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