Unterjährige Verbrauchsinformation: Wie ist das Halbjahr angelaufen?

Portrait Güngör Saritas von Güngör Saritas
2 Min.
04. August 2022

Seit Dezember 2021 gilt die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO). Sie schreibt vor, dass Verwalter und Eigentümer von Immobilien Mietern unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) zur Verfügung stellen müssen. Das gilt aktuell, wenn fernablesbare Zähler bereits installiert sind. Die UVIs werden dabei monatlich versendet. Wir haben uns angeschaut, wie die Umstellung im ersten Halbjahr 2022 funktioniert hat.

Umstellung mit Hürden

Die Umsetzung der neuen HKVO ist nicht überall reibungslos abgelaufen. Eher im Gegenteil. So berichtet zum Beispiel der „Servicemonitor Wohnen 2022“ des Beratungsunternehmens Analyse & Konzepte immo.consult, dass im April nur etwa 39 % der betroffenen Haushalte eine UVI erhalten haben. Mit anderen Worten: Der größte Teil der Mieter bekommt noch keine monatsgenaue Abrechnung. Es besteht also noch großer Handlungsbedarf.

Wie läuft das bei MVV und Qivalo?

„Wir sind ein wenig überrascht über die drastischen Zahlen der Servicemonitor Wohnen 2022 Umfrage“, sagt dazu Stefan Beberweil von Qivalo. „Dass bei der Umsetzung der Novelle, die ja zeitlich ambitioniert war, nicht alles glattgehen würde, hatten Branchenkenner befürchtet. Dass aber so viele Mieter nach wie vor nicht oder nicht vollständig informiert werden, ist erstaunlich. Schließlich ist das ja ein wichtiger Meilenstein, weil die UVI Mietern hilft, ihren Energieverbrauch zu prüfen und anzupassen. Das ist vor allem in der aktuellen Zeit von enormer Relevanz. Und es ist außerdem wichtig, weil es dazu beitragen kann, unsere langfristigen Klimaziele in Deutschland schneller zu erreichen.“

Wie ist die Akzeptanz bei Mietern?

Die meisten Mieter sind interessiert daran, Monat für Monat über die genauen Heizkosten informiert zu werden. Nicht nur aus Kostengründen, sondern auch, weil sie CO2 einsparen möchten. Das unterstreicht übrigens auch der „Servicemonitor Wohnen 2022“: 

Er besagt nämlich, dass sich zwei Drittel derjenigen Haushalte, die noch keine UVI erhalten, dafür interessieren. Knapp die Hälfte würde sich zusätzlich Informationen über den CO2-Ausstoß wünschen. Bei von Qivalo versendeten UVIs sind diese Angaben zum CO2-Ausstoß schon enthalten. 

Bewirkt die UVI etwas? 

Auch darüber gibt der „Servicemonitor Wohnen 2022“ erste Auskünfte. 56 % derjenigen, die eine UVI erhalten, heizen laut eigenen Angaben deshalb jetzt bewusster. 26 % versuchen weniger oder gar nicht zu heizen. Und nur 18 % gaben an, dass die UVI keinen Einfluss auf ihr Heizverhalten habe. 

Was bringt die Zukunft? 

Vermutlich werden viele der Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) bald aus dem Weg geräumt sein. Das ist auch nötig. Denn die Gesetzeslage schreibt Folgendes für die kommenden Jahre vor:

  • Seit 01.12.2021 dürfen nur noch fernauslesbare Messgeräte (Wärmezähler) eingebaut werden. 
  • Diese müssen zudem interoperabel (vernetzbar) sein. 
  • Seit 01.01.2022 gilt die UVI-Pflicht für alle Mietwohnungen mit fernauslesbarer Messtechnik.
  • Ab 01.01.2023 dürfen nur noch fernauslesbare, an Smart-Meter-Gateways anbindbare Messgeräte eingebaut werden. Auch diese müssen interoperabel sein.
  • Bis 01.01.2027 müssen alle als Wohnungen vermietete Immobilien mit fernauslesbaren und interoperablen Messgeräten ausgestattet werden. 
  • Bis 31.12.2031 wird es dann zur Pflicht, dass diese fernablesbaren Zähler auch an Smart-Meter-Gateways angebunden werden können.

Nutzen Sie die kommende Pflicht als Chance

Müssen auch Sie bald die neue HKVO umsetzen? Dann lohnt es sich, schon heute auf Fernablesbarkeit zu setzen. Denn dadurch entsteht eine ganze Reihe von Vorteilen: 

  • Sie verringern den Aufwand beim Ablesen enorm, denn der Personalaufwand für das Ablesen entfällt.
  • So machen sie langfristig große Kosteneinsparungen möglich.
  • Man muss keine Ablesetermine mit Mietern mehr vereinbaren.
  • Die automatisierte Ablesung bringt Ihnen als Betreiber oder Vermieter der Immobilien die volle Datenhoheit.
  • Haus- und Nebenkostenabrechnungen können automatisiert erstellt und auf verschiedene Kostenträger verteilt werden. 
  • Die Systeme können als Bestandteile Ihres Energiemanagements fungieren.
  • Die UVI animiert Mieter zum Energiesparen.

 

Sie möchten mehr darüber wissen?

Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Denn im MVV Partnernetzwerk haben wir – etwa mit Qivalo – großes Know-how für Betreiber und Besitzer von Immobilien. Gerne beraten wir Sie zu diesem spannenden Thema.

Außerdem empfehlen wir Ihnen unser kostenloses Webinar „Fernablesbare Zähler, HKVO und ESG-Berichtspflicht – so arbeiten Sie gesetzeskonform“. Darin informiert Sie Güngör Saritas, Qivalo Geschäftsführer, kurz und knapp über das Thema.

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Topics: Energiemessung