Die EU-Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen passt nach und nach den Leuchtmittelmarkt an die EU-Klimaziele an. Der nächste Schritt greift ab August 2023: das Verbot von T5-Leuchtstoffröhren sowie T8-Leuchtstoffröhren. Was dies für Unternehmen und Kommunen schon jetzt bedeutet, lesen Sie in diesem Blogbeitrag. Außerdem erfahren Sie, wie wir Sie bei der Umstellung von der Planung über die Umsetzung bis zur Finanzierung und Fördermittelberatung begleiten können. Mehr Informationen erhalten Sie auch in unserem kostenlosen Webinar „Verbot konventioneller Leuchtmittel – Welche Auswirkungen hat das für Ihr Unternehmen & was ist zu beachten?“ am 31. Mai um 9:00 Uhr.