Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität – kurz GEIG – nähert sich dem nächsten Stichtag: Ab dem 1. Januar 2025 muss in Nichtwohngebäuden mit mehr als zwanzig Stellplätzen, mindestens ein Ladepunkt für E-Autos durch den Eigentümer errichtet worden sein. Für eine effiziente und zukunftsorientierte Umsetzung ist ein ganzheitliches E-Mobilitätskonzept entscheidend.
Wachsender Anteil von E-Autos im Verkehr
Die Zahl der zugelassenen Elektroautos in Deutschland nimmt zu, wenn auch nicht so stark, wie prognostiziert. Es ist von rund 1,4 Millionen Fahrzeugen auszugehen, die zu Beginn des Jahres 2024 auf Deutschlands Straßen unterwegs waren. In sechs Jahren sollen es – je nach Schätzung – zwischen sieben und fünfzehn Millionen sein. Übrigens: In den Fuhrparks der Unternehmen in Deutschland war im Jahr 2022 schon jeder siebte Pkw ein Elektroauto oder ein Plug-in-Hybrid. Mit der steigenden Zahl an Elektroautos steigt auch in gewerblich genutzten Gebäuden und Grundstücken mit Stellplätzen der Wunsch nach Lademöglichkeiten – von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.
Umsetzung des GEIG mit einem E-Mobilitätskonzept
Das GEIG trat bereits am 25. März 2021 in Kraft. Das übergeordnete Ziel des Bundesgesetzes ist es, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur von neu zu bauenden, aber auch bestehenden Gebäuden bundesweit einheitlich zu regeln. So soll die Dekarbonisierung des Verkehrssektors gestärkt werden. Zu den wichtigsten Eckpunkten des GEIG gehören:
- Es betrifft alle Wohn- und Geschäftsgebäude bei Neubau und Renovierung.
- Ziel ist der schnellere Ausbau von Leitungs- und Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich.
- Bei Nichtwohngebäuden wie Krankenhäusern, Unternehmens- und Produktionsstandorten oder Gewerbeimmobilien, die mit mehr als sechs Stellplätzen neu gebaut werden, gilt, dass jeder dritte Stellplatz mit einem Schutzrohr für elektrische Leitungen versehen werden muss. Außerdem ist ein Ladepunkt verpflichtend einzurichten. Werden beim Neubau eines Wohngebäudes mehr als fünf Stellplätze geschaffen, muss jeder dieser Stellplätze mit einem Schutzrohr für elektrische Leitungen ausgestattet sein.
- Bei einer größeren Renovierung von Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz entsprechend ausgestattet werden. Dazu ist die Einrichtung eines Ladepunkts Pflicht. Werden größere Renovierungen an einem bestehenden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen vorgenommen, sind alle Stellplätze mit den genannten Schutzrohren auszustatten.
- Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nicht-Wohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
Gibt es Ausnahmen? Ja, die gibt es: Dazu gehören Nichtwohngebäude im Besitz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die zumeist von diesen selbst genutzt werden. Zu den Ausnahmen zählen ebenfalls Bestandsgebäude, bei denen die Kosten für die Ladeinfrastruktur mehr als sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten würden.
Bedenkend, dass die Zahl der rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge in den kommenden Jahren steigen wird, muss der nachhaltige und effiziente Ansatz mit Blick auf den 1. Januar 2025 heißen: Heute schon an das Übermorgen denken. Das bedeutet, ein ganzheitliches E-Mobilitätskonzept zu entwickeln, das wichtige Themen, wie die Entwicklung notwendiger Stellplätze, Installationsaufwände, Ladezeiten und Ladedauer, Wartung, Abrechnungen und Lastmanagement umfasst.
E-Mobilität ist weit mehr als ein Ladepunkt
Neben betriebswirtschaftlichen Facetten gibt es aber auch technische Gründe, warum eine Ladeinfrastruktur individuell passend durchdacht und geplant werden muss: Das Laden von E-Autos benötigt erhebliche Mengen Strom. Damit die Lastspitzen abgefangen werden können, braucht es ein Lastmanagement, das für heute, morgen und auch übermorgen ausgelegt ist – um später weitere Investitionskosten zu vermeiden. Eingeschränkte Trafokapazitäten und die Qualität der Netze können sich beim Einrichten von Ladepunkten als kritische Punkte im Rahmen der Ladestromversorgung herausstellen. Ein solides E-Mobilitätskonzept berücksichtigt auch, ob zusätzliche Lösungen wie beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage kosteneffizient Abhilfe schaffen können oder wie mit möglichen Lastspitzen umgegangen wird.
Individuelles Lastmanagement als Teil des E-Mobilitätskonzepts
Bei der Planung einer Ladeinfrastruktur ist es wichtig, das Lastmanagement zu berücksichtigen. Unter Umständen ist zunächst noch ein Lastmanagement-System zu etablieren. Die Leistung der Ladepunkte wird damit so angepasst und aufgeteilt, dass Lastspitzen oder die Destabilisierung des Netzes vermieden werden. Eine Kosten verursachende Netzanschlusserweiterung ist dann nicht mehr notwendig. Ein Lastmanagement ist aber auch in anderen Bereichen oft sehr sinnvoll und wird bei Großenergieverbrauchern, der Eigenstromerzeugung für die Eigenverbrauchsoptimierung oder für technische Begrenzungen benötigt. Es kann im Zusammenhang mit der Gebäudeleittechnik, Großküchen, Industrieanlagen, Photovoltaik-Wechselrichter und Energiespeicher eingesetzt werden.
Die THG-Quote mit dem E-Mobilitätskonzept kostensenkend nutzen
Unternehmen, Einrichtungen und Institutionen, die einen eigenen Fuhrpark betreiben, können über die Treibhausgasminderungsquote zusätzliche Erlöse generieren, sofern sie auf Elektromobilität setzen. Dies gilt neben E-Autos auch für vollelektrische Busse oder Nutzfahrzeuge. Sollte die installierte Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich sein, kann auch hierfür die THG-Quote verkauft werden. Im Rahmen eines ganzheitlichen E-Mobilitätskonzepts sollten auch solche Vorteile berücksichtigt und genutzt werden.
Problemlos: Das Laden von Dienstfahrzeugen daheim
Vielleicht stellt sich für Unternehmen auch diese Frage: „Und was, wenn unsere Mitarbeitenden ihr Dienstfahrzeug zu Hause laden? Wie können wir das erfassen und abrechnen?“ Hierfür gibt es ebenfalls einfache Lösungen und Geschäftskunden der MVV können auch diesen Aspekt der E-Mobilität in ihrem ganzheitlichen Konzept berücksichtigen lassen. Ein Weg besteht darin, dass die Abrechnung selbst über die Lohnabrechnung vorgenommen wird. Alternativ kann die Abrechnung und der damit verbundenen Mehraufwand auch an die MVV auslagert werden. In diesem Fall übernimmt ein Finanzdienstleister die Abrechnung und schickt dem Arbeitgeber – gesammelt für alle Ladevorgänge der Mitarbeitenden – eine Rechnung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema: E-Mobility: Dienstwagen zu Hause laden? Kein Problem!
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Fazit
In Zukunft werden deutlich mehr E-Autos in Deutschland unterwegs sein und entsprechend werden mehr Ladepunkte notwendig sein. Das erwarten bei Unternehmen auch die Partner, Mitarbeitenden und Kunden. Das GEIG, das ab dem 1. Januar 2025 bei Nichtwohngebäuden mit mehr als zwanzig Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt für E-Autos durch den Eigentümer verpflichtend vorschreibt, muss sinnvollerweise mit einem entsprechenden E-Mobilitätskonzept verbunden werden. Zum Beispiel, weil auch Fragen nach Lastspitzen beantwortet werden müssen und zusätzliche Erlöse durch die Treibhausgasminderungsquote möglich sind. Die Expertinnen und Experten der MVV stehen Ihnen dabei mit einem passgenauen und ganzheitlichen E-Mobilitätskonzept zur Seite, das auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist. Wenn Sie mehr zum Thema Ladeinfrastruktur in Wohn- und Geschäftsimmobilien erfahren wollen, freuen wir uns auf ein unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen.
Autor: Carsten Getta
Fachvertrieb Elektromobilität, MVV Enamic GmbH
Carsten Getta startete seine berufliche Karriere mit einer Ausbildung zum Elektromechaniker und zum Industriekaufmann. Nach seinem berufsbegleitenden Studium zum Betriebswirt war er in den letzten 16 Jahren als Key Account Manager bei verschiedenen Unternehmen sowie als Projekt- und Produktmanager für Elektromobilität tätig. Seit 2019 ist er im Fachvertrieb für Elektromobilität bei der MVV tätig.
Inhaltsverzeichnis
- Wärmeversorgung (14)
- Steuern und Abgaben (13)
- Energiemanagement (11)
- Dekarbonisierung (10)
- E-Mobility (9)
- Energiemessung (9)
- Energiebeschaffung Strom / Gas (8)
- Fördermittel und -programme (7)
- Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik (6)
- Photovoltaik (6)
- Rechenzentrum (6)
- Beleuchtung (5)
- Druckluft (5)
- Nachhaltigkeit (5)
- Wärmepumpe (5)
- Experten-Interview (4)
- Lastmanagement (4)
- Netzentgelte (4)
- Stromspeicher (4)
- Fernwärme (3)
- Power Purchase Agreement (3)
- Energieaudit (2)
- Wasserstoff (2)
- ISO 50001 (1)