Viele Aufgaben im Fuhrparkmanagement ergeben sich direkt aus den rechtlichen Bestimmungen. Wichtig sind dabei Regelungen im Arbeitsrecht, Arbeitsschutzgesetz, Fahrerlaubnisrecht, Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsgesetz sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Welche Richtlinien muss ein Fuhrparkverantwortlicher beachten?
Fahrerunterweisung
Ein Unternehmen, das einen Fuhrpark unterhält, muss seinen Mitarbeitern nicht nur sichere Fahrzeuge als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Im Arbeitsschutzgesetz (§12 ArbSchG) ist festgehalten, dass der Arbeitgeber Beschäftigte auch angemessen und ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen hat.
So muss vor dem erstmaligen Gebrauch eines Fahrzeugs eine Unterweisung erfolgen, die jährlich zu wiederholen und jeweils zu dokumentieren ist.
Führerscheinkontrolle
Der Fuhrparkverantwortliche muss bei Überlassung eines Fahrzeugs sicherstellen, dass der Mitarbeiter über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, und dies auch dokumentieren. Darüber hinaus wird empfohlen, diese Kontrolle mindestens zweimal jährlich durchzuführen.
Ladungssicherung
Der Halter darf sich nicht ausschließlich auf die Zuverlässigkeit seiner Mitarbeiter verlassen, sondern muss die Ladung stichprobenartig auf Verkehrssicherheit überprüfen und dokumentieren. Die Ladung selbst sowie Geräte zur Ladungssicherung und Ladeeinrichtungen müssen so gesichert sein, dass sie selbst bei einem plötzlichen Ausweichmanöver oder einer Vollbremsung nicht verrutschen und die Sicherheit gefährden.
Lenkzeitkontrolle
Bei Verstößen der Lenk- und Ruhezeiten haftet generell das Unternehmen. Daher muss die Arbeit des Fahrers so organisiert sein, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden können. Außerdem muss die Einhaltung dieser Vorschriften kontrolliert, dokumentiert und ein Jahr lang aufbewahrt werden. Insbesondere ist der Fahrer über die Aufzeichnungspflicht seiner Zeiten aufzuklären und die Dokumentation wöchentlich zu überprüfen.
Prüfung der Eignung des Fahrers
Ist der Fahrer vollumfänglich in der Lage, ein Fahrzeug sicher führen zu können? Kann ein unerfahrener Mitarbeiter ein großes Anhängergespann sicher bewegen, selbst wenn seine Fahrerlaubnis ausreicht? Und was ist zu tun bei Krankheitssymptomen oder Verdacht auf Alkoholkonsum?
Neben dem Fahrer selbst ist auch der Fuhrparkleiter dafür verantwortlich zu beurteilen, ob beispielsweise eine bestehende Krankheit des Fahrers oder eine erforderliche Medikamenteneinnahme zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen kann.
Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs
Funktionen wie Beleuchtung, Bremsen, Lenkung, Sicherheitsausstattung und mehr sind vor jeder Fahrt zu prüfen. Diese Aufgabe kann nur zum Teil auf den Fahrer übertragen werden, denn der Halter bzw. das Unternehmen ist verpflichtet, stichprobenartige Nachkontrollen durchzuführen.
Vermittlung und Umsetzung der Vorschriften zur Unfallverhütung
Unfallverhütungsvorschriften dienen dem Schutz der Beschäftigten und der Sicherung von Prozessen im Fuhrpark. Sie sollen helfen, die Zahl der Unfälle zu verringern. So sind Verantwortliche verpflichtet, Sicherheitsschulungen für die Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr zu wiederholen und dabei den jeweiligen Stand der Technik zu berücksichtigen.
Welche Strafen drohen bei Nichterfüllung?
Lässt der Halter beispielsweise zu, dass ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, droht ihm eine Geldstrafe oder ein Freiheitsentzug. Auch kann es sein, dass wenn aufgrund einer unzureichenden oder fehlenden Unterweisung ein Schadensfall eintritt, die Berufsgenossenschaft die Kosten nicht übernimmt.
Der Unfallversicherungsträger kann den Arbeitgeber in Regress nehmen. Bei persönlichen Schäden kann der Fahrer Schadensersatzansprüche gegen den Fuhrparkmanager bzw. Arbeitgeber stellen. Zusätzlich drohen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Folgen.
Wenn Sie einen Beschäftigten nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder unvollständig unterweisen, wird das Leben oder die Gesundheit dieses Beschäftigten gefährdet. Es kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Bußgeldbescheide und Strafzettel werden in der Regel dem Halter des Fahrzeugs zugestellt. Ihm drohen bei fehlender oder zu langsamer Mitwirkung an der Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten unter anderem eine Fahrtenbuchauflage.
Fazit
Ob kleine Flotte oder großer Fuhrpark, die Halterverantwortung muss ernst genommen werden. Die regelmäßige Kontrolle zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie deren lückenlose Dokumentation machen einen Großteil der Aufgaben im Fuhrparkmanagement aus. Eine angemessene Fahrerunterweisung sowie die Kontrolle des Fahrzeugs selbst, der Ladungssicherheit, des Führerscheins des Fahrers und seiner Lenkzeit sind Teil dieser Vorschriften. Vermeiden Sie unnötige Kosten, indem Sie als Verantwortlicher Ihres Fuhrparks die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen.
Autor: Esther Gensrich
Esther Gensrich ist seit 2003 für die MVV Energie Gruppe tätig. Dort verantwortet sie aktuell im Business Development das strategische Marketing für Geschäftskunden. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von zukunftsorientierten und digitalen Marketingkonzepten.
Inhaltsverzeichnis
- Wärmeversorgung (14)
- Steuern und Abgaben (13)
- Energiemanagement (11)
- Dekarbonisierung (10)
- E-Mobility (9)
- Energiemessung (9)
- Energiebeschaffung Strom / Gas (8)
- Fördermittel und -programme (7)
- Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik (6)
- Photovoltaik (6)
- Rechenzentrum (6)
- Beleuchtung (5)
- Druckluft (5)
- Nachhaltigkeit (5)
- Wärmepumpe (5)
- Experten-Interview (4)
- Lastmanagement (4)
- Netzentgelte (4)
- Stromspeicher (4)
- Fernwärme (3)
- Power Purchase Agreement (3)
- Energieaudit (2)
- Wasserstoff (2)
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