Stromweiterleitung an Dritte kann Privilegierung gefährden

26.08.21 08:23 von Andreas Naake

Ihre Firma betreibt ein BKHW oder eine PV-Anlage? Oder zählt zum Kreis der energieintensiven Unternehmen? Dann kommen Sie möglicherweise in den Genuss einer reduzierten EEG-Umlage. Doch eine aktuelle Regelung kann das gefährden. Und zwar dann, wenn Sie auf Ihrem Betriebsgelände Strom an Dritte weiterleiten. Ursprünglich sollten bis Ende 2020 mess- und eichrechtskonforme Zähler zur korrekten Drittmengenabgrenzung eingebaut werden. Auf Druck von Verbänden konnte eine Fristverlängerung durchgesetzt werden: Unternehmen dürfen nun noch bis zum 31.12.2021 Drittmengen schätzen, anstatt zu messen. Eine Verschnaufpause? Nun, der Druck bleibt bestehen. Lesen Sie, was es mit der neuen Regelung für Stromweiterleitung an Dritte auf sich hat und wie Sie diese finale Fristverlängerung nutzen können.  

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