CO2-Bepreisung: Stand und Perspektiven für Unternehmen

25.01.24 08:49 von Christian Lorson

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Die 2021 eingeführte CO2-Bepreisung hat die Energiekosten für Industrieunternehmen zum Teil deutlich verteuert.  Jüngst wurde eine Anhebung des CO2-Preises im nationalen Emissionshandel beschlossen. Um den weiter steigenden CO2-Preisen zu begegnen, sollten die Unternehmen zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit Maßnahmen ergreifen und ihre CO2-Emissionen reduzieren. 

CO2-Bepreisung soll dem Klimaschutz dienen 

Seit 2021 greift das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und schafft die Grundlagen für eine CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas, die im Wärme- und Verkehrssektor eingesetzt werden.  
 

Ziele des BEHG:  

  • Nationale Klimaschutzziele, insbesondere das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045.   
  • Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung.  
  • Verbesserung der Energieeffizienz. 
  • Refinanzierung der vollständig abgeschafften EEG-Umlage seit dem 1. Juli 2022. 

Durch die CO2-Bepreisung wird der Einsatz fossiler Energieträger spürbar teurer werden.  

Wer CO2-Zertifikate benötigt 

Das nationale Emissionshandelssystem funktioniert nach dem Quellenprinzip. CO2-Zertifikate erwerben müssen demnach Unternehmen, die bestimmte Hauptbrennstoffe nach dem Energiesteuergesetz in Verkehr bringen.   

Diese Brennstoffe sind aktuell betroffen:  

  • Heizöl  
  • Flüssiggas  
  • Erdgas   
  • Kohle  
  • Benzin und Diesel  

Deutlicher Kostenanstieg in den nächsten Jahren 

Zu Beginn der CO2-Bepreisung Anfang 2021 betrug der CO2-Preis für die Inverkehrbringer der Brennstoffe 25 Euro pro Tonne CO2. Nach zwischenzeitlichen Preisanpassungen, unter anderem einem Aussetzen der geplanten Preiserhöhung, um die Folgen der Energiekrise abzufedern, wurde im Dezember 2023 nach einem deutlichen Rückgang der davor stark gestiegenen Energiepreise durch Beschluss des Bundestags der höhere CO2-Preispfad der großen Koalition wiederhergestellt. Das heißt, dass im Jahr 2024 45 Euro und im Jahr 2025 55 Euro pro Tonne CO2 gezahlt werden müssen.    

Die weitere Entwicklung sieht wie folgt aus:   

  • 2026 startet der Emissionshandel mit einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro. 
  • 2027 soll die Handelsphase ohne preisliche Reglementierungen beginnen.  

CO2-Abgabe wird auf Unternehmen umgewälzt 

Die Inverkehrbringer, also die Verkäufer der Brennstoffe, reichen die Kosten für die CO2-Zertifikate an die Endverbraucher weiter. Dadurch zahlt jedes Industrieunternehmen, das CO2 ausstößt, die Abgabe. Das lässt die Kosten für die Nutzung fossiler Energien in den Unternehmen kontinuierlich steigen.    

Für wichtige Brennstoffe ergeben sich durch die CO2-Bepreisung folgende Preisaufschläge:  

  • Heizöl: von 6,7 Cent pro Liter (2023) auf 14,7 Cent (2026, untere Grenze Preiskorridor).  
  • Erdgas: von 0,5 Cent pro Kilowattstunde (2023) auf 1,1 Cent (2026, untere Grenze Preiskorridor).   
     

Energieintensive Unternehmen sind besonders betroffen 

Unternehmen mit sehr hohem Energiebedarf sind von den steigenden Brennstoffpreisen stärker betroffen. Schon bei der Einführung der CO2-Bepreisung im Jahr 2021 hatte ein Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch von 5.000 Megawattstunden Mehrkosten von rund 25.000 Euro. Bei leichtem Heizöl waren es zusätzlich noch einmal rund 8.000 Euro mehr gewesen. Ein CO2-Preis von 55 Euro pro Tonne CO2 – der Preis, den ein CO2-Zertifikat im Jahr 2026 mindestens kostet – wäre mit Mehrkosten von rund 55.000 Euro (Erdgas) bzw. 73.000 Euro (Heizöl) verbunden.  

 

Entwicklungen auf politischer Ebene 

Im Jahr 2023 hatten das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission eine Reform des europäischen Emissionshandels beschlossen, mit der die europaweiten Emissionen weiter gesenkt werden sollen. Die Reform sieht unter anderem schärfere Regeln für den Emissionshandel vor. So soll die Menge der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem (ETS-1) bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 Prozent gesenkt werden (bisher 43 Prozent). Gleichzeitig soll bis zum Jahr 2027 ein europäisches Emissionshandelssystem (ETS II) für CO2-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor eingeführt werden. Was dieser Beschluss für die nationale CO2-Bepreisung nach BEHG bedeutet, ist noch offen.  

 

Maßnahmenplan zur CO2-Einsparung erstellen 

In den nächsten Jahren werden die CO2-Preise weiter ansteigen. Das kann manche Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Es müssen daher individuelle Lösungen gefunden werden, wie sie diese Kosten senken können. Um die eigene Zukunftsfähigkeit sicherzustellen, kann ein Maßnahmenplan zur CO2-Einsparung dienen, ein sogenanntes Transformationsplan. Es benennt konkrete Dekarbonisierungs-Maßnahmen für das jeweilige Unternehmen und kann zum Beispiel vom BFE Institut für Energie und Umwelt, als Lösungshauspartner der MVV, erstellt werden. Hierfür ist zunächst eine Ist-Analyse und die Berücksichtigung individueller Unternehmensprozesse entscheidend, um darauf abgestimmte, nachhaltige Handlungsempfehlungen für die Zukunft ableiten zu können.  

Die Förderung von Transformationsplänen im Rahmen des EEW-Moduls 5 ermöglicht die Erarbeitung einer längerfristigen Dekarbonisierungs-Strategie für industrielle Energiesysteme. Zurzeit ist jedoch eine Beantragung von Fördermitteln als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt nicht möglich. Sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen ist bis auf Weiteres pausiert. Hintergrund ist, dass in der aktuellen Situation keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. 

Die Bundesregierung arbeitet daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen.  

 

Effizienzmaßnahmen und Energieträgerwechsel prüfen

Um der Kostensteigerung durch das BEHG entgegenzuwirken, sollten Effizienzmaßnahmen und ein Energieträgerwechsel gleichermaßen geprüft und individuell umgesetzt werden. 

Effizienzmaßnahmen sind beispielsweise:  

  • Einsatz Wärmerückgewinnung  
  • Optimierung Wärmedämmung  
  • Elektrifizierung von Prozessen  
  • Einsatz intelligenter Regelungstechnik  

Beim Wechsel des Energieträgers ergeben sich Vorteile durch:  

  • Energieträger mit niedrigeren Emissionsfaktoren  
  • Regenerative Energieträger (z. B. Biomasse, Photovoltaik)  
  • Grünstrom  
     
     

Profitieren Sie von der Kompetenz unseres Lösungshauses 

Mit MVV als Partner erhalten Sie eine auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete und klimaneutrale Energielösung – von der Analyse bis zum Betrieb. Durch die gebündelten Kompetenzen des MVV-Partnernetzwerks gestalten wir maßgeschneiderte, wirtschaftliche Lösungen für Ihre Energiewende.

 

Themen: Steuern und Abgaben

Christian Lorson

Autor: Christian Lorson

Christian Lorson war vor seiner Zeit bei MVV im Bereich Natural Ressources tätig, konkret im Upstream-Bereich für Tiefengeothermie- und Kohlenwasserstoffprojekte (Kohle, Erdgas, Erdöl) bei TüV Nord. Seit 2018 betreut er nun als Key Account Manager Business Kunden bei der MVV Enamic und entwickelt mit ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in Sachen Energie.

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