Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg – was ändert sich?

31.03.22 14:13 von Cemrehan Engin

PV-Pflicht

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Photovoltaik-Pflicht. Allerdings nicht für alle Dächer, sondern nur für Nicht-Wohngebäude. Also für Firmendächer, Hallen etc. Ebenso sind ab dem 1. Januar auch neu gebaute Stellplätze für mehr als 35 Fahrzeuge von der Pflicht betroffen. Das ist aber noch nicht alles.

Denn die Photovoltaik-Pflicht wurde zusätzlich auf neue Wohngebäude ausgeweitet. Dort gilt sie bereits ab Mai 2022. Ab 2023 werden zusätzlich bei Dächern, die grundlegend saniert werden, Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg zur Pflicht.

Warum die Photovoltaik-Pflicht?

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg führte als erstes Bundesland eine Pflicht für Solaranlagen bei bestimmten Neubauten ein. Der Grund dafür: Sowohl das internationale Abkommen von Paris als auch der Green New Deal der EU-Kommission sehen vor, dass die Transformation hin zur Klimaneutralität bis spätestens 2050 vollzogen wird. Dies gelingt nur, wenn genügend Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden. Photovoltaik (PV) rückt hier in den Fokus – nicht zuletzt, weil sie sich auch für Investoren rechnet und der Eigenverbrauch für Unternehmen gleichzeitig Kosten reduziert.

Was besagt das novellierte Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg?

Das Klimaschutzgesetz von Baden-Württemberg ist am 31. Juli 2013 in Kraft getreten. 2020 wurde es zum ersten Mal novelliert. Im Herbst 2021 wurde vom baden-württembergischen Landtag eine weitere Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Konkret ist darin – wie oben bereits erwähnt – geregelt, dass Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung mit geplant und mit gebaut werden müssen,

  • wenn Nichtwohngebäude neu gebaut werden (seit 1. Januar 2022).
  • wenn Wohngebäude neu errichtet werden (ab 1. Mai 2022).
  • wenn die Dächer von Gebäuden grundlegend saniert werden (ab 1. Januar 2023)
  • und wenn Parkplätze mit über 35 Stellplätzen errichtet werden (ab 1. Januar 2022).

Verpflichtung zu einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2023

Auch wird das Thema Wärmeversorgung berücksichtigt. Ziel ist der nachhaltige Ausbau von Wärmenetzen und innovativen Quartierskonzepten. Stadtkreise und große Kreisstädte sind demnach bis Ende 2023 verpflichtet, eine umfassende und nachhaltige Wärmeplanung vorzulegen. Das Ministerium dazu: „Dadurch entstehen Wärmepläne für über 50 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs.“

Darüber hinaus sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, jährlich den Energieverbrauch zu erfassen, um eine Erfolgskontrolle der ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen durchführen zu können.

Photovoltaik nutzen – auch ohne Investitionskosten möglich!

PV-Pflicht ist nicht gleich Solarpflicht

Der Begriff Solarenergie ist übergeordnet und spricht die technische Anwendung sowohl der Photovoltaik als auch der Solarthermie an.

Allerdings hat die Photovoltaik, eine Methode, mit der Sonnenlicht direkt in elektrische Energie umwandelt wird, in dem baden-württembergischen Gesetz Vorrang, da lediglich „ersatzweise auch eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche“ installiert werden kann, um die Pflicht zu erfüllen.

Ein Hauptargument für diese Gewichtung ist, dass PV-Anlagen gerade bei Nicht-Wohngebäuden mehr Sinn ergeben. Denn der Wärmebedarf ist bei Bürogebäuden und Lagerhallen meist geringer als der Strombedarf.

Gleichzeitig plant der grüne Koalitionspartner in Baden-Württemberg, zukünftig auch Wohngebäude in die allgemeine PV-Pflicht mit aufzunehmen. Im aktuellen Gesetz konnte er sich noch nicht durchsetzen, da der Koalitionspartner CDU solch eine Pflicht kritisch sieht.

Will der Gesetzgeber die Technologien beider Solarenergie-Bereiche unterstützen, sollten gerade für Wohngebäude verbindliche Anteile für Strom und Wärme vorgeschrieben werden.

Was gilt in anderen Bundesländern?

Nordrhein-Westfalen

Hier müssen seit 1. Januar 2022 Photovoltaikanlagen auf überdachten Parkplätzen installiert werden. Voraussetzung: Diese Stellplätze sind für mehr als 35 Fahrzeuge ausgelegt. Davon ausgenommen sind allerdings Parkflächen, die zu Wohngebäuden gehören.

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es eine Solarpflicht für alle jene Gebäude, die eine Dachfläche von mindestens 75 m² aufweisen und die überwiegend gewerblich genutzt werden. Dazu kommt, dass Wohn- und Neubauten statisch so ausgeführt werden müssen, dass nachträglich eine Solaranlage installiert werden kann.

Hamburg

In Hamburg trat das angepasste Klimaschutzgesetz bereits am 29.02.2020 in Kraft. Hier gilt eine Solarpflicht im Neubau ab 2023, und zwar sowohl für Gewerbe als auch für Wohngebäude. Auch Dachsanierungen sind in Hamburg betroffen: Ab 2025 gilt die Solarpflicht, wenn eine Erneuerung der Dachhaut durchgeführt wird.

Berlin

Auch in Berlin soll eine Solarpflicht kommen, genauer gesagt Anfang 2023. Geplant ist es, Anlagen bei einem wesentlichen Dachumbau verpflichtend zu machen. Dabei muss die Nutzfläche des Gebäudes größer 50 m² sein. Die Regelung gilt ab 2023 aber für Neubauten und Bestandsgebäude.

Ein interessantes Detail: die maximale Anlagenleistung. Denn diese soll laut der Pläne des Senats bei bestehenden Wohngebäuden je nach Menge der Wohneinheiten geregelt werden.

Weitere Orte

Neben den genannten Bundesländern gibt es in verschiedenen Kommunen bereits seit Längerem verschieden geartete Solarpflichten. Etwa in Vellmar (seit 2004) und Waiblingen (seit 2006), in Tübingen (seit 2018), Wiesbaden (seit 2019) und Konstanz (seit 2019). Im Koalitionsvertrag ist zudem eine bundesweite PV-Pflicht für gewerbliche Neubauten geplant.

Fazit

Es ist noch ein langer Weg, bis Solarenergieanlagen genauso selbstverständlich zu Gebäuden gehören wie ein funktionierender Brandschutz und eine gute Wärmedämmung. Baden-Württemberg schafft mit seinem erweiterten Klimaschutzgesetz einen Einstieg in die allgemeine Solarpflicht. Dabei liegt für Immobilienbesitzer und Unternehmen der Fokus auf der Photovoltaik bei Nichtwohngebäuden. Lassen Sie jetzt schon das Potenzial auf Ihrem Dach ausrechnen und Ihre individuelle PV-Eigenverbrauchsanlage auslegen.

 

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Themen: Steuern und Abgaben, Photovoltaik

Cemrehan Engin

Autor: Cemrehan Engin

Cemrehan Engin hat Energiewirtschaft studiert und ist seit November 2017 als Produktmanager im Business Development bei der MVV Enamic GmbH tätig. Dabei widmet er sich innovativen Energielösungen für Geschäftskunden. Seine Expertise liegt vor allem in den Bereichen Dekarbonisierung und 'All Electric Society', mit besonderem Fokus auf Photovoltaik, Speichertechnologien und Energiemanagement.

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