Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es in Abhängigkeit von der Gemeindegröße und der kommunalen Wärmeplanung teils längere Übergangsfristen. Was ändert sich für die Immobilienwirtschaft? Und vor allem: Wo besteht direkter Handlungsbedarf?