Bundesförderung der Energieberatung gilt auch für Contracting-Beratung

18.05.21 08:30 von Jörg Lieske

Bundesfoerderung_EnergieberatungDie Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ersetzt seit 2021 die “Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand” und besteht aus drei Modulen. Wir stellen Ihnen diese Module kurz vor und gehen konkret auf die Contracting-Orientierungsberatung ein.

3 Module: Die Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Sowohl Energieaudits als auch Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau sind Gegenstand dieser Förderung. Außerdem werden Orientierungsberatungen für Contracting-Modelle mit vertraglicher Einspargarantie gefördert:

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Ein Energieaudit ermittelt Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und erfasst die Ergebnisse in einem Bericht. Dies betrifft Gebäude, Gebäudegruppen, Betriebsabläufe sowie gewerbliche oder industrielle Anlagen.

Hierbei werden insbesondere Produktionsprozesse und -anlagen, Querschnittstechnologien und der Transport sowie das Nutzerverhalten analysiert.

Die Förderhöhe für die Durchführung eines Energieaudit nach DIN EN 16247 beträgt

  • mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro: 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.
  • mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro: 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro.

Nähere Informationen finden Sie hier oder direkt bei MVV: Energieaudit – so geht Energieeffizienz.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Gefördert werden in diesem Modul Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die Energieeffizienz möglich machen und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess mit einbeziehen.

Förderfähig sind energetische Sanierungskonzepte (Sanierung in einem Zug oder Schritt für Schritt) sowie die Neubau-Beratung für Nichtwohngebäude, wenn sie ein Effizienzhaus zum Ziel hat.

Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab.

 

Nettogrundfläche Maximale Zuschusshöhe
kleiner als 200 qm 1.700 Euro
zwischen 200 und 500 qm 5.000 Euro
größer als 500 qm 8.000 Euro

 

Nähere Informationen finden Sie hier oder direkt bei MVV: Gut beraten in Sachen Energie für Ihr Unternehmen.

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

In diesem Teil der Förderung werden Contracting-Orientierungsberatungen gefördert, die ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie zum Ziel haben.

Hierbei geht es um die Gewerke-übergreifende Optimierung der Gebäudetechnik, Gebäudehülle, des Gebäude-Betriebs oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). Einsparpotenziale werden vom Contractor identifiziert und umgesetzt. Er garantiert Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit und trägt – je nach Vertrag – die Investitionskosten dieser Einsparungen.

Förderfähig sind Beratungen, die zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Die Förderhöhe beträgt

  • mit jährlichen Energiekosten von maximal 300.000 Euro: 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 7.000 Euro.
  • mit jährlichen Energiekosten über 300.000 Euro: 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 10.000 Euro.

Contracting-Orientierungsberatung: Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Kreise und kommunale, inländische Zweckverbände (Gebietskörperschaften). Außerdem Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, soziale und gesundheitliche Einrichtungen und Kultureinrichtungen.

Auch sind kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt sowie Freiberufler in Deutschland, mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bzw. einer Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.

Schließlich sind auch inländische Nicht-KMU antragsberechtigt, deren Gesamtenergieverbrauch nicht mehr als 500.000 Kilowattstunden beträgt.

Contracting-Orientierungsberatung: Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist vor Abschluss eines rechtsgültigen Leistungsvertrags mit dem Energieberater bzw. dem Energieunternehmen zu stellen.

Hierzu gibt es zwei Ausnahmen:

  • Es dürfen Planungsleistungen vor Antragstellung erbracht werden. Darunter fällt zum Beispiel die Einholung eines Angebotes oder die Erstellung eines Kostenvoranschlags.
  • Ein Vertragsabschluss ist dann vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.

Contracting-Orientierungsberatung: Wie verläuft das Förderverfahren?

Folgende Schritte sind Teil des Förderverfahrens:

  1. Mit einem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Online-Antragsformular wird der Antrag gestellt.
  2. Nach bestätigter Antragstellung kann mit dem Vorhaben und dem Abschluss eines Leistungsvertrags auf eigenes Risiko begonnen werden.
  3. Das BAFA erteilt einen Zuwendungsbescheid und bewilligt so die Förderung. Die beantragte Energieberatung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum) durchzuführen.
  4. Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist der Verwendungsnachweis dem BAFA vorzulegen.
  5. Nachdem alle Unterlagen vollständig eingereicht und vom BAFA geprüft wurden, erfolgt die Auszahlung.

Contracting-Orientierungsberatung: Was beinhaltet der Verwendungsnachweis?

Der Verwendungsnachweis muss enthalten:

  • Die Verwendungsnachweiserklärung
  • Das Formular “Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung”
  • Ein Energieberatungsbericht, der den Anforderungen des Merkblatts entspricht
  • Eine Kopie der von dem Energieberatungsunternehmen ausgestellten Rechnung
  • Einen Zahlungsnachweis, der die Zahlung der Beratungskosten dokumentiert

Die gute Nachricht: Ihr Energieunternehmen kann den Antrag für Sie stellen

Ihr Berater, mit dem Sie den Leistungsvertrag abschließen, kann sich um die Förderung kümmern und den Antrag für Ihr Unternehmen stellen. Voraussetzung ist, dass er von Ihnen bevollmächtigt wurde. Gerne stehen wir Ihnen hierbei als Berater zur Seite.

Alle notwendigen Formulare zur Contracting-Orientierungsberatung finden Sie hier unter “Informationen zum Thema”.

Fördermittelmanagement: Von Experten lernen

Wir beschäftigen uns seit langem mit der Effizienzsteigerung technischer Anlagen sowie mit Möglichkeiten zur Reduzierung von Energiekosten durch kaufmännische und organisatorische Maßnahmen. Dazu gehört auch, die Förderlandschaft zu überblicken und aktuelle Förderungen bestmöglich zu nutzen.

Fazit

Contracting-Orientierungsberatung ist genau richtig für Unternehmen, die kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum hinweg Vorschläge für Einsparungen suchen und dafür einen Energiedienstleister beauftragen möchten. Dass diese Beratung gefördert wird, hilft Ressourcen zu schonen, unternehmenseigene Nachhaltigkeitsziele voranzubringen und dabei gleichzeitig Kosten zu sparen.

Lesen Sie mehr zu Förderungen in diesem Artikel:

Mit diesen Fördermöglichkeiten gestalten Sie Ihr Unternehmen nachhaltiger

Das könnte Sie auch interessieren

Jörg Lieske

Autor: Jörg Lieske

Jörg Lieske ist seit 1999 in verschiedenen Positionen bei der BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren neben der Effizienzsteigerung technischer Anlagen, mit Möglichkeiten zur Reduzierung von Energiekosten durch kaufmännisch/organisatorische Maßnahmen und verantwortet den Bereich Fördermittelmanagement.

* Pflichtfelder

Newsletter abonnieren und Informiert bleiben

Wir informieren Sie über die Themen Energieeffizienz, Energiebeschaffung, clevere Energielösungen, aktuelle Trends und Technologien.

Los geht's